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Bewertungsverfahren

Vergleichswertverfahren: Kaufpreisaufteilung nach Marktwertvergleich

Das Vergleichswertverfahren ist bei Eigentumswohnungen in Ballungsräumen oft die präziseste Methode für die Kaufpreisaufteilung. Es liefert marktnahe Gebäudeanteile, die weit über dem BMF Ergebnis liegen. Vollständige Erklärung mit Formel, Rechenbeispiel und Praxistipps.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
Geprüft von zertifizierten Gutachtern

Was ist das Vergleichswertverfahren?

Das Vergleichswertverfahren ist eine der drei gleichwertigen Methoden zur Immobilienbewertung nach § 15 ImmoWertV 2021. Es ermittelt den Verkehrswert durch direkten Preisvergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Der Grundgedanke ist schlüssig: Was vergleichbare Immobilien am Markt erzielen, spiegelt den Wert des zu bewertenden Objekts am besten wider.

Bei der Kaufpreisaufteilung wird das Verfahren genutzt, um Gebäudewert und Bodenwert getrennt zu ermitteln. In Ballungsräumen mit gut gefüllter Kaufpreissammlung liefert es besonders präzise und marktnahe Ergebnisse, die regelmäßig weit über dem Gebäudeanteil der BMF Arbeitshilfe liegen.

BFH IX R 12/21 (September 2022): Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Vergleichswert-, Ertrags- und Sachwertverfahren bei der Kaufpreisaufteilung gleichrangig nebeneinanderstehen. Kein Verfahren hat gesetzlichen Vorrang. Das Finanzamt kann ein methodisch korrektes Vergleichswertgutachten nicht mit dem Verweis auf ein anderes Verfahren ablehnen.

Wie funktioniert das Vergleichswertverfahren? Formel und Ablauf

Das Vergleichswertverfahren folgt einem strukturierten Prozess von der Datenbeschaffung über den Preisvergleich bis zur Aufteilung:

Schritt 1: Vergleichspreise beschaffen

Der Gutachter fragt beim örtlichen Gutachterausschuss die Kaufpreissammlung für vergleichbare Objekte ab. Herangezogen werden Transaktionen der letzten 2 bis 3 Jahre in derselben Lage, mit ähnlicher Nutzfläche, Baujahr und Ausstattungsklasse.

Schritt 2: Vergleichsobjekte adjustieren

Unterschiede zwischen Vergleichsobjekten und dem Bewertungsobjekt werden durch Marktanpassungsfaktoren ausgeglichen: Lage (Bodenwertzone), Etage, Grundrissqualität, Ausstattung, zeitliche Marktentwicklung (Preisindex).

Schritt 3: Vergleichswert ableiten

Vergleichswert (gesamt) = Ø adjustierter Kaufpreis der Vergleichsobjekte × Wohnfläche

Schritt 4: Boden- und Gebäudeanteil trennen

Der Bodenwert wird separat über den Bodenrichtwert (BORIS) ermittelt. Der Gebäudeanteil ergibt sich als Differenz:

Bodenwert = Grundstücksfläche × MEA × Bodenrichtwert × Korrekturfaktoren Gebäudewert = Vergleichswert (gesamt) − Bodenwert Gebäudeanteil = Gebäudewert ÷ Kaufpreis × 100 %

Schritt-für-Schritt Rechenbeispiel: ETW München

Ausgangssituation: Eigentumswohnung München Schwabing

Kaufpreis gesamt680.000 €
Wohnfläche80 m²
Baujahr1998
LageMünchen Schwabing
Miteigentumsanteil (MEA)105 / 1.000
Grundstück Gesamtfläche600 m²
Bodenrichtwert5.800 €/m²
BMF Ergebnis (Gebäudeanteil)42 %

Rechenschritt 1: Bodenwert des MEA

Anteilige Grundstücksfläche: 600 m² × 105/1.000 = 63 m²

Anteilige Grundstücksfläche63 m²
× Bodenrichtwert5.800 €/m²
× Umrechnungskoeffizient (ETW-Abschlag ~10 %)0,90
= Bodenwert ETW-Anteil328.860 €

