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Sachwertverfahren: Kaufpreisaufteilung bei Eigennutzerobjekten

Beim eigengenutzten Einfamilienhaus liefert das Sachwertverfahren systematisch höhere Gebäudeanteile als die BMF Arbeitshilfe. Wie Formel, Alterswertminderung und Marktanpassungsfaktor zusammenwirken und warum der BFH die BMF Methode als untauglich verworfen hat.

Was ist das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren ist eines der drei in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) anerkannten Verfahren zur Verkehrswertermittlung. Anders als das Ertragswertverfahren, das den Wert aus künftigen Mieteinnahmen ableitet, oder das Vergleichswertverfahren, das auf Marktpreisen ähnlicher Objekte basiert, folgt das Sachwertverfahren einem kostenbasierten Ansatz. Es berechnet, was der Bau des Gebäudes zum Bewertungszeitpunkt kosten würde, bereinigt diesen Wert um Altersverluste und passt ihn an das aktuelle Marktniveau an.

Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 21 bis 23 ImmoWertV 2021. § 21 definiert das Verfahren und seinen Anwendungsbereich, § 22 regelt die Ermittlung des Gebäudesachwerts einschließlich Normalherstellungskosten und Alterswertminderung, § 23 die Anpassung des vorläufigen Sachwerts über den Sachwertfaktor an das Marktniveau.

Kostenbasierter Ansatz: Der Kerngedanke ist eingängig: Ein Käufer zahlt langfristig nicht mehr, als es kosten würde, ein gleichwertiges Objekt neu zu errichten, abzüglich eines Abschlags für das Alter des Bestands. Das Verfahren eignet sich besonders für Immobilien, deren Marktwert von der Gebäudequalität abhängt, nicht von Renditepotenzial.

Im Kontext der Kaufpreisaufteilung kommt dem Sachwertverfahren besondere steuerliche Bedeutung zu: Es ermittelt den Verkehrswert von Gebäude und Grundstück getrennt. Das liefert die Grundlage, um den Kaufpreis sachgerecht auf den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil und den nicht abschreibungsfähigen Bodenanteil aufzuteilen. Je höher der Gebäudeanteil, desto größer die jährliche AfA-Basis und desto mehr Steuern lassen sich über die Haltedauer sparen.

Mit der ImmoWertV 2021, in Kraft seit dem 1. Januar 2022, wurde das Sachwertverfahren grundlegend modernisiert. Erstmals enthält die Verordnung einheitliche Regelungen zu Marktanpassungsfaktoren und stärkt die Berücksichtigung von Modernisierungen bei der Restnutzungsdauer. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Grundsatzentscheidungen (zuletzt IX R 12/21, 2022) klargestellt, dass alle drei Verfahren gleichrangig nebeneinander anwendbar sind. Der Sachverständige wählt das methodisch passende.

Die Formel des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren läuft in vier Schritten ab. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und bringt das Ergebnis näher an den marktkonformen Verkehrswert.

1NHK (€/m² BGF) × Brutto-Grundfläche (m²) = Regelherstellungswert
2Regelherstellungswert − Alterswertminderung = Gebäudesachwert
3Gebäudesachwert + Bodenwert (BRW × Grundstücksfläche) = Vorläufiger Sachwert
4Vorläufiger Sachwert × Marktanpassungsfaktor = Verkehrswert

Normalherstellungskosten (NHK)

Die Normalherstellungskosten (NHK) sind tabellarisch erfasste Baukosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche. Sie werden nach Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus) und Ausstattungsklasse (einfach, mittel, gehoben, stark gehoben) differenziert. In der Praxis werden weitgehend noch die NHK 2010 genutzt, fortgeschrieben über einen Baupreisindex auf das jeweilige Bewertungsjahr. Mit der ImmoWertV 2021 wurden neue Referenzwerte eingeführt, die in der Sachverständigenpraxis aber noch nicht einheitlich angewendet werden.

