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Bewertungsverfahren bei der Kaufpreisaufteilung: alle drei im Detail

Der BFH hat 2022 klargestellt: Alle drei anerkannten Verfahren sind gleichwertig. Welches das Richtige ist, hängt vom Objekttyp ab, und die Verfahrenswahl kann den Gebäudeanteil um mehrere Prozentpunkte verschieben. Das ist kein Detail, das ist bares Geld.

Warum entscheidet die Wahl des Bewertungsverfahrens über die Höhe Ihrer AfA?

Die Kaufpreisaufteilung legt fest, wie viel vom Kaufpreis auf das AfA fähige Gebäude entfällt und wie viel auf den nicht abschreibungsfähigen Boden. Dieser Gebäudeanteil ist die Basis für die jährliche Abschreibung und damit direkt maßgeblich für die Steuerersparnis über die gesamte Haltedauer.

Viele Investoren wissen nicht: Für dasselbe Objekt kann je nach Bewertungsverfahren ein deutlich unterschiedlicher Gebäudeanteil herauskommen. Das ist kein Rechenfehler, sondern methodisch bedingt. Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren folgen unterschiedlichen Logiken und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Ein konkretes Beispiel: Das Ertragswertverfahren ergibt bei einem Mehrfamilienhaus in einer Wachstumsregion 65 % Gebäudeanteil. Das Sachwertverfahren kommt für dasselbe Objekt vielleicht nur auf 55 %. Bei einem Kaufpreis von 800.000 € sind das 80.000 € mehr AfA Basis. Bei 2 % über 40 Jahre: 64.000 € mehr steuerlich geltend gemachte Abschreibung.

BFH IX R 12/21 (2022): Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass alle drei in der ImmoWertV anerkannten Verfahren für die Kaufpreisaufteilung gleichrangig anwendbar sind. Der Sachverständige wählt das Verfahren, das dem Objekt am besten entspricht. Ein erfahrener Gutachter wählt dabei das Verfahren, das methodisch begründbar den höchsten Gebäudeanteil ergibt. Das ist legitim und steuerlich der richtige Ansatz.

Das Ertragswertverfahren

Mietobjekte

Grundprinzip: Wert aus dem Ertragspotenzial

Das Ertragswertverfahren leitet den Immobilienwert aus dem Ertrag ab, den das Objekt am Markt erzielt oder erzielen kann. Das entspricht der Kauflogik eines renditeorientierten Investors: Der Kaufpreis spiegelt den Barwert künftiger Mieteinnahmen wider. Als Ertragsbasis dient die marktüblich erzielbare Miete, die sich bei Bedarf über ein Mietwertgutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete belegen lässt.

Anwendbar bei: Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten, Gewerbeobjekten und vermieteten Eigentumswohnungen, also überall dort, wo Mieteinnahmen das Kaufmotiv bestimmen.

Gebäudeertragswert = Jahresreinertrag (Gebäude) × Vervielfältiger

Jahresreinertrag (Gebäude) = Jahresrohertrag Bewirtschaftungskosten Bodenwertverzinsung

Vervielfältiger = f(Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer)

Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche (× Anpassungsfaktoren)

Schritt-für-Schritt Beispiel: Mehrfamilienhaus Hamburg

MFH Hamburg Jahresnettomiete 48.000 €, Bodenwert 400.000 €

Jahresrohertrag (Nettokaltmiete)48.000 €
Bewirtschaftungskosten (25 % pausch.) 12.000 €
Jahresreinertrag Gesamtobjekt36.000 €
Bodenwertverzinsung (400.000 € × 3,5 %) 14.000 €
Gebäudereinertrag22.000 €
Vervielfältiger (50 Jahre RND, 3,5 % LZ)× 21,5
Gebäudeertragswert473.000 €

Vorteil: Das Ertragswertverfahren ist direkt marktbezogen und liefert bei renditestarken Lagen einen hohen Gebäudeanteil, weil die Ertragskraft des Gebäudes explizit im Wert erfasst wird.

Nachteil: Der Liegenschaftszins hat erheblichen Einfluss. Ein Unterschied von nur 0,5 Prozentpunkten verändert den Vervielfältiger und damit den Gebäudewert merklich. Die Werte des zuständigen Gutachterausschusses sollten als Ausgangspunkt dienen.