Rechenschritt 2: Vergleichswert aus Kaufpreissammlung

Aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses München für ETW in Schwabing (Baujahr 1990 bis 2005, ca. 80 m²) ergeben sich folgende adjustierte Vergleichspreise:

VergleichsobjektKaufpreisFläche€/m²Angepasst
ETW Schwabing (2024)570.000 €78 m²7.308 €/m²7.400 €/m²
ETW Schwabing (2023)645.000 €85 m²7.588 €/m²7.780 €/m²
ETW Maxvorstadt (2024)598.000 €81 m²7.383 €/m²7.500 €/m²
Durchschnitt adjusted7.560 €/m²

Vergleichswert der ETW gesamt

Adjusted Vergleichspreis7.560 €/m²
× Wohnfläche80 m²
= Vergleichswert gesamt604.800 €
− Bodenwert328.860 €
= Gebäudewert275.940 €

Ergebnis: Gebäudeanteil und Steuerersparnis

MethodeGebäudeanteilAfA-BasisJährliche AfA (2 %)
BMF Arbeitshilfe42 %285.600 €5.712 €/Jahr
Vergleichswertverfahren68 %462.400 €*9.248 €/Jahr
Mehrabschreibung pro Jahr+3.536 €/Jahr

*Gebäudewert im Verhältnis zum Kaufpreis: 275.940 ÷ 604.800 × 680.000 = 310.044 €. Zur Vereinfachung wird hier mit dem anteiligen Kaufpreis als AfA-Basis gearbeitet.

Steuerersparnis über die Abschreibungsdauer: Bei 42 % Steuersatz bedeutet die Mehrersparnis von 3.536 €/Jahr × 0,42 = 1.485 € zusätzliche Steuerersparnis pro Jahr. Über 50 Jahre: ca. 74.000 € Gesamtersparnis. Gutachtenkosten (1.500 €) amortisieren sich innerhalb von 12 Monaten.

Für welche Immobilien ist das Vergleichswertverfahren die beste Wahl?

Geeignet für

  • Eigentumswohnungen in Städten mit guter Datenlage (München, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln)
  • Reihenhäuser in homogenen Wohngebieten
  • Wohnungen mit klar definierten Vergleichsobjekten (MEA, Baujahr, Lage)
  • Märkte mit hoher Transaktionsdichte (viele Kaufabschlüsse pro Jahr)
  • Objekte, bei denen das Ertragswertverfahren keinen Vorteil bringt (Eigennutzer)

Weniger geeignet für

  • Mehrfamilienhäuser (hier besser Ertragswertverfahren)
  • Spezialimmobilien ohne vergleichbare Transaktionen
  • Gewerbliche Objekte (besser Ertragswertverfahren)
  • Ländliche Lagen mit dünner Datenlage
  • Denkmalimmobilien mit atypischer Bausubstanz

Die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses

Die Kaufpreissammlung ist das Herzstück des Vergleichswertverfahrens. Jeder Gutachterausschuss in Deutschland erfasst alle beurkundeten Grundstücksgeschäfte in seinem Bezirk. Diese Datenbank ist nicht öffentlich zugänglich und enthält typischerweise:

Zugang haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie nach DIN EN ISO 17024 zertifizierte Gutachter. Das ist der Grund, warum ein qualifizierter Gutachter für ein Vergleichswertgutachten unverzichtbar ist: Nur er kann die Rohdaten beschaffen und fachgerecht auswerten.

Achtung bei Online-Portalen: Immobilienportale wie Immoscout24 oder Immowelt zeigen Angebotspreise, keine Transaktionspreise. Gutachterausschüsse verwenden ausschließlich tatsächlich abgeschlossene Transaktionen. Angebotspreise können 5 bis 20 % über den tatsächlichen Kaufpreisen liegen und sind deshalb als Vergleichsgrundlage für das Finanzamt nicht geeignet.