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die BGF ist die Summe aller Grundflächen sämtlicher Grundrissebenen, einschließlich Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche nach DIN 277. Im Unterschied zur Wohnfläche nach WohnflächenV werden auch Außenwände, Treppenhäuser und nicht beheizbare Kellerräume einbezogen. Die BGF liegt typischerweise 20 bis 30 Prozent über der Wohnfläche.

Alterswertminderung

Die Alterswertminderung erfasst den Wertverlust des Gebäudes durch Alterung. Sie wird überwiegend nach der linearen Ross-Formel berechnet (dazu ausführlich in Abschnitt 7). Ergebnis ist ein prozentualer Abschlag auf den Regelherstellungswert: Bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer und einem Gebäudealter von 32 Jahren beträgt die Minderung 40 Prozent. Wer die Restnutzungsdauer verkürzen will, kann per Restnutzungsdauer-Gutachten zur AfA-Optimierung die verbleibende wirtschaftliche Nutzbarkeit realitätsnäher ansetzen und die Alterswertminderung entsprechend erhöhen.

Marktanpassungsfaktor

Der Marktanpassungsfaktor (auch Sachwertfaktor, § 14 ImmoWertV) gleicht den rein kostenorientierten Sachwert an das tatsächliche Marktpreisniveau an. Der jeweilige Gutachterausschuss ermittelt ihn aus Kaufpreissammlungen und veröffentlicht ihn. Ein Faktor von 1,15 bedeutet: Der Markt zahlt 15 Prozent mehr, als der reine Sachwert nahelegt. Die BMF Arbeitshilfe ignoriert diesen Faktor, was zu systematisch zu niedrigen Gebäudeanteilen führt, dazu mehr in Abschnitt 5.

NHK 2010 Tabelle nach Gebäudetypen (Auszug)

Die folgende Tabelle zeigt typische Normalherstellungskosten nach Gebäudetyp und Ausstattungsklasse. Die Werte sind Orientierungswerte, fortgeschrieben auf das Bewertungsjahr 2026 (Basisjahr 2010 = 100, Indexstand 2026 ca. 175, Faktor ~1,75). Die Ausstattungsklasse wählt der Sachverständige anhand einer Checkliste zu Heizung, Sanitär, Fenster, Fassade und Bodenbelägen.

Gebäudetyp Ausstattung einfach Ausstattung mittel Ausstattung gehoben Ausstattung stark gehoben
Einfamilienhaus (EFH) 750 900 €/m² 900 1.200 €/m² 1.200 1.600 €/m² 1.600 2.200 €/m²
Zweifamilienhaus (ZFH) 720 870 €/m² 870 1.150 €/m² 1.150 1.500 €/m² 1.500 2.000 €/m²
Reihenmittelhaus 680 820 €/m² 820 1.080 €/m² 1.080 1.420 €/m² 1.420 1.900 €/m²
Eigentumswohnung (ETW) 700 850 €/m² 850 1.100 €/m² 1.100 1.500 €/m² 1.500 2.100 €/m²
Mehrfamilienhaus (MFH) 660 800 €/m² 800 1.050 €/m² 1.050 1.380 €/m² 1.380 1.850 €/m²
Reihenendhaus 700 850 €/m² 850 1.100 €/m² 1.100 1.450 €/m² 1.450 1.950 €/m²

Tabelle: Orientierungswerte auf Basis NHK 2010, fortgeschrieben mit Baupreisindex auf Stand 2026. Abweichungen je nach Lage, Ausstattungsdetails und regionaler Baukostenlage möglich. Maßgeblich ist stets die gutachterliche Einstufung im Einzelfall.

Hinweis zu NHK 2020: Mit der ImmoWertV 2021 wurden neue Herstellungskostenrichtwerte eingeführt. Inzwischen haben viele Gutachterausschüsse eigene Sachwertfaktoren auf NHK 2020-Basis veröffentlicht. Welche Datenbasis für Ihr Objekt und Ihre Region methodisch korrekt ist, prüft der qualifizierte Sachverständige im Einzelfall.

Ausstattungsklassen: Woran wird gemessen?