Das Vergleichswertverfahren

ETW & Reihenhäuser

Grundprinzip: Ableitung aus echten Marktpreisen

Das Vergleichswertverfahren ist das direkteste aller drei Verfahren. Es leitet den Verkehrswert aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab: Was haben ähnliche Wohnungen in derselben Lage zuletzt gekostet?

Anwendbar bei: Eigentumswohnungen, Reihenhäusern, Doppelhaushälften, also überall dort, wo ausreichend Transaktionsdaten für vergleichbare Objekte vorliegen.

Verkehrswert = Vergleichspreis/m² × Wohnfläche × Anpassungsfaktoren

Anpassungsfaktoren: Lage, Baujahr, Ausstattung, Geschoss, Ausrichtung

Die Datengrundlage liefern die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Sie werden in Deutschland flächendeckend geführt und enthalten alle beurkundeten Transaktionen. Für den Bodenanteil können ergänzend die Bodenrichtwert Informationssysteme (BORIS) herangezogen werden.

Bei der Kaufpreisaufteilung werden Gebäude- und Bodenwert in der Regel getrennt ermittelt: Der Bodenwert ergibt sich aus dem Bodenrichtwert, der Gebäudewert als Differenz zwischen Gesamtvergleichswert und Bodenwert. Für ein realistisches Vergleichsniveau in Ballungsräumen hilft eine professionelle Immobilienbewertung aus Köln und Umgebung, weil lokale Marktkenntnis die Anpassungsfaktoren belastbarer macht als reine Datenbankwerte.

Vorteil: Das Vergleichswertverfahren ist am direktesten am Marktgeschehen orientiert und wird vom Finanzamt in der Regel gut akzeptiert, solange ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.

Einschränkung: In ländlichen Regionen, bei Sonderimmobilien (Denkmal, Gewerbe, Spezialobjekte) oder bei sehr individuellen Grundrissen fehlen häufig hinreichend vergleichbare Transaktionen. Dann muss auf das Ertrags- oder Sachwertverfahren ausgewichen werden.

Das Sachwertverfahren

Eigengenutzte Objekte

Grundprinzip: Kosten der Wiederbeschaffung

Das Sachwertverfahren bewertet ein Gebäude danach, was es kosten würde, es heute neu zu errichten, abzüglich der Alterswertminderung. Es ist das Verfahren der letzten Instanz: Es funktioniert immer, auch wenn weder Mietdaten noch Vergleichspreise vorliegen.

Anwendbar bei: Eigengenutzten Einfamilienhäusern, Sonderobjekten, denkmalgeschützten Gebäuden, Industrie- und Spezialimmobilien und generell dann, wenn die anderen Verfahren mangels Datenlage ausscheiden.

Gebäudesachwert = NHK × Bruttogrundfläche × Marktanpassungsfaktor × (1 Alterswertminderung)

Alterswertminderung = Gebäudealter / Gesamtnutzungsdauer (GND)

Gesamtsachwert = Gebäudesachwert + Bodenwert + Außenanlagen

Die Normalherstellungskosten (NHK) sind in der Sachwertrichtlinie tabelliert und nach Gebäudetyp, Baujahr und Ausstattungsklasse gestaffelt. Sie werden regelmäßig aktualisiert und mit einem Baupreisindex fortgeschrieben.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus, Baujahr 1990

EFH Baujahr 1990, BGF 200 m², NHK 1.800 €/m², GND 80 Jahre

Brutto Gebäudesachwert (200 m² × 1.800 €)360.000 €
Gebäudealter (2026 1990)36 Jahre
Alterswertminderung (36 / 80)45 %
Gebäudesachwert nach AWM (× 0,55)198.000 €
Marktanpassungsfaktor (Lage)× 1,15
Gebäudesachwert nach Marktanpassung227.700 €

Vorteil: Das Sachwertverfahren ist immer anwendbar und liefert eine objektive, kostenbezogene Bewertung. Es passt besonders dann, wenn der Käufer nicht primär als Investor handelt.

