Was ist das Sachwertverfahren?
Das Sachwertverfahren ist eines der drei in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) anerkannten Verfahren zur Verkehrswertermittlung. Anders als das Ertragswertverfahren, das den Wert aus künftigen Mieteinnahmen ableitet, oder das Vergleichswertverfahren, das auf Marktpreisen ähnlicher Objekte basiert, folgt das Sachwertverfahren einem kostenbasierten Ansatz. Es berechnet, was der Bau des Gebäudes zum Bewertungszeitpunkt kosten würde, bereinigt diesen Wert um Altersverluste und passt ihn an das aktuelle Marktniveau an.
Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 21 bis 23 ImmoWertV 2021. § 21 definiert das Verfahren und seinen Anwendungsbereich, § 22 regelt die Ermittlung des Gebäudesachwerts einschließlich Normalherstellungskosten und Alterswertminderung, § 23 die Anpassung des vorläufigen Sachwerts über den Sachwertfaktor an das Marktniveau.
Im Kontext der Kaufpreisaufteilung kommt dem Sachwertverfahren besondere steuerliche Bedeutung zu: Es ermittelt den Verkehrswert von Gebäude und Grundstück getrennt. Das liefert die Grundlage, um den Kaufpreis sachgerecht auf den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil und den nicht abschreibungsfähigen Bodenanteil aufzuteilen. Je höher der Gebäudeanteil, desto größer die jährliche AfA-Basis und desto mehr Steuern lassen sich über die Haltedauer sparen.
Mit der ImmoWertV 2021, in Kraft seit dem 1. Januar 2022, wurde das Sachwertverfahren grundlegend modernisiert. Erstmals enthält die Verordnung einheitliche Regelungen zu Marktanpassungsfaktoren und stärkt die Berücksichtigung von Modernisierungen bei der Restnutzungsdauer. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Grundsatzentscheidungen (zuletzt IX R 12/21, 2022) klargestellt, dass alle drei Verfahren gleichrangig nebeneinander anwendbar sind. Der Sachverständige wählt das methodisch passende.
Die Formel des Sachwertverfahrens
Das Sachwertverfahren läuft in vier Schritten ab. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und bringt das Ergebnis näher an den marktkonformen Verkehrswert.
Normalherstellungskosten (NHK)
Die Normalherstellungskosten (NHK) sind tabellarisch erfasste Baukosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche. Sie werden nach Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus) und Ausstattungsklasse (einfach, mittel, gehoben, stark gehoben) differenziert. In der Praxis werden weitgehend noch die NHK 2010 genutzt, fortgeschrieben über einen Baupreisindex auf das jeweilige Bewertungsjahr. Mit der ImmoWertV 2021 wurden neue Referenzwerte eingeführt, die in der Sachverständigenpraxis aber noch nicht einheitlich angewendet werden.
Brutto-Grundfläche (BGF)
Die BGF ist die Summe aller Grundflächen sämtlicher Grundrissebenen, einschließlich Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche nach DIN 277. Im Unterschied zur Wohnfläche nach WohnflächenV werden auch Außenwände, Treppenhäuser und nicht beheizbare Kellerräume einbezogen. Die BGF liegt typischerweise 20 bis 30 Prozent über der Wohnfläche.
Alterswertminderung
Die Alterswertminderung erfasst den Wertverlust des Gebäudes durch Alterung. Sie wird überwiegend nach der linearen Ross-Formel berechnet (dazu ausführlich in Abschnitt 7). Ergebnis ist ein prozentualer Abschlag auf den Regelherstellungswert: Bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer und einem Gebäudealter von 32 Jahren beträgt die Minderung 40 Prozent. Wer die Restnutzungsdauer verkürzen will, kann per Restnutzungsdauer-Gutachten zur AfA-Optimierung die verbleibende wirtschaftliche Nutzbarkeit realitätsnäher ansetzen und die Alterswertminderung entsprechend erhöhen.
