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Steuerlast senken

Kaufpreisaufteilung Gutachten bei Immobilien

Beim Immobilienkauf entscheidet die Kaufpreisaufteilung darüber, wie viel Sie jedes Jahr abschreiben dürfen. Ein optimierter Gebäudeanteil bedeutet über Jahrzehnte weniger Steuern. Wer weiß, worauf es ankommt, handelt vor dem Notartermin.

Was ist die Kaufpreisaufteilung?

Die Kaufpreisaufteilung ist die Aufschlüsselung des Gesamtkaufpreises einer bebauten Immobilie in zwei Komponenten:

Gebäudeanteil
Abschreibbar über AfA (§ 7 EStG)
Grundstücksanteil (Boden)
Nicht abschreibbar

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 bis 5a EStG sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte.

30% Gebäude

Typisches Ergebnis der BMF Arbeitshilfe
in Ballungsräumen

Gebäude (AfA)
Boden (keine AfA)

Warum die Kaufpreisaufteilung
über Zehntausende Euro entscheidet

10 Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil bedeuten bei einem 600.000-Euro-Objekt gut 1.200 Euro mehr AfA pro Jahr. Über 50 Jahre summiert sich das auf rund 60.000 Euro zusätzliche Abschreibung.

Nur Gebäude = AfA

Der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Nur der Gebäudeanteil darf steuerlich abgeschrieben werden.

Hebel über Jahrzehnte

Eine einmalige Optimierung des Gebäudeanteils wirkt sich über 33 bis 50 Jahre steuermindernd aus. Kleine Unterschiede summieren sich.

BMF benachteiligt Sie

Die BMF Arbeitshilfe ermittelt systematisch zu niedrige Gebäudeanteile. Der BFH hat sie 2020 als unzureichend verworfen.

Aktuelle AfA Sätze nach § 7 Abs. 4 EStG

Fertigstellung AfA Satz Nutzungsdauer AfA bei 300.000 € Gebäude
Vor 01.01.1925 2,5 % 40 Jahre 7.500 €/Jahr
01.01.1925 bis 31.12.2022 2,0 % 50 Jahre 6.000 €/Jahr
Ab 01.01.2023 3,0 % 33⅓ Jahre 9.000 €/Jahr
Neubau ab 10/2023 NEU 5,0 % degressiv Restbuchwert 15.000 €/Jahr *

* Beispielbasis: 300.000 € Gebäudeanteil bei 5 % degressiver AfA auf den Restbuchwert im ersten Jahr.

Die BMF Arbeitshilfe:
Warum sie Immobilienbesitzer benachteiligt

Das Bundesfinanzministerium stellt eine Excel-Tabelle zur Kaufpreisaufteilung bereit. Der BFH hat sie 2020 klar verworfen. Dennoch nutzen viele Finanzämter sie weiterhin als erste Referenz.

Systematische Schwächen der BMF Arbeitshilfe

Keine Regionalisierung
Einheitliche Baukosten bundesweit. In München oder Frankfurt liegen reale Kosten 30 bis 50 % höher.
Veraltete Datenbasis
Basiert auf Normalherstellungskosten 2010, die nicht den aktuellen Markt abbilden.
Überhöhte Bodenwertanteile
Oft 70 bis 90 % dem Boden zugeordnet, besonders in Ballungsräumen.
Keine Sanierungsberücksichtigung
Wertsteigernde Maßnahmen fließen kaum in die Berechnung ein.

BFH Urteil IX R 26/19

"Die BMF Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach realen Verkehrswerten nicht."

BFH, Urteil vom 21.07.2020, Az. IX R 26/19

Finanzämter dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung also nicht einfach durch die BMF Arbeitshilfe ersetzen.

Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten wird vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern es methodisch sauber nach ImmoWertV erstellt ist.

BMF Arbeitshilfe vs. Gutachten

In unserem Berliner Beispiel beträgt der Unterschied über 50 Jahre knapp 93.000 Euro. Das ist kein Ausnahmefall.