Die Einstufung in eine Ausstattungsklasse folgt mehreren Kriterien:

Schritt-für-Schritt Rechenbeispiel: EFH in Köln

Das Beispiel zeigt, wie das Sachwertverfahren für ein typisches Einfamilienhaus in Köln abläuft und wie das Ergebnis von der BMF Arbeitshilfe abweicht.

Ausgangsdaten: Einfamilienhaus Köln | Kaufpreis: 620.000 € | Baujahr: 1985 | Wohnfläche: ca. 148 m² | Brutto-Grundfläche: 180 m² BGF | Grundstück: 500 m² | Bodenrichtwert: 480 €/m² | Ausstattung: mittel

Schritt 1: Bodenwert ermitteln

Bodenwertberechnung

Grundstücksfläche500 m²
Bodenrichtwert (Gutachterausschuss Köln)480 €/m²
Grundstücksgröße-Korrekturfaktor1,00
Bodenwert240.000 €

Schritt 2: Regelherstellungswert berechnen

Regelherstellungswert (NHK 2010, indexiert auf 2026)

GebäudetypEinfamilienhaus, mittlere Ausstattung
NHK 2010 Basiswert675 €/m² BGF
Baupreisindex (2010→2026, Faktor 1,75)× 1,75
Fortgeschriebene NHK1.181 €/m² BGF
Brutto-Grundfläche180 m²
Regelherstellungswert212.580 €

Schritt 3: Alterswertminderung abziehen

Alterswertminderung (lineare Ross-Formel)

Baujahr1985
Bewertungsjahr2026
Gebäudealter41 Jahre
Gesamtnutzungsdauer EFH80 Jahre
Alterswertminderung41/80 = 51,25 % → gerundet 51 %
Hinweis: Teilmodernisierung (Heizung 2015, Fenster 2018)RND-Verlängerung: −8 Jahre Effektivalter
Effektives Gebäudealter nach Modernisierung33 Jahre
Korrigierte Alterswertminderung33/80 = 41,25 % → 41 %
Wertminderung in €212.580 € × 0,41 = 87.158 €
Gebäudesachwert nach Alterswertminderung125.422 €

Schritt 4: Vorläufigen Sachwert bilden

Vorläufiger Sachwert (Gebäude + Boden)

Gebäudesachwert125.422 €
Außenanlagen (pauschal 3–5 % des RHW)7.500 €
Bodenwert240.000 €
Vorläufiger Sachwert gesamt372.922 €

Schritt 5: Marktanpassung und Kaufpreisaufteilung

Marktanpassung und Aufteilung des Kaufpreises

Vorläufiger Sachwert372.922 €
Marktanpassungsfaktor (Gutachterausschuss Köln, EFH)× 1,15
Verkehrswert (marktangepasst)428.861 €
Davon Gebäudeanteil (Gebäude inkl. Außenanlagen)(125.422 + 7.500) × 1,15 = 152.869 €
Gebäudeanteil am Verkehrswert152.869 / 428.861 = 35,6 %
Kaufpreis620.000 €
AfA-Basis Gebäude (35,6 % × 620.000 €)220.720 €

Vergleich mit BMF Arbeitshilfe

Steuerersparnis-Vergleich: Sachwertgutachten vs. BMF Arbeitshilfe

Gebäudeanteil BMF (vereinfacht, typisch) 39 % → 241.800 €
Gebäudeanteil Sachwertgutachten 35,6 % → 220.720 €
AfA pro Jahr Sachwertgutachten (2 %) 4.414 €/Jahr
Steuervorteil (42 % Grenzsteuersatz) 1.854 €/Jahr
Über 50 Jahre Haltedauer +92.700 €

Dieses Kölner Beispiel zeigt eine Besonderheit: Die BMF Arbeitshilfe ergibt mit 39 % einen leicht höheren Gebäudeanteil als das Sachwertverfahren mit 35,6 %. Das ist kein Argument für die BMF Methode, sondern zeigt, dass das optimale Verfahren vom Objekt abhängt. In vielen Großstadtlagen, insbesondere München, Hamburg, Frankfurt und Stuttgart, ergibt die BMF Arbeitshilfe dagegen Gebäudeanteile unter 20 Prozent, das Sachwertverfahren dagegen 40 bis 50 Prozent. Der Sachverständige wählt das Verfahren, das methodisch am besten zur Immobilie passt und das höchste sachlich vertretbare Ergebnis liefert.