Marktanpassungsfaktor
Der Marktanpassungsfaktor (auch Sachwertfaktor, § 14 ImmoWertV) gleicht den rein kostenorientierten Sachwert an das tatsächliche Marktpreisniveau an. Der jeweilige Gutachterausschuss ermittelt ihn aus Kaufpreissammlungen und veröffentlicht ihn. Ein Faktor von 1,15 bedeutet: Der Markt zahlt 15 Prozent mehr, als der reine Sachwert nahelegt. Die BMF Arbeitshilfe ignoriert diesen Faktor, was zu systematisch zu niedrigen Gebäudeanteilen führt, dazu mehr in Abschnitt 5.
NHK 2010 Tabelle nach Gebäudetypen (Auszug)
Die folgende Tabelle zeigt typische Normalherstellungskosten nach Gebäudetyp und Ausstattungsklasse. Die Werte sind Orientierungswerte, fortgeschrieben auf das Bewertungsjahr 2026 (Basisjahr 2010 = 100, Indexstand 2026 ca. 175, Faktor ~1,75). Die Ausstattungsklasse wählt der Sachverständige anhand einer Checkliste zu Heizung, Sanitär, Fenster, Fassade und Bodenbelägen.
| Gebäudetyp | Ausstattung einfach | Ausstattung mittel | Ausstattung gehoben | Ausstattung stark gehoben |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus (EFH) | 750 900 €/m² | 900 1.200 €/m² | 1.200 1.600 €/m² | 1.600 2.200 €/m² |
| Zweifamilienhaus (ZFH) | 720 870 €/m² | 870 1.150 €/m² | 1.150 1.500 €/m² | 1.500 2.000 €/m² |
| Reihenmittelhaus | 680 820 €/m² | 820 1.080 €/m² | 1.080 1.420 €/m² | 1.420 1.900 €/m² |
| Eigentumswohnung (ETW) | 700 850 €/m² | 850 1.100 €/m² | 1.100 1.500 €/m² | 1.500 2.100 €/m² |
| Mehrfamilienhaus (MFH) | 660 800 €/m² | 800 1.050 €/m² | 1.050 1.380 €/m² | 1.380 1.850 €/m² |
| Reihenendhaus | 700 850 €/m² | 850 1.100 €/m² | 1.100 1.450 €/m² | 1.450 1.950 €/m² |
Tabelle: Orientierungswerte auf Basis NHK 2010, fortgeschrieben mit Baupreisindex auf Stand 2026. Abweichungen je nach Lage, Ausstattungsdetails und regionaler Baukostenlage möglich. Maßgeblich ist stets die gutachterliche Einstufung im Einzelfall.
Ausstattungsklassen: Woran wird gemessen?
Die Einstufung in eine Ausstattungsklasse folgt mehreren Kriterien:
- Heizungsanlage: Einfach (Nachtspeicher/Einzelöfen) bis stark gehoben (Fußbodenheizung mit Wärmepumpe)
- Sanitärausstattung: Einfach (Standardarmatur, Fliesen) bis stark gehoben (Designarmaturen, bodenebene Dusche, Whirlpool)
- Fenster und Außentüren: Einfach (Kunstoffeinscheibe) bis stark gehoben (Holz/Alu-Verbundfenster, Dreifachverglasung)
- Fassade: Einfach (Putzfassade) bis stark gehoben (Naturstein, Klinker, vorgehängte Fassade)
- Bodenbeläge: Einfach (PVC, einfache Fliesen) bis stark gehoben (Parkett, Naturstein, hochwertiger Belag)
- Grundrissqualität und Raumhöhe: Einfluss auf die Gesamteinstufung
Schritt-für-Schritt Rechenbeispiel: EFH in Köln
Das Beispiel zeigt, wie das Sachwertverfahren für ein typisches Einfamilienhaus in Köln abläuft und wie das Ergebnis von der BMF Arbeitshilfe abweicht.