BMF Arbeitshilfe

Standardberechnung des Fiskus

Keine regionalen Baukosten
Veraltete NHK 2010
Ignoriert Modernisierungen
Oft nur 20 bis 30 % Gebäudeanteil
Vom BFH als unzureichend bewertet
Typische AfA bei 600.000 € Kaufpreis
2.400 € /Jahr
Sachverständigen Gutachten

Individuelle Verkehrswertermittlung

Regionale Marktdaten und Baukosten
Aktuelle Bewertungsverfahren (ImmoWertV)
Berücksichtigt Zustand & Modernisierung
Häufig 40 bis 70 % Gebäudeanteil
Hohe Anerkennungsquote beim Finanzamt
Typische AfA bei 600.000 € Kaufpreis
4.800 € /Jahr
€
AfA Vorteil über 50 Jahre
+120.000 € mehr AfA

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis

Tragen Sie Ihren Kaufpreis ein und verschieben Sie die Schieberegler. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel Sie durch einen optimierten Gebäudeanteil pro Jahr und über die gesamte Laufzeit sparen.

Jährliche Mehrersparnis durch Gutachten
+2.520 €
Über 50 Jahre
+126.000 €
ROI Gutachten
in 1 Jahr
Gebäudewert BMF 125.000 €
Gebäudewert Gutachten 275.000 €
AfA/Jahr BMF 2.500 €
AfA/Jahr Gutachten 5.500 €
Steuerersparnis/Jahr BMF 1.050 €
Steuerersparnis/Jahr Gutachten 2.310 €

Rechenbeispiele aus der Praxis

Sechs reale Objekttypen, sechs Rechnungen. Schauen Sie sich das Beispiel an, das Ihrer Situation am nächsten kommt.

Eigentumswohnung in München

Kaufpreis: 600.000 € | Baujahr: 1985 | AfA: 2,0 %

BMF: 20 % Gebäudeanteil120.000 €
Gutachten: 40 % Gebäudeanteil240.000 €
Steuerersparnis
AfA/Jahr BMF2.400 €
AfA/Jahr Gutachten4.800 €
Steuerersparnis/Jahr (42 %)+1.008 €
Über 50 Jahre +50.400 €

Einfamilienhaus in Berlin

Kaufpreis: 850.000 € | Baujahr: 1968 | AfA: 2,0 % | Vermietet

BMF: 22 % Gebäudeanteil187.000 €
Gutachten: 48 % Gebäudeanteil408.000 €
Steuerersparnis
AfA/Jahr BMF3.740 €
AfA/Jahr Gutachten8.160 €
Steuerersparnis/Jahr (42 %)+1.856 €
Über 50 Jahre +92.820 €

Zweifamilienhaus in Düsseldorf

Kaufpreis: 1.200.000 € | Baujahr: 1962 | AfA: 2,0 %

BMF: 25 % Gebäudeanteil300.000 €
Gutachten: 55 % Gebäudeanteil660.000 €
Steuerersparnis
AfA/Jahr BMF6.000 €
AfA/Jahr Gutachten13.200 €
Steuerersparnis/Jahr (42 %)+3.024 €
Über 50 Jahre +151.200 €

Mehrfamilienhaus in Frankfurt

Kaufpreis: 4.000.000 € | 12 Wohneinheiten | AfA: 2,0 %

Konv. Ertragswertverfahren: 31 %1.237.600 €
Vereinf. Ertragswertverfahren: 62 %2.475.200 €
Steuerersparnis
AfA/Jahr konventionell24.752 €
AfA/Jahr vereinfacht49.504 €
Steuerersparnis/Jahr (42 %)+10.396 €
Über 50 Jahre +519.780 €

Bürogebäude in Stuttgart

Kaufpreis: 2.500.000 € | Baujahr: 2001 | AfA: 2,0 % | Gewerblich vermietet

BMF: 20 % Gebäudeanteil500.000 €
Gutachten: 45 % Gebäudeanteil1.125.000 €
Steuerersparnis
AfA/Jahr BMF10.000 €
AfA/Jahr Gutachten22.500 €
Steuerersparnis/Jahr (42 %)+5.250 €
Über 50 Jahre +262.500 €

Denkmalgeschütztes Wohnhaus in Köln

Kaufpreis: 980.000 € | Baujahr: 1912 | AfA: 2,5 % (vor 1925)

BMF: 15 % Gebäudeanteil147.000 €
Gutachten: 50 % Gebäudeanteil490.000 €
Steuerersparnis
AfA/Jahr BMF3.675 €
AfA/Jahr Gutachten12.250 €
Steuerersparnis/Jahr (42 %)+3.602 €
Über 40 Jahre +144.060 €

Die 3 Bewertungsverfahren

Laut BFH IX R 12/21 stehen alle drei Verfahren gleichrangig nebeneinander. Kein Verfahren hat Vorrang. Welches der Gutachter wählt, hängt vom Objekttyp und der verfügbaren Datenlage ab.