Nachteil: Die NHK Tabellen und vor allem die Marktanpassungsfaktoren (auch: Sachwertfaktoren) können veraltet sein oder für bestimmte Regionen fehlen. Ein falscher Sachwertfaktor verfälscht das Ergebnis erheblich. Hier ist Erfahrung gefragt.

Welches Bewertungsverfahren passt zu welcher Immobilienart?

Die folgende Tabelle gibt eine praxisorientierte Orientierung. Kein starres Schema, ein erfahrener Sachverständiger kann im Einzelfall begründet abweichen.

Objekttyp Empfohlenes Verfahren Begründung
Mehrfamilienhaus Ertragswert Kaufmotiv ist Rendite; Ertragskraft bestimmt den Wert
Eigentumswohnung (Stadt) Vergleichs- oder Sachwert Je nach Verfügbarkeit von Vergleichsdaten beim Gutachterausschuss
Reihenhaus / DHH Vergleichswert Hohe Transaktionsdichte in den meisten Regionen
Einfamilienhaus eigengenutzt Sachwert oder Vergleichswert Kein Ertrag; Sachwert spiegelt Substanzwert wider
Gewerbeimmobilie Ertragswert oder Sachwert Bei Mietvertrag Ertragswert; bei Sonderobjekten Sachwert
Erbbaurecht Ertragswert (modifiziert) Ertrag und Restlaufzeit bestimmen den Erbbaurechts Wert
Denkmalgeschütztes Gebäude Sachwert Herstellungs- und Sanierungskosten sind wertbestimmend

Kombination der Verfahren

In der Gutachtenpraxis werden häufig zwei Verfahren angewendet und die Ergebnisse gegeneinander plausibilisiert. Das stärkt die methodische Überzeugungskraft des Gutachtens, besonders gegenüber einem kritisch prüfenden Finanzamt.

Ein typisches Vorgehen bei einem Mehrfamilienhaus: Das Ertragswertverfahren als Hauptmethode, das Sachwertverfahren zur Gegenprobe. Liegt der Sachwert deutlich über dem Ertragswert, deutet das auf eine unterbewertete Lage oder Modernisierungspotenzial hin. Liegt er darunter, ist der Marktfaktor hoch.

Die Gewichtung liegt im sachverständigen Ermessen. Der BFH (IX R 12/21) hat keine starren Quoten vorgegeben. Entscheidend ist die fachlich begründete Einschätzung, welches Verfahren dem Marktgeschehen am nächsten kommt. Ein guter Gutachter legt die Verfahrenswahl und Gewichtung nachvollziehbar im Gutachten dar.

Was heißt das für Sie? Wer ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung beauftragt, sollte darauf achten, dass der Sachverständige aktiv prüft, welches Verfahren den höchsten methodisch vertretbaren Gebäudeanteil ergibt. Das ist keine Trickserei, sondern sachgerechte Bewertung und entspricht dem Grundsatz, dass Steuergesetze nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgelegt werden dürfen.

Vervielfältiger Tabelle: Barwertfaktoren nach Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer

Der Vervielfältiger (auch: Barwertfaktor) ist der zentrale Multiplikator im Ertragswertverfahren. Er legt fest, mit welchem Faktor der jährliche Gebäudereinertrag kapitalisiert wird. Zwei Variablen bestimmen ihn: Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer (RND) des Gebäudes.

Die Formel: V = (qn 1) / (qn × i), wobei q = 1 + i (Liegenschaftszins als Dezimal) und n = Restnutzungsdauer in Jahren. In der Praxis wird der Vervielfältiger aus Tabellen abgelesen, wie sie in der Anlage zur ImmoWertV enthalten sind.

RND (Jahre) LZ 2,0 % LZ 2,5 % LZ 3,0 % LZ 3,5 % LZ 4,0 % LZ 5,0 %
20 Jahre16,3515,5914,8814,2113,5912,46
30 Jahre22,4020,9319,6018,3917,2915,37
40 Jahre27,3625,1023,1121,3619,7917,16
50 Jahre31,4228,3625,7323,4621,4818,26
60 Jahre34,7630,9127,6824,9422,6218,93
70 Jahre37,5032,9029,1225,9723,3919,34
80 Jahre39,7434,4530,2026,7023,9219,60
Warum der Liegenschaftszins so viel ausmacht: Ein Unterschied von nur 0,5 Prozentpunkten (z. B. 3,0 % statt 3,5 %) verändert den Vervielfältiger bei 50 Jahren RND von 23,46 auf 25,73. Das sind knapp 10 % mehr Gebäudeertragswert. Die Wahl des korrekten Liegenschaftszinses ist bei der Kaufpreisaufteilung ebenso entscheidend wie die Wahl des Verfahrens selbst.