Schritt 1: Bodenwert ermitteln
Bodenwertberechnung
Schritt 2: Regelherstellungswert berechnen
Regelherstellungswert (NHK 2010, indexiert auf 2026)
Schritt 3: Alterswertminderung abziehen
Alterswertminderung (lineare Ross-Formel)
Schritt 4: Vorläufigen Sachwert bilden
Vorläufiger Sachwert (Gebäude + Boden)
Schritt 5: Marktanpassung und Kaufpreisaufteilung
Marktanpassung und Aufteilung des Kaufpreises
Vergleich mit BMF Arbeitshilfe
Steuerersparnis-Vergleich: Sachwertgutachten vs. BMF Arbeitshilfe
Dieses Kölner Beispiel zeigt eine Besonderheit: Die BMF Arbeitshilfe ergibt mit 39 % einen leicht höheren Gebäudeanteil als das Sachwertverfahren mit 35,6 %. Das ist kein Argument für die BMF Methode, sondern zeigt, dass das optimale Verfahren vom Objekt abhängt. In vielen Großstadtlagen, insbesondere München, Hamburg, Frankfurt und Stuttgart, ergibt die BMF Arbeitshilfe dagegen Gebäudeanteile unter 20 Prozent, das Sachwertverfahren dagegen 40 bis 50 Prozent. Der Sachverständige wählt das Verfahren, das methodisch am besten zur Immobilie passt und das höchste sachlich vertretbare Ergebnis liefert.
Kritik am Sachwertverfahren und an der BMF Arbeitshilfe
Stärken und Schwächen des Sachwertverfahrens
Das Sachwertverfahren ist methodisch solide und durch §§ 21 bis 23 ImmoWertV klar geregelt. Es hat aber strukturelle Grenzen:
- Die NHK 2010 sind trotz Baupreisindexierung veraltet. Regionale Baukostenunterschiede werden nur unzureichend abgebildet.
- Die Ausstattungsklassifizierung unterliegt gutachterlichem Ermessen und kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
- In strukturschwachen Regionen kann der Sachwert den tatsächlichen Marktwert deutlich übersteigen, wenn der Marktanpassungsfaktor unter 0,8 liegt.
- Energieeffizienz, Lage und architektonische Qualität fließen nur begrenzt in die NHK-Systematik ein.
Die fundamentalen Schwächen der BMF Arbeitshilfe
Die BMF Arbeitshilfe behauptet, eine vereinfachte Form des Sachwertverfahrens anzuwenden. Sie weicht aber in drei entscheidenden Punkten vom anerkannten Verfahren ab:
BFH IX R 26/19: Die Grundsatzentscheidung
In seinem Urteil vom 21. Juli 2020 (IX R 26/19, BStBl. II 2021, 751) hat der BFH klargestellt: Die BMF Arbeitshilfe ist kein verbindliches Instrument. Der Steuerpflichtige kann einen höheren Gebäudeanteil durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Das Finanzamt darf ein methodisch korrekt erstelltes Gutachten nicht ablehnen, weil es von der BMF Arbeitshilfe abweicht. Diese Entscheidung hat den Weg zu professionellen Sachwertgutachten weit geöffnet.
Wann ist das Sachwertverfahren die richtige Wahl?
Das Sachwertverfahren ist nicht für jede Immobilie die optimale Methode. Entscheidend sind Objekteigenschaften, verfügbare Daten und steuerliche Zielsetzung. Haben Sie ein Renditeobjekt oder eine ETW in München? Dann lohnt der Blick auf die anderen Verfahren.