Vergleichswertverfahren

Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Immobilien in der Umgebung.

Ideal bei guter Datenlage

Ertragswertverfahren

Bewertung auf Basis der erzielbaren Mieteinnahmen. Oft vorteilhafter für Investoren.

Ideal bei Renditeobjekten

Sachwertverfahren

Ermittlung der Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung.

Ideal bei Eigennutzerobjekten

So kommen Sie zum optimalen Gebäudeanteil

Von der ersten Recherche bis zur Steuererklärung in sieben Schritten. Wer vor dem Notartermin ansetzt, hat die besten Karten.

1

Bodenrichtwert recherchieren

Rufen Sie beim örtlichen Gutachterausschuss oder über das Portal BORIS den Bodenrichtwert zum Kaufzeitpunkt ab. Das ist die Ausgangsbasis für alles Weitere.

2

BMF Arbeitshilfe als Referenz berechnen

Das BMF Excel Tool herunterladen und befüllen. Das Ergebnis zeigt Ihnen, wo das Finanzamt ohne Gegenwehr landen würde. Nicht mehr, nicht weniger.

3

Gutachten Bedarf prüfen

Ab 400.000 € Kaufpreis oder einem BMF Bodenwertanteil über 50 % ist ein Gutachten in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvoll. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung.

4

Sachverständigen beauftragen

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt die gutachterliche Stellungnahme mit Verkehrswertermittlung. Achten Sie auf die Qualifikation.

5

Aufteilung im Notarvertrag festlegen

Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags die Beträge für Boden, Gebäude und ggf. Mobiliar einzeln ausweisen lassen.

6

Steuererklärung einreichen

Berechnen Sie die AfA auf Basis des Gebäudeanteils aus dem Gutachten. Halten Sie Gutachten und Kaufvertrag als Nachweise bereit.

7

Dokumentation archivieren

Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens 10 Jahre auf. Bei einer Betriebsprüfung brauchen Sie jeden Beleg.

Profi Tipp

Timing ist entscheidend

Klären Sie die Kaufpreisaufteilung vor dem Notartermin. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, aber deutlich schwieriger durchzusetzen.

Auch wichtig: Mobiliar separat ausweisen

Einbauküche, Markisen und sonstige Ausstattung können separat mit 10 Jahren Nutzungsdauer abgeschrieben werden statt 50 Jahre.

Kostenlose Einschätzung

Wegweisende BFH Urteile
zur Kaufpreisaufteilung

Zwei Grundsatzurteile des BFH haben die Verhandlungsposition von Immobilieneigentümern grundlegend verändert. Wer die Kernaussagen kennt und richtig zitiert, steht gegenüber dem Finanzamt erheblich besser da.

21. Juli 2020

BFH IX R 26/19 Leitentscheidung

Eine Vermieterin kauft eine ETW für 110.000 €. Im Kaufvertrag stand ein Gebäudeanteil von 82 %. Das Finanzamt rechnete mit der BMF Arbeitshilfe auf 31 % herunter.

Ergebnis:

BMF Arbeitshilfe verworfen. Vertragliche Aufteilungen sind anzuerkennen, sofern keine Anhaltspunkte für ein Scheingeschäft vorliegen.

20. September 2022

BFH IX R 12/21

Grundsatzurteil zur Bewertungsmethodik: Der BFH klärt, wie Gutachten methodisch vorzugehen haben.

Ergebnis:

Kein Bewertungsverfahren hat Vorrang. Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren stehen gleichrangig nebeneinander. Der Gutachter wählt das geeignete Verfahren nach Art und Lage der Immobilie.

2024

FG Berlin Brandenburg

Das Finanzgericht Berlin Brandenburg bestätigt erneut: Die BMF Arbeitshilfe liefert regelmäßig unrealistische Ergebnisse und kann eine fachkundige Einzelbewertung nicht ersetzen.