Liegenschaftszinsen in der Praxis

Der Liegenschaftszins beschreibt vereinfacht die Renditeerwartung, die der Markt für einen bestimmten Immobilientyp in einer bestimmten Lage hat. Die örtlichen Gutachterausschüsse leiten ihn aus den tatsächlichen Kaufpreisen der Region ab und veröffentlichen ihn in ihren Marktberichten.

Die Bandbreiten unterscheiden sich erheblich nach Objektart, Lage und Region:

Objektart Bandbreite Liegenschaftszins Typische Werte A Städte Typische Werte B/C Städte
Eigentumswohnung1,5 % 3,5 %1,5 % 2,5 %2,5 % 3,5 %
Mehrfamilienhaus2,0 % 5,0 %2,0 % 3,5 %3,0 % 5,0 %
Bürogebäude4,0 % 7,0 %4,0 % 5,5 %5,0 % 7,0 %
Einzelhandel / Laden4,5 % 8,0 %4,5 % 6,0 %5,5 % 8,0 %
Lager / Logistik6,0 % 9,0 %6,0 % 7,5 %7,0 % 9,0 %

Je niedriger der Liegenschaftszins, desto höher der Vervielfältiger und damit der Gebäudeertragswert. Wohnimmobilien in Toplagen profitieren deshalb besonders vom Ertragswertverfahren, weil der niedrige Liegenschaftszins den Gebäudeanteil nach oben treibt.

Achtung: Regionale Datenquellen nutzen. Die Liegenschaftszinsen des örtlichen Gutachterausschusses sind die einzige rechtssichere Datenquelle. Pauschale Werte aus bundesweiten Tabellen oder Fachbüchern reichen nicht, wenn das Finanzamt prüft. Viele Gutachterausschüsse veröffentlichen ihre Daten kostenpflichtig über den Grundstücksmarktbericht oder über BORIS.

Die Restwertmethode: warum sie problematisch ist

Die Restwertmethode (auch: Subtraktionsmethode) ermittelt den Gebäudewert indirekt als Differenz zwischen Gesamtkaufpreis und separat berechnetem Bodenwert:

Gebäudewert = Kaufpreis (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × ggf. MEA)

Diese Methode bildet die Grundlage der BMF Arbeitshilfe und wird von Finanzämtern bevorzugt eingesetzt. Sie hat allerdings gravierende methodische Schwächen, die der BFH in mehreren Entscheidungen kritisiert hat:

  1. Kein eigenständiges Bewertungsverfahren: Die ImmoWertV kennt drei Verfahren: Ertragswert, Vergleichswert und Sachwert. Die Restwertmethode gehört zu keinem davon. Sie ermittelt den Gebäudewert nicht eigenständig, sondern leitet ihn rechnerisch ab.
  2. Abhängigkeit vom Bodenrichtwert: Die Qualität der Restwertmethode steht und fällt mit der Genauigkeit des Bodenrichtwerts. In dynamischen Märkten sind Bodenrichtwerte häufig veraltet (Aktualisierung nur alle 2 Jahre), regional stark streuend oder für das konkrete Grundstück schlicht nicht repräsentativ.
  3. Systematische Benachteiligung in Hochpreislagen: In Städten mit stark gestiegenen Bodenpreisen wie München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin drückt die Restwertmethode den Gebäudeanteil künstlich nach unten. Ein Neubau in München Schwabing kann dabei auf unter 30 % kommen, was weder die Herstellungskosten noch die Ertragsfähigkeit des Gebäudes widerspiegelt.
  4. BFH IX R 26/19: Der BFH hat ausdrücklich festgestellt, dass die BMF Arbeitshilfe kein anerkanntes Bewertungsverfahren im Sinne der ImmoWertV darstellt und nicht geeignet ist, ein Sachverständigengutachten zu verdrängen. Das Finanzamt darf ein qualifiziertes Gutachten nicht durch eine bloße Restwertrechnung ersetzen.
Was tun? Hat das Finanzamt eine Kaufpreisaufteilung nach der Restwertmethode vorgenommen und liegt der Gebäudeanteil deutlich unter dem, was ein marktgerechtes Verfahren ergeben würde, lohnt sich ein Sachverständigengutachten fast immer. Die Kosten (1.500 bis 3.500 €) amortisieren sich durch die höhere AfA in der Regel innerhalb weniger Jahre.