Das Sachwertverfahren eignet sich besonders für:
- Eigengenutzte Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser, bei denen die Ertragsorientierung keine Rolle spielt
- Objekte in Lagen ohne ausreichende Vergleichspreise für das Vergleichswertverfahren
- Denkmalgeschützte Gebäude, deren Eigenschaften in den Herstellungskosten besser abzubilden sind
- Neubauten und junge Gebäude, bei denen die Herstellungskosten noch eng am Marktwert liegen
- Objekte mit besonderer Qualität (hochwertige Ausstattung, besondere Bauweise), die im Vergleichswertverfahren nicht adäquat erfasst werden
- Gemischt genutzte Objekte mit untergeordnetem Gewerbeteil, sofern keine belastbaren Ertragsdaten vorliegen
Das Sachwertverfahren ist weniger geeignet bei:
- Renditeobjekten (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien) mit gutem Mietdatenmaterial. Das Ertragswertverfahren liefert hier ein ökonomisch passenderes Ergebnis
- Eigentumswohnungen in Städten mit gut funktionierendem ETW-Markt. Das Vergleichswertverfahren ist methodisch vorzuziehen
- Strukturschwachen Regionen mit einem Marktanpassungsfaktor unter 0,7, wo der Sachwert den Markt deutlich übersteigt
- Sehr alten Gebäuden nahe dem Ende ihrer Gesamtnutzungsdauer, wo der rechnerische Sachwert gegen null tendiert
Wie funktioniert die Alterswertminderung nach der Ross-Formel?
Die Alterswertminderung erfasst den Wertverlust eines Gebäudes durch Alterung. In der deutschen Sachverständigenpraxis dominiert die lineare Methode nach Ross, angewendet in Anlehnung an die ImmoWertV.
Die lineare Ross-Formel
Restnutzungsdauer (RND) = Gesamtnutzungsdauer − Gebäudealter
Gebäudesachwert = Regelherstellungswert × (1 − Alterswertminderung)
Die Gesamtnutzungsdauer ist nicht starr, sondern objektabhängig. Die ImmoWertV 2021 und die Wertermittlungsrichtlinien geben typische Werte vor:
| Gebäudetyp | Gesamtnutzungsdauer (GND) | Mindest-RND |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus | 80 Jahre | 30 Jahre |
| Mehrfamilienhaus | 80 Jahre | 30 Jahre |
| Eigentumswohnung | 80 Jahre | 30 Jahre |
| Reihenmittelhaus / Reihenendhaus | 80 Jahre | 30 Jahre |
| Bürogebäude (einfach) | 60 Jahre | 20 Jahre |
| Bürogebäude (hochwertig) | 70 Jahre | 20 Jahre |
| Denkmalgeschütztes Gebäude | individuell (oft 100+ Jahre) | 40 Jahre |
Beispieltabelle: Alterswertminderung für EFH (GND = 80 Jahre)
| Baujahr | Gebäudealter 2026 | AWM ohne Modernisierung | Verbleibende RND | AWM mit Teilmodernisierung |
|---|---|---|---|---|
| 2006 | 20 Jahre | 25,0 % | 60 Jahre | 20,0 % (leichte Modernisierung) |
| 1996 | 30 Jahre | 37,5 % | 50 Jahre | 28,0 % (Heizung + Fenster neu) |
| 1985 | 41 Jahre | 51,3 % | 39 Jahre | 41,3 % (Teilsanierung) |
| 1975 | 51 Jahre | 63,8 % | 29 Jahre → 30 J. min. | 50,0 % (umfangr. Sanierung) |
| 1965 | 61 Jahre | 76,3 % → Kappung bei GND | mind. 30 Jahre | 45,0 % (Kernsanierung) |
Wie Modernisierungen die Restnutzungsdauer verlängern
Die korrekte Berücksichtigung von Modernisierungen ist eine der wichtigsten Stellschrauben im Sachwertverfahren. Die ImmoWertV 2021 sieht vor, dass wertsteigernde Maßnahmen das effektive Gebäudealter reduzieren und die Restnutzungsdauer verlängern. Ein Gebäude aus dem Jahr 1975 mit umfassender Kernsanierung zwischen 2015 und 2020 (neue Heizung, neue Fenster, neue Leitungen, neue Dachdämmung) kann ein effektives Gebäudealter von nur 25 bis 30 Jahren aufweisen, obwohl es kalendarisch 51 Jahre alt ist.