Ständige Rechtsprechung

Grenzen der vertraglichen Aufteilung

FG Düsseldorf (11 K 3083/17): Eine Abweichung von mehr als 30 % vom Bodenrichtwert kann zur Korrektur der vertraglichen Aufteilung führen. FG Berlin Brandenburg (3 K 3137/19): Das Finanzamt darf sich nicht allein auf die BMF Arbeitshilfe stützen. Die Aufteilung muss die realen Wertverhältnisse nachvollziehbar abbilden.

Die 10 häufigsten Fehler
bei der Kaufpreisaufteilung

Fehler 1 bis 4 begegnen uns in der Praxis am häufigsten. Keiner davon ist schwer zu vermeiden, wenn man sie kennt.

1

Keine Aufteilung im Kaufvertrag

Wer keine Vereinbarung trifft, überlässt dem Finanzamt das Feld. Es greift dann auf die BMF Arbeitshilfe zurück, mit einem Ergebnis, das in vielen Fällen niedriger ausfällt als eine individuelle Bewertung. Wer einen Immobilienverkauf in Köln und Umgebung plant, sollte schon vor dem Notartermin eine Aufteilung samt Wertherleitung in den Vertrag aufnehmen.

2

BMF Arbeitshilfe blind akzeptieren

Das passiert häufiger als man denkt. Viele zahlen jahrzehntelang zu viel Steuern, weil niemand die Standardberechnung des Finanzamts je hinterfragt hat.

3

Unrealistisch hoher Gebäudeanteil

Zu ambitioniert ist genauso riskant wie zu niedrig. Das Finanzamt lehnt ab und die Beweislast liegt bei Ihnen. Ein fundiertes Gutachten macht die Aufteilung wasserdicht.

4

Kein Gutachten beauftragen

Bei Hochpreislagen und größeren Objekten ist das der teuerste Fehler. Das verschenkte Abschreibungspotenzial übersteigt die Gutachtenkosten oft um das Zwanzigfache.

5

Lückenhafte Dokumentation

Was Sie nicht belegen können, können Sie nicht verteidigen. Bei einer Betriebsprüfung entscheidet die Dokumentation.

6

Falschen Bodenrichtwert verwenden

Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Ältere oder neuere Werte sind nicht zulässig.

7

Lokale Besonderheiten ignorieren

Zustand, Modernisierungsgrad, Lärm, Altlasten: all das beeinflusst den Verkehrswert. Ein gutes Gutachten erfasst diese Faktoren.

8

Mobiliar nicht separat ausweisen

Einbauküche, Markisen und ähnliches lassen sich separat mit 10 Jahren Nutzungsdauer abschreiben statt mit 50. Das macht einen erheblichen Unterschied.

9

Nachträgliche Änderung versuchen

Korrekturen wirken sich fast immer nur auf künftige Jahre aus. Was vor dem Kauf versäumt wurde, lässt sich danach nur eingeschränkt nachholen.

10

Zu spät handeln

Die Steuererklärung ist nicht der richtige Zeitpunkt, um mit der Kaufpreisaufteilung zu beginnen. Das gehört vor den Notartermin.

Für wen lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten ist keine Frage der Portfoliogröße. Ab 400.000 € Kaufpreis rechnet es sich in den meisten Fällen bereits im ersten oder zweiten Jahr.

Kapitalanleger

Wer eine vermietete Eigentumswohnung hält, profitiert direkt. Schon bei einer einzigen Wohnung lohnt sich das Gutachten in vielen Fällen.

Immobilieninvestoren

Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien summiert sich der AfA Vorteil schnell auf sechsstellige Beträge über die Abschreibungsdauer.

Steuerberater

Steuerberater haben gegenüber ihren Mandanten eine Beratungspflicht. Wer die Kaufpreisaufteilung nicht anspricht, riskiert eine Haftung.

Family Offices

Bei großen Immobilienportfolios multiplizieren sich die Steuereffekte. Eine systematische Überprüfung aller Objekte lohnt sich fast immer.