Kritik am Sachwertverfahren und an der BMF Arbeitshilfe

Stärken und Schwächen des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren ist methodisch solide und durch §§ 21 bis 23 ImmoWertV klar geregelt. Es hat aber strukturelle Grenzen:

Die fundamentalen Schwächen der BMF Arbeitshilfe

Die BMF Arbeitshilfe behauptet, eine vereinfachte Form des Sachwertverfahrens anzuwenden. Sie weicht aber in drei entscheidenden Punkten vom anerkannten Verfahren ab:

Abweichung 1: Kein Marktanpassungsfaktor. Die BMF Arbeitshilfe wendet keinen Sachwertfaktor an. In gefragten Märkten, wo der Marktanpassungsfaktor 1,1 bis 1,5 beträgt, führt dies dazu, dass der Gebäudesachwert relativ zum Gesamtwert systematisch kleiner wird und der Gebäudeanteil zu niedrig ausfällt.
Abweichung 2: NHK 2010 ohne regionale Differenzierung. Die BMF Arbeitshilfe nutzt bundesweit einheitliche NHK ohne Regionalfaktoren. Da Baukosten in München oder Frankfurt 25 bis 40 Prozent über dem Bundesschnitt liegen, wird der Gebäudesachwert systematisch zu niedrig angesetzt.
Abweichung 3: Vereinfachte Restwertmethode. Statt den Gebäudewert direkt zu berechnen, zieht die BMF Arbeitshilfe faktisch einen generalisierten Bodenwert vom Gesamtkaufpreis ab. Dieser Residualansatz führt in Hochpreislagen zu absurd niedrigen Gebäudeanteilen von teils unter 15 Prozent.

BFH IX R 26/19: Die Grundsatzentscheidung

In seinem Urteil vom 21. Juli 2020 (IX R 26/19, BStBl. II 2021, 751) hat der BFH klargestellt: Die BMF Arbeitshilfe ist kein verbindliches Instrument. Der Steuerpflichtige kann einen höheren Gebäudeanteil durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Das Finanzamt darf ein methodisch korrekt erstelltes Gutachten nicht ablehnen, weil es von der BMF Arbeitshilfe abweicht. Diese Entscheidung hat den Weg zu professionellen Sachwertgutachten weit geöffnet.

BFH IX R 12/21 (2022): In der Folgeentscheidung hat der BFH die Gleichrangigkeit aller drei Verfahren ausdrücklich bestätigt. Der Sachverständige wählt das Verfahren, das der Immobilie am besten entspricht, auch wenn ein anderes Verfahren zu einem niedrigeren Gebäudeanteil geführt hätte.

Wann ist das Sachwertverfahren die richtige Wahl?

Das Sachwertverfahren ist nicht für jede Immobilie die optimale Methode. Entscheidend sind Objekteigenschaften, verfügbare Daten und steuerliche Zielsetzung. Haben Sie ein Renditeobjekt oder eine ETW in München? Dann lohnt der Blick auf die anderen Verfahren.

Das Sachwertverfahren eignet sich besonders für:

Das Sachwertverfahren ist weniger geeignet bei:

Praxishinweis: Ein erfahrener Sachverständiger prüft, welches Verfahren methodisch vertretbar den höchsten Gebäudeanteil ergibt. Für ein EFH in München kann das das Sachwertverfahren sein, für eine ETW in München das Vergleichswertverfahren. Beide Ansätze sind BFH-konform.

Wie funktioniert die Alterswertminderung nach der Ross-Formel?

Die Alterswertminderung erfasst den Wertverlust eines Gebäudes durch Alterung. In der deutschen Sachverständigenpraxis dominiert die lineare Methode nach Ross, angewendet in Anlehnung an die ImmoWertV.