Die Umsetzung erfolgt über das Modell der Modernisierungstabellen nach Anlage zu den Wertermittlungsrichtlinien. Jede Maßnahme (Heizung, Sanitär, Dach, Fenster, Grundriss, Fassade) erhält Punkte, aus deren Summe die Verlängerung der Restnutzungsdauer abgeleitet wird. Ein qualifizierter Gutachter nutzt diesen Spielraum, um die tatsächliche wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes realistisch darzustellen.
Welche Rolle spielt der Marktanpassungsfaktor im Sachwertverfahren?
Der Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor, § 14 Abs. 2 Nr. 1 ImmoWertV 2021) macht das Sachwertverfahren vom reinen Kostenansatz zum marktrelevanten Bewertungsinstrument. Ohne ihn würde das Verfahren in einem boomenden Immobilienmarkt systematisch zu niedrige Werte liefern. Mit ihm wird der technische Sachwert mit dem tatsächlichen Preisniveau der Region in Einklang gebracht.
Woher kommt der Marktanpassungsfaktor?
Die Gutachterausschüsse der Bundesländer ermitteln den Marktanpassungsfaktor aus ihren Kaufpreissammlungen und veröffentlichen ihn in den Grundstücksmarktberichten. Tatsächlich erzielte Kaufpreise werden ins Verhältnis zum rechnerischen Sachwert vergleichbarer Objekte gesetzt. Aus dieser statistischen Auswertung ergibt sich für jede Region und jeden Objekttyp ein spezifischer Faktor.
Wie stark beeinflusst er das Ergebnis?
Der Einfluss ist erheblich: Bei einem vorläufigen Sachwert von 350.000 € verschiebt ein Marktanpassungsfaktor von 1,30 das Ergebnis auf 455.000 €, ein Faktor von 0,80 auf nur 280.000 €. Dieser Unterschied von 175.000 € schlägt sich direkt im Verhältnis von Gebäude- zu Bodenwert nieder und verändert den Gebäudeanteil am Kaufpreis und damit die AfA-Basis.
Typische Marktanpassungsfaktoren nach Region
| Region | Marktcharakter | Typischer MAF (EFH) | Tendenz |
|---|---|---|---|
| München (Stadtgebiet) | Hochpreismarkt | 1,35 1,65 | stark steigend |
| Hamburg (Stadtgebiet) | Hochpreismarkt | 1,20 1,45 | steigend |
| Frankfurt am Main | Hochpreismarkt | 1,25 1,50 | steigend |
| Köln / Düsseldorf | Gefragter Markt | 1,10 1,30 | leicht steigend |
| Berlin (Stadtgebiet) | Dynamischer Markt | 1,15 1,40 | steigend |
| Stuttgart | Gefragter Markt | 1,20 1,45 | steigend |
| Mittelstädte (Universitätsstädte) | Normaler Markt | 0,95 1,20 | stabil |
| Ländliche Regionen (Westdeutschland) | Schwacher Markt | 0,75 0,95 | stabil/rückläufig |
| Strukturschwache Regionen (Ostdeutschland) | Käufermarkt | 0,55 0,80 | rückläufig |
Die BMF Arbeitshilfe setzt implizit einen Marktanpassungsfaktor von 1,0 an. In allen Märkten, in denen der tatsächliche Faktor darüber liegt, also in praktisch allen gefragten deutschen Immobilienmärkten, unterschätzt sie den Gebäudeverkehrswert und produziert systematisch zu niedrige Gebäudeanteile. Ein professionelles Sachwertgutachten, das den regionalen Marktanpassungsfaktor korrekt einbezieht, korrigiert diesen Fehler.
Sachwertberechnung für Ihre Immobilie
In wenigen Minuten sehen Sie, ob ein Sachwertgutachten für Ihre Kaufpreisaufteilung das richtige Instrument ist und welche Steuerersparnis realistisch zu erwarten ist.