Erben

Wer eine Immobilie erbt und vermieten will, braucht eine Aufteilung auf Basis des Verkehrswerts zum Erbzeitpunkt. Besonderheiten bei Erbbaurecht beachten.

Denkmal Investoren

Denkmalgeschützte Objekte bieten neben der regulären AfA auch Sonder AfA auf Sanierungskosten. Die Kombination beider Hebel ist besonders wirkungsvoll.

Keine Relevanz hat die Kaufpreisaufteilung für reine Selbstnutzer: Ohne Vermietung gibt es keine AfA. Die einzige Ausnahme ist das häusliche Arbeitszimmer.

Ihre Fragen, direkt beantwortet

14 Fragen zur Kaufpreisaufteilung, die uns Mandanten und Investoren am häufigsten stellen.

Grundlagen der Kaufpreisaufteilung

Beim Kauf einer bebauten Immobilie wird der Gesamtpreis aufgeteilt: ein Teil entfällt auf das Gebäude, der Rest auf den Boden. Nur der Gebäudeanteil lässt sich steuerlich abschreiben (AfA nach § 7 EStG). Der Boden zählt nicht dazu, weil er sich nicht abnutzt. Je höher Ihr Gebäudeanteil, desto mehr schreiben Sie jährlich ab.

Die BMF Arbeitshilfe rechnet mit einheitlichen Baukosten ohne regionalen Bezug, basiert auf der Normalherstellungskosten-Tabelle von 2010 und kennt keine Modernisierungen. In Ballungsräumen ordnet sie regelmäßig 70 bis 90 % des Kaufpreises dem Boden zu. Der BFH hat 2020 geurteilt, dass sie die Aufteilung nach realen Verkehrswerten nicht gewährleistet. Kurz gesagt: Die Arbeitshilfe arbeitet zu Ihrer Steuerlast.

Gebäude vor 1925: 2,5 % (40 Jahre). Gebäude von 1925 bis 2022: 2,0 % (50 Jahre). Gebäude ab 2023: 3,0 % (33⅓ Jahre). Seit 2024 gibt es zusätzlich eine degressive AfA von 5 % auf den Restbuchwert für Neubauten mit Baubeginn nach September 2023. Ein Wechsel von degressiv zu linear ist einmalig möglich.

Nein, für Selbstnutzer ist die Aufteilung steuerlich ohne Belang. AfA können Sie nur bei vermieteten Immobilien oder Betriebsvermögen geltend machen. Eine Ausnahme gilt für das häusliche Arbeitszimmer: Hier lässt sich ein anteiliger Gebäudewert abschreiben.

Rückwirkend geht es in der Regel nicht. Korrekturen wirken sich fast immer nur auf zukünftige Steuerjahre aus. Das ist kein Grund zur Resignation: Auch nach dem Kauf kann ein Gutachten lohnenswert sein, weil die Ersparnis der kommenden Jahrzehnte erheblich ist. Besser jetzt als nie.

Kein Verfahren ist pauschal das beste. Das hat der BFH in IX R 12/21 ausdrücklich klargestellt. Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren stehen gleichrangig nebeneinander. Bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern führt das Ertragswertverfahren häufig zum höchsten Gebäudeanteil. Ein erfahrener Gutachter kennt die Unterschiede und wählt das für Sie günstigste Verfahren.

Gutachten, Kosten und Ablauf

Ein Kurzgutachten beginnt ab ca. 760 €, ein Vollgutachten ab 1.425 €. Die Kosten sind als Werbungskosten sofort absetzbar. Bei 42 % Steuersatz trägt das Finanzamt faktisch 42 % der Rechnung. Amortisiert ist das Gutachten in den meisten Fällen innerhalb von ein bis zwei Jahren. Alle Preise finden Sie in unserer Preisübersicht.

Bei qualifizierten Vor-Ort-Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist die Anerkennungsquote nach Erfahrung in der Praxis hoch. Voraussetzung ist ein methodisch sauberes Gutachten, das die realen Wertverhältnisse nachvollziehbar dokumentiert. Reine Schreibtischgutachten ohne Besichtigung schneiden deutlich schlechter ab.