Die lineare Ross-Formel

Alterswertminderung (%) = Gebäudealter / Gesamtnutzungsdauer

Restnutzungsdauer (RND) = Gesamtnutzungsdauer − Gebäudealter

Gebäudesachwert = Regelherstellungswert × (1 − Alterswertminderung)

Die Gesamtnutzungsdauer ist nicht starr, sondern objektabhängig. Die ImmoWertV 2021 und die Wertermittlungsrichtlinien geben typische Werte vor:

Gebäudetyp Gesamtnutzungsdauer (GND) Mindest-RND
Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus 80 Jahre 30 Jahre
Mehrfamilienhaus 80 Jahre 30 Jahre
Eigentumswohnung 80 Jahre 30 Jahre
Reihenmittelhaus / Reihenendhaus 80 Jahre 30 Jahre
Bürogebäude (einfach) 60 Jahre 20 Jahre
Bürogebäude (hochwertig) 70 Jahre 20 Jahre
Denkmalgeschütztes Gebäude individuell (oft 100+ Jahre) 40 Jahre

Beispieltabelle: Alterswertminderung für EFH (GND = 80 Jahre)

Baujahr Gebäudealter 2026 AWM ohne Modernisierung Verbleibende RND AWM mit Teilmodernisierung
2006 20 Jahre 25,0 % 60 Jahre 20,0 % (leichte Modernisierung)
1996 30 Jahre 37,5 % 50 Jahre 28,0 % (Heizung + Fenster neu)
1985 41 Jahre 51,3 % 39 Jahre 41,3 % (Teilsanierung)
1975 51 Jahre 63,8 % 29 Jahre → 30 J. min. 50,0 % (umfangr. Sanierung)
1965 61 Jahre 76,3 % → Kappung bei GND mind. 30 Jahre 45,0 % (Kernsanierung)

Wie Modernisierungen die Restnutzungsdauer verlängern

Die korrekte Berücksichtigung von Modernisierungen ist eine der wichtigsten Stellschrauben im Sachwertverfahren. Die ImmoWertV 2021 sieht vor, dass wertsteigernde Maßnahmen das effektive Gebäudealter reduzieren und die Restnutzungsdauer verlängern. Ein Gebäude aus dem Jahr 1975 mit umfassender Kernsanierung zwischen 2015 und 2020 (neue Heizung, neue Fenster, neue Leitungen, neue Dachdämmung) kann ein effektives Gebäudealter von nur 25 bis 30 Jahren aufweisen, obwohl es kalendarisch 51 Jahre alt ist.

Die Umsetzung erfolgt über das Modell der Modernisierungstabellen nach Anlage zu den Wertermittlungsrichtlinien. Jede Maßnahme (Heizung, Sanitär, Dach, Fenster, Grundriss, Fassade) erhält Punkte, aus deren Summe die Verlängerung der Restnutzungsdauer abgeleitet wird. Ein qualifizierter Gutachter nutzt diesen Spielraum, um die tatsächliche wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes realistisch darzustellen.

Welche Rolle spielt der Marktanpassungsfaktor im Sachwertverfahren?

Der Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor, § 14 Abs. 2 Nr. 1 ImmoWertV 2021) macht das Sachwertverfahren vom reinen Kostenansatz zum marktrelevanten Bewertungsinstrument. Ohne ihn würde das Verfahren in einem boomenden Immobilienmarkt systematisch zu niedrige Werte liefern. Mit ihm wird der technische Sachwert mit dem tatsächlichen Preisniveau der Region in Einklang gebracht.

Woher kommt der Marktanpassungsfaktor?

Die Gutachterausschüsse der Bundesländer ermitteln den Marktanpassungsfaktor aus ihren Kaufpreissammlungen und veröffentlichen ihn in den Grundstücksmarktberichten. Tatsächlich erzielte Kaufpreise werden ins Verhältnis zum rechnerischen Sachwert vergleichbarer Objekte gesetzt. Aus dieser statistischen Auswertung ergibt sich für jede Region und jeden Objekttyp ein spezifischer Faktor.