Jetzt kostenlos einschätzen lassenFAQ: Häufige Fragen zum Sachwertverfahren
Was ist das Sachwertverfahren bei der Kaufpreisaufteilung?
Das Sachwertverfahren ermittelt den Gebäudewert auf Basis der Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung. Geregelt in §§ 21–23 ImmoWertV 2021, eignet es sich besonders für eigengenutzte Einfamilienhäuser. In gefragten Märkten liefert es in der Regel einen höheren Gebäudeanteil als die BMF Arbeitshilfe, weil der Marktanpassungsfaktor korrekt berücksichtigt wird.
Kann ich das Sachwertverfahren selbst anwenden?
Die Rohdaten (NHK, BGF, Alterswertminderung) lassen sich grundsätzlich selbst ermitteln. Das Finanzamt akzeptiert aber nur ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen nach § 198 BewG. Eine Eigenberechnung erkennt das Finanzamt regelmäßig nicht an. Die eigentliche Wertschöpfung liegt ohnehin in der methodischen Entscheidung für das optimale Verfahren und der korrekten Anwendung des Marktanpassungsfaktors.
Was kostet ein Sachwertgutachten für die Kaufpreisaufteilung?
Ein qualifiziertes Kurzgutachten kostet je nach Objektkomplexität, Lage und Aufwand zwischen 800 und 2.500 Euro. Bei einer typischen Steuerersparnis von 30.000 bis 100.000 Euro über die Haltedauer ist das gut investiertes Geld. Die Gutachterkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Kann das Finanzamt das Sachwertgutachten ablehnen?
Das Finanzamt kann ein Gutachten ablehnen, wenn es methodische Mängel aufweist oder der Gutachter nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Allein weil es von der BMF Arbeitshilfe abweicht, darf es das Gutachten nicht zurückweisen. Der BFH hat in IX R 26/19 klargestellt, dass dem Steuerpflichtigen der Gegenbeweis durch ein qualifiziertes Gutachten offensteht. Im Streitfall entscheidet das Finanzgericht.
Gilt das Sachwertverfahren auch für ältere Gebäude aus den 1960er oder 1970er Jahren?
Gerade bei saniertem Altbau kann das Sachwertverfahren besonders vorteilhaft sein. Wenn ein Gebäude aus den 1970er Jahren umfassend modernisiert wurde, verlängert sich die Restnutzungsdauer erheblich, die Alterswertminderung sinkt und der Gebäudesachwert steigt. Der Sachverständige berücksichtigt diese Modernisierungseffekte über das Modell des effektiven Gebäudealters.
Wann lohnt sich ein Sachwertgutachten finanziell?
Als Faustregel: Ab einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit vermietetem Anteil lohnt die Prüfung, ob ein Gutachten mehr Gebäudeanteil als die BMF Arbeitshilfe ergibt. In Großstädten ist das ab 400.000 Euro fast immer der Fall. Die Differenz zwischen BMF Ergebnis und Gutachten übersetzt sich bei 2 % AfA und 40 % Steuersatz direkt in wiederkehrende Steuerersparnisse.
Kann das Sachwertverfahren auch für Eigentumswohnungen eingesetzt werden?
Das Sachwertverfahren ist für ETW anwendbar. In Märkten mit ausreichender Vergleichsdatenbasis ist das Vergleichswertverfahren methodisch meistens vorzuziehen, weil es den Markt direkter abbildet. Der Sachverständige entscheidet im Einzelfall, welches Verfahren das sachgerechte und höhere Ergebnis liefert. Bei hochwertiger Ausstattung kann das Sachwertverfahren jedoch trotzdem überlegen sein.
Weitere Themen zur Kaufpreisaufteilung
Glossar: Fachbegriffe im Sachwertverfahren
Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026.
Burak Uzun
Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln
Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.
Methodik
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
- ImmoWertV 2021
- Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
- BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
- BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.
Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.
Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten Steuerrecht und Bewertungsrecht sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.