Online-Gutachten ohne Besichtigung können bei einfachen Objekten bis etwa 300.000 € Kaufpreis ausreichen, werden vom Finanzamt aber häufig kritischer geprüft. Bei Hochpreislagen, Mehrfamilienhäusern, komplexen Objekten oder drohendem Rechtsstreit ist ein Gutachten vor Ort die deutlich tragfähigere Wahl. Reine Schreibtischgutachten ohne Besichtigung werden von Finanzgerichten regelmäßig abgelehnt.

Zwingend erforderlich sind: notarieller Kaufvertrag, aktueller Grundbuchauszug, Baupläne bzw. Grundrisse und die Wohnflächenberechnung. Bei Eigentumswohnungen kommt die Teilungserklärung hinzu, bei vermieteten Objekten der Mietvertrag. Hilfreich, aber nicht zwingend: Energieausweis, Hausgeldabrechnung und Nachweise über Modernisierungen. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller und präziser arbeitet der Gutachter.

Ja, vollständig und sofort. Die Gutachtenkosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig (§ 9 Abs. 1 EStG, BFH IX R 15/09). Sie mindern Ihre Steuerlast direkt im Zahlungsjahr. Bei 42 % Steuersatz übernimmt das Finanzamt faktisch 42 % der Rechnung. Ein Gutachten für 2.000 € kostet Sie netto also nur 1.160 €.

Von der Beauftragung bis zur Fertigstellung rechnen Sie typischerweise mit 2 bis 4 Wochen: rund eine Woche für Terminierung und Besichtigung, dann ein bis drei Wochen für die Erstellung. Komplexe Objekte oder volle Auftragsbücher können den Zeitplan verlängern. Unser Rat: Planen Sie ausreichend Puffer vor dem Einreichtermin beim Finanzamt. Ein sorgfältig erstelltes Gutachten trägt wesentlich zur Anerkennungsquote bei.

Gutachter Qualifikation und Finanzamt

„Immobiliengutachter" ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Jeder darf sich so nennen. Für ein steuerlich anerkanntes Gutachten brauchen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ÖbuvSV) oder einen nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Gutachter, zum Beispiel von DEKRA, TÜV oder HypZert. Ohne nachgewiesene Qualifikation riskieren Sie die Ablehnung durch das Finanzamt.

Legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein (§ 347 AO). Das Finanzamt muss die Ablehnung konkret begründen. Ein pauschaler Verweis auf die BMF Arbeitshilfe reicht seit BFH IX R 26/19 nicht mehr aus. Zitieren Sie im Einspruch ausdrücklich BFH IX R 26/19 und BFH IX R 12/21. Viele Finanzämter lenken in dieser Phase bereits ein. Mehr dazu im Artikel: Finanzamt und Einspruch.

Kaufpreisaufteilung Gutachten:
Ablauf, Kosten und Anerkennung

Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten wird vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern es nach ImmoWertV erstellt ist und die realen Wertverhältnisse dokumentiert. Seit dem BFH Urteil von 2020 ist die Rechtslage eindeutig: Das Gutachten hat Vorrang vor der BMF Arbeitshilfe.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Kaufpreis ab 300.000 €: die Steuerersparnis übersteigt die Gutachtenkosten in der Regel deutlich
BMF Bodenwertanteil über 50 %: meist wirtschaftlich sinnvoll
Hohe Bodenrichtwerte: München, Hamburg, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf
Ältere Objekte & Modernisierungen: BMF Arbeitshilfe ignoriert Sanierungen
Gebäudequote unter 40 % (BMF): hohes Optimierungspotenzial

Was muss das Gutachten enthalten?

✓ Nachweis der Sachverständigenqualifikation (ÖbuvSV oder DIN EN ISO 17024)
✓ Anerkanntes Bewertungsverfahren nach ImmoWertV
✓ Stichtagsbezogene Bewertung zum Kaufvertragsdatum
✓ Bezugnahme auf aktuelle Bodenrichtwerte & Marktdaten
✓ Berücksichtigung von Modernisierungen & Restnutzungsdauer
✓ Unterschrift und Stempel des Sachverständigen
Praxishinweis: Gutachtenkosten sind als Werbungskosten sofort absetzbar (§ 9 Abs. 1 EStG). Bei 42 % Steuersatz übernimmt das Finanzamt faktisch 42 % der Rechnung.