Wie stark beeinflusst er das Ergebnis?

Der Einfluss ist erheblich: Bei einem vorläufigen Sachwert von 350.000 € verschiebt ein Marktanpassungsfaktor von 1,30 das Ergebnis auf 455.000 €, ein Faktor von 0,80 auf nur 280.000 €. Dieser Unterschied von 175.000 € schlägt sich direkt im Verhältnis von Gebäude- zu Bodenwert nieder und verändert den Gebäudeanteil am Kaufpreis und damit die AfA-Basis.

Typische Marktanpassungsfaktoren nach Region

Region Marktcharakter Typischer MAF (EFH) Tendenz
München (Stadtgebiet) Hochpreismarkt 1,35 1,65 stark steigend
Hamburg (Stadtgebiet) Hochpreismarkt 1,20 1,45 steigend
Frankfurt am Main Hochpreismarkt 1,25 1,50 steigend
Köln / Düsseldorf Gefragter Markt 1,10 1,30 leicht steigend
Berlin (Stadtgebiet) Dynamischer Markt 1,15 1,40 steigend
Stuttgart Gefragter Markt 1,20 1,45 steigend
Mittelstädte (Universitätsstädte) Normaler Markt 0,95 1,20 stabil
Ländliche Regionen (Westdeutschland) Schwacher Markt 0,75 0,95 stabil/rückläufig
Strukturschwache Regionen (Ostdeutschland) Käufermarkt 0,55 0,80 rückläufig

Die BMF Arbeitshilfe setzt implizit einen Marktanpassungsfaktor von 1,0 an. In allen Märkten, in denen der tatsächliche Faktor darüber liegt, also in praktisch allen gefragten deutschen Immobilienmärkten, unterschätzt sie den Gebäudeverkehrswert und produziert systematisch zu niedrige Gebäudeanteile. Ein professionelles Sachwertgutachten, das den regionalen Marktanpassungsfaktor korrekt einbezieht, korrigiert diesen Fehler.

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FAQ: Häufige Fragen zum Sachwertverfahren

Was ist das Sachwertverfahren bei der Kaufpreisaufteilung?

Das Sachwertverfahren ermittelt den Gebäudewert auf Basis der Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung. Geregelt in §§ 21–23 ImmoWertV 2021, eignet es sich besonders für eigengenutzte Einfamilienhäuser. In gefragten Märkten liefert es in der Regel einen höheren Gebäudeanteil als die BMF Arbeitshilfe, weil der Marktanpassungsfaktor korrekt berücksichtigt wird.

Kann ich das Sachwertverfahren selbst anwenden?

Die Rohdaten (NHK, BGF, Alterswertminderung) lassen sich grundsätzlich selbst ermitteln. Das Finanzamt akzeptiert aber nur ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen nach § 198 BewG. Eine Eigenberechnung erkennt das Finanzamt regelmäßig nicht an. Die eigentliche Wertschöpfung liegt ohnehin in der methodischen Entscheidung für das optimale Verfahren und der korrekten Anwendung des Marktanpassungsfaktors.

Was kostet ein Sachwertgutachten für die Kaufpreisaufteilung?

Ein qualifiziertes Kurzgutachten kostet je nach Objektkomplexität, Lage und Aufwand zwischen 800 und 2.500 Euro. Bei einer typischen Steuerersparnis von 30.000 bis 100.000 Euro über die Haltedauer ist das gut investiertes Geld. Die Gutachterkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Kann das Finanzamt das Sachwertgutachten ablehnen?

Das Finanzamt kann ein Gutachten ablehnen, wenn es methodische Mängel aufweist oder der Gutachter nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Allein weil es von der BMF Arbeitshilfe abweicht, darf es das Gutachten nicht zurückweisen. Der BFH hat in IX R 26/19 klargestellt, dass dem Steuerpflichtigen der Gegenbeweis durch ein qualifiziertes Gutachten offensteht. Im Streitfall entscheidet das Finanzgericht.

Gilt das Sachwertverfahren auch für ältere Gebäude aus den 1960er oder 1970er Jahren?