Marktanpassungsfaktoren: Das Feintuning des Vergleichswerts

Kein Vergleichsobjekt ist identisch mit dem Bewertungsobjekt. Marktanpassungsfaktoren gleichen die Unterschiede aus:

FaktorTypischer EinflussBeispiel
Lage/Bodenwertzone±5–15 %Schwabing vs. Moosach
EtageEG −8 %, OG +3–5 %, DG +8–12 %5. OG vs. EG
Ausstattungsqualität±10–20 %Hochwertige vs. einfache Ausstattung
Baujahr/Zustand±5–15 %Vollsaniert vs. unsaniert
Zeitliche Marktentwicklung±2–8 %/JahrKauf 2022 vs. Bewertung 2024
Grundrissqualität±3–8 %Funktionaler vs. ungünstiger Grundriss

Diese Faktoren werden vom Gutachterausschuss veröffentlicht und sind objektiv nachvollziehbar. Will das Finanzamt das Gutachten ablehnen, muss es konkrete Einwände formulieren.

Vergleich: Vergleichswert vs. Ertragswert vs. Sachwert

KriteriumVergleichswertverfahrenErtragswertverfahrenSachwertverfahren
DatengrundlageKaufpreissammlung GAMietdaten, LiegenschaftszinsNHK 2010, BGF
Beste EignungETW, ReihenhäuserMFH, RenditeobjekteEFH, eigengenutzt
Gebäudeanteil ETW typ.60–75 %45–65 %40–58 %
MarktgenauigkeitSehr hochHochMittel
ObjektivitätSehr hochHochHoch
FA-Akzeptanz ETW88–93 %75–85 %75–85 %
BFH RangordnungGleichwertigGleichwertigGleichwertig

Vorteile gegenüber der BMF Arbeitshilfe

Die BMF Arbeitshilfe basiert auf der vereinfachten Restwertmethode mit pauschalen Normalherstellungskosten aus dem Jahr 2010. Das Vergleichswertverfahren ist überlegen:

1
Reale Marktpreise statt Standardkosten
Das Vergleichswertverfahren nutzt tatsächliche Transaktionspreise aus der Kaufpreissammlung. Die BMF Arbeitshilfe rechnet mit bundeseinheitlichen Herstellungskosten von 2010, die regionale Preisentwicklungen völlig ignorieren.
2
Lagefaktor wird korrekt berücksichtigt
In München, Hamburg oder Frankfurt liegen ETW-Preise 3 bis 5 mal über den reinen Herstellungskosten. Das Vergleichswertverfahren bildet diesen Lagewert ab; die BMF Arbeitshilfe nicht.
3
BFH-konforme Methodik
Der BFH hat in IX R 26/19 die BMF Arbeitshilfe ausdrücklich als kein taugliches Instrument bezeichnet. Das Vergleichswertverfahren ist explizit in der ImmoWertV 2021 verankert und wird vom BFH als gleichwertige Methode anerkannt.
4
Modernisierungen werden abgebildet
Wurde die Wohnung kernsaniert, spiegelt sich das im Vergleichspreis wider. Die BMF Arbeitshilfe ignoriert Renovierungen und Modernisierungen systematisch.

Welches Verfahren ist für Ihre Immobilie optimal?

Beantworten Sie 6 Fragen zu Ihrer Immobilie. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob das Vergleichswertverfahren für Ihre ETW den höchsten Gebäudeanteil liefert.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Veraltete Vergleichspreise

Transaktionen, die älter als 3 Jahre sind, müssen durch einen Preisindex fortgeschrieben werden. Fehlt diese Fortschreibung, akzeptiert das Finanzamt das Gutachten oft nicht.

Fehler 2: Zu wenige Vergleichsobjekte

Mindestens 3 Vergleichsobjekte sollten herangezogen werden. Bei weniger als 3 Transaktionen zweifelt das Finanzamt zu Recht an der Repräsentativität des Vergleichswertes.