Online- vs. Vor-Ort-Gutachten

Merkmal Desktop-Gutachten Gutachten vor Ort
ObjektbesichtigungNeinJa, vor Ort
Anerkennung beim FinanzamtEingeschränktHoch
GerichtsfestigkeitEingeschränktVoll
Geeignet fürEinfache Objekte < 300.000 €Alle Objekte, Hochpreislagen

Was kostet ein Gutachten?

Keine versteckten Kosten. Gutachtengebühren sind frei verhandelbar. Unsere Preise liegen unter dem Marktdurchschnitt und amortisieren sich in den meisten Fällen innerhalb eines Jahres.

Kurzgutachten
ab 760 €
bis ca. 1.425 €
✓ 10–20 Seiten
✓ Vereinfachtes Verfahren
✓ Geeignet für einfache Objekte
✓ Kaufpreise bis 500.000 €
~ Für einfache Fälle meist ausreichend
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Amortisationszeiten nach Objekttyp

Objekttyp Kurzgutachten Vollgutachten Amortisation (typisch)
ETW (Standardlage)760–1.140 €1.425–2.090 €6–12 Monate
ETW (Hochpreislage)950–1.425 €1.710–2.660 €3–8 Monate
Mehrfamilienhaus1.140–1.710 €1.900–3.325 €4–10 Monate
Gewerbeimmobilie1.425–2.375 €2.375–4.750 €3–8 Monate
Denkmalimmobilie1.425–2.375 €2.850–5.700 €2–6 Monate

Alle Preisangaben netto zzgl. MwSt. Kostenloser Kostenvoranschlag auf Anfrage. Gutachtenkosten sind als Werbungskosten sofort steuerlich absetzbar.

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • ImmoWertV 2021
  • EStG §§ 7, 7h, 7i AfA-Sätze
  • Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
  • BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
  • BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten Steuerrecht und Bewertungsrecht sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

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Glossar: Kaufpreisaufteilung Fachbegriffe

Kaufpreisaufteilung

Die steuerliche Aufteilung des Immobilienkaufpreises in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil. Grundlage für die jährliche AfA Berechnung bei vermieteten Immobilien.

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer: 2,5 % (Baujahr vor 1925), 2,0 % (1925–2022), 3,0 % (ab 2023). Nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Boden, anwendbar (§ 7 Abs. 4 EStG).

BMF Arbeitshilfe

Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung. Vom BFH 2020 (IX R 26/19) als nicht sachgerecht kritisiert, da sie regelmäßig zu niedrige Gebäudeanteile ermittelt.

Verkehrswert

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Grundlage für alle drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV und Basis der Kaufpreisaufteilung gemäß BFH-Rechtsprechung.

Ertragswertverfahren

Bewertungsmethode auf Basis der Nettomieteinnahmen, Liegenschaftszins und Vervielfältiger. Bevorzugtes Verfahren bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern. Ergibt oft den höchsten Gebäudeanteil.

Sachwertverfahren

Bewertung auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung. Wird bei eigengenutzten Immobilien und bei fehlender Vergleichsdatenlage eingesetzt. Grundlage der BMF Arbeitshilfe.

Vergleichswertverfahren

Ableitung des Gebäudewerts aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen mit guter Datenlage (Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses).

Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone in €/m². Veröffentlicht durch den Gutachterausschuss im BORIS-Portal. Weicht oft erheblich vom tatsächlichen Bodenwert ab.

ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: Das maßgebliche Regelwerk für die Verkehrswertermittlung in Deutschland. Schreibt die drei gleichwertigen Verfahren vor. Die Neufassung 2021 modernisierte die Bewertungsstandards.

Liegenschaftszins

Zinssatz für die Verzinsung des Bodenwerts im Ertragswertverfahren. Wird vom Gutachterausschuss regional veröffentlicht und beeinflusst maßgeblich den Vervielfältiger und damit den ermittelten Gebäudewert.

Restnutzungsdauer

Die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Beeinflusst den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren. Kann durch ein separates Gutachten verkürzt werden, um die jährliche AfA zu erhöhen.

ÖbuvSV

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstücksbewertung. Höchste Qualifikationsstufe in Deutschland. Gutachten von ÖbuvSV werden vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern sie methodisch nach ImmoWertV erstellt sind.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
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