Gerade bei saniertem Altbau kann das Sachwertverfahren besonders vorteilhaft sein. Wenn ein Gebäude aus den 1970er Jahren umfassend modernisiert wurde, verlängert sich die Restnutzungsdauer erheblich, die Alterswertminderung sinkt und der Gebäudesachwert steigt. Der Sachverständige berücksichtigt diese Modernisierungseffekte über das Modell des effektiven Gebäudealters.

Wann lohnt sich ein Sachwertgutachten finanziell?

Als Faustregel: Ab einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit vermietetem Anteil lohnt die Prüfung, ob ein Gutachten mehr Gebäudeanteil als die BMF Arbeitshilfe ergibt. In Großstädten ist das ab 400.000 Euro fast immer der Fall. Die Differenz zwischen BMF Ergebnis und Gutachten übersetzt sich bei 2 % AfA und 40 % Steuersatz direkt in wiederkehrende Steuerersparnisse.

Kann das Sachwertverfahren auch für Eigentumswohnungen eingesetzt werden?

Das Sachwertverfahren ist für ETW anwendbar. In Märkten mit ausreichender Vergleichsdatenbasis ist das Vergleichswertverfahren methodisch meistens vorzuziehen, weil es den Markt direkter abbildet. Der Sachverständige entscheidet im Einzelfall, welches Verfahren das sachgerechte und höhere Ergebnis liefert. Bei hochwertiger Ausstattung kann das Sachwertverfahren jedoch trotzdem überlegen sein.

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Glossar: Fachbegriffe im Sachwertverfahren

NHK 2010
Normalherstellungskosten nach der Anlage zur NHK-Tabelle 2010, gestaffelt nach Gebäudetyp und Ausstattungsklasse in €/m² BGF. Basis des Sachwertverfahrens.
Brutto-Grundfläche (BGF)
Summe aller Grundflächen aller Geschosse nach DIN 277, einschließlich Keller und Außenwänden. Größer als die Wohnfläche nach WohnflächenV.
Regelherstellungswert
Produkt aus NHK je m² BGF und der Brutto-Grundfläche. Entspricht den fiktiven Neubaukosten des Gebäudes ohne Alterswertminderung.
Alterswertminderung (AWM)
Wertabschlag auf den Regelherstellungswert aufgrund des Gebäudealters. Linear berechnet als Gebäudealter dividiert durch Gesamtnutzungsdauer.
Gesamtnutzungsdauer (GND)
Zeitspanne, über die ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung genutzt werden kann. Für EFH typischerweise 80 Jahre.
Restnutzungsdauer (RND)
Verbleibende Nutzungsdauer des Gebäudes. RND = GND minus Gebäudealter, kann durch Modernisierungen verlängert werden.
Marktanpassungsfaktor
Faktor vom Gutachterausschuss, der den rechnerischen Sachwert an das tatsächliche Marktpreisniveau anpasst. In gefragten Lagen über 1,0.
Bodenrichtwert (BRW)
Durchschnittlicher Lagewert des Bodens je m² Grundstücksfläche, ermittelt vom Gutachterausschuss und im Bodenrichtwertportal veröffentlicht.
ImmoWertV 2021
Immobilienwertermittlungsverordnung in der Fassung vom 14. Juli 2021, gültig ab 1. Januar 2022. Regelt die drei Verfahren inklusive Sachwertverfahren (§§ 21–23).
Baupreisindex
Vom Statistischen Bundesamt veröffentlichter Index, der die Preisentwicklung im Baugewerbe abbildet. Dient zur Fortschreibung der NHK 2010 auf das Bewertungsjahr.
Gebäudesachwert
Regelherstellungswert minus Alterswertminderung. Bildet vor der Marktanpassung den technischen Gebäudewert ab.
BFH IX R 26/19
Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (21.07.2020): Die BMF Arbeitshilfe ist kein verbindliches Instrument. Steuerpflichtige können mit Gutachten gegensteuern.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • ImmoWertV 2021
  • Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
  • BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
  • BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

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