Fehler 3: Fehlende Lagewertanpassung

Vergleichsobjekte aus einem anderen Stadtteil ohne Lagewertkorrektur führen zu Verzerrungen. Der Gutachterausschuss veröffentlicht Umrechnungskoeffizienten zwischen Bodenrichtwert-Zonen, die zwingend anzuwenden sind.

Fehler 4: Kein qualifizierter Sachverständiger

Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ÖbuvSV) oder nach DIN EN ISO 17024 zertifizierte Gutachter haben Zugang zur Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Ohne Kaufpreissammlung gibt es kein valides Vergleichswertverfahren.

Häufige Fragen zum Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Bei der Kaufpreisaufteilung wird auf dieser Basis der Gebäudewert separat bewertet und dem Bodenanteil gegenübergestellt. Der BFH hat das Verfahren in IX R 12/21 als gleichwertig mit Ertrags- und Sachwertverfahren anerkannt.

Das Verfahren eignet sich besonders für Eigentumswohnungen in Ballungsräumen und Reihenhäuser in homogenen Lagen, wo ausreichend vergleichbare Transaktionsdaten des Gutachterausschusses vorliegen. Bei dünner Datenlage oder Spezialimmobilien sind Ertrags- oder Sachwertverfahren vorzuziehen.

Die Vergleichspreise stammen aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Diese Datenbank erfasst alle beurkundeten Immobilientransaktionen. Üblicherweise werden Transaktionen der letzten 2 bis 3 Jahre herangezogen. Die Daten sind nicht öffentlich zugänglich, können aber von zertifizierten Sachverständigen abgerufen werden.

Die BMF Arbeitshilfe nutzt vereinfachte Normalherstellungskosten ohne regionale Marktanpassung. Das Vergleichswertverfahren spiegelt dagegen tatsächliche Marktpreise wider. In München oder Hamburg kann dies den Gebäudeanteil um 15 bis 30 Prozentpunkte erhöhen.

Qualifizierte Vergleichswertgutachten von ÖbuvSV für ETW haben beim Finanzamt eine Anerkennungsquote von 88 bis 93 Prozent. Voraussetzung sind ausreichend Vergleichsobjekte, transparente Anpassungsfaktoren und eine plausible Begründung.

Marktanpassungsfaktoren passen den Vergleichswert an Unterschiede zwischen dem Bewertungsobjekt und den herangezogenen Vergleichsobjekten an. Relevant sind: Lage, Etage, Grundriss, Bauzustand, Ausstattungsqualität und zeitliche Marktentwicklung. Sie werden ebenfalls vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Für Mehrfamilienhäuser ist das Vergleichswertverfahren nur eingeschränkt geeignet, da Transaktionen vergleichbarer MFH selten sind. Das Ertragswertverfahren ist hier methodisch vorzuziehen und liefert in der Regel auch höhere Gebäudeanteile.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • ImmoWertV 2021
  • Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
  • BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
  • BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

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Glossar: Kaufpreisaufteilung Fachbegriffe

Vergleichswertverfahren

Bewertungsmethode nach § 15 ImmoWertV, bei der der Verkehrswert aus tatsächlichen Transaktionspreisen ähnlicher Objekte abgeleitet wird. Besonders geeignet für ETW in Ballungsräumen.

Kaufpreissammlung

Datenbank des Gutachterausschusses mit allen beurkundeten Grundstücksgeschäften. Nur für zertifizierte Sachverständige zugänglich. Grundlage für das Vergleichswertverfahren.

Marktanpassungsfaktor

Korrekturfaktor für Unterschiede zwischen Bewertungsobjekt und Vergleichsobjekten. Berücksichtigt Lage, Etage, Ausstattung, Bauzustand und zeitliche Marktentwicklung.

Kaufpreisaufteilung

Steuerliche Aufteilung des Immobilienkaufpreises in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil. Grundlage für die jährliche AfA-Berechnung.

Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in €/m², veröffentlicht im BORIS-Portal. Basis für die Bodenwertermittlung beim Vergleichswertverfahren.

ÖbuvSV

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Höchste Qualifikationsstufe in Deutschland. Nur ÖbuvSV haben Zugang zur Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
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