ImmoWertV 2021: was sich geändert hat

Am 1. Januar 2022 trat die novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2022) in Kraft. Sie ersetzt die ImmoWertV 2010 und bringt mehrere Änderungen, die für die Kaufpreisaufteilung unmittelbar relevant sind.

Vereinheitlichung der Verfahren

Die neue ImmoWertV integriert Sachwertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie und Vergleichswertrichtlinie erstmals in ein einheitliches Regelwerk. Die drei Verfahren werden systematisch gleichrangig dargestellt, was die BFH Rechtsprechung zur Gleichwertigkeit zusätzlich stützt.

Marktanpassungsfaktoren

Die ImmoWertV 2022 stärkt die Rolle der Marktanpassungsfaktoren (§ 14 ImmoWertV). Sachwertfaktoren und Ertragswertfaktoren sollen sicherstellen, dass theoretisch ermittelte Werte an das tatsächliche Marktgeschehen angepasst werden. Ein Sachwertfaktor von 1,3 in einer nachgefragten Lage erhöht den Gebäudesachwert um 30 % und damit auch die AfA Basis.

Restnutzungsdauer und Modernisierung

Erstmals enthält die Neuregelung klare Vorgaben zur Bestimmung der Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung von Modernisierungen (Anlage 4 ImmoWertV 2022). Eine umfassende Modernisierung kann die Restnutzungsdauer deutlich verlängern, etwa von rechnerisch 30 auf 50 Jahre. Im Ertragswertverfahren erhöht eine längere Restnutzungsdauer den Vervielfältiger und damit den Gebäudeertragswert. Wer umgekehrt eine verkürzte Restnutzungsdauer fundiert herleiten möchte, stützt damit zugleich die AfA und den Gebäudeanteil in allen drei Verfahren der ImmoWertV. Für die Einordnung des energetischen Zustands greift der Gutachter häufig auf den aktuellen Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) zurück.

Gesamtnutzungsdauer nach Gebäudetyp

Gebäudetyp GND (ImmoWertV 2022) Bisherige GND (ImmoWertV 2010)
Freistehende EFH80 Jahre70 bis 80 Jahre
Mehrfamilienhäuser80 Jahre60 bis 80 Jahre
Bürogebäude60 Jahre50 bis 60 Jahre
Wohn-/Geschäftshäuser80 Jahre60 bis 80 Jahre
Einfache Hallen, Lager40 Jahre30 bis 40 Jahre

Drei Verfahren im Direktvergleich: Dasselbe Objekt, drei Ergebnisse

Wie viel Unterschied macht die Verfahrenswahl tatsächlich? Hier rechnen wir dasselbe Objekt nach allen drei Methoden durch: ein Mehrfamilienhaus in Köln Ehrenfeld, Kaufpreis 750.000 €, Baujahr 1975, 6 Wohneinheiten, 480 m² Wohnfläche, Grundstück 350 m², Bodenrichtwert 1.200 €/m².

Ertragswertverfahren

MFH Köln Ehrenfeld Ertragswertverfahren

Jahresrohertrag (Nettokaltmiete 6 WE)43.200 €
Bewirtschaftungskosten (26 %) 11.232 €
Jahresreinertrag gesamt31.968 €
Bodenwert (350 m² × 1.200 €)420.000 €
Bodenwertverzinsung (420.000 × 3,0 %) 12.600 €
Gebäudereinertrag19.368 €
Vervielfältiger (RND 30 J., LZ 3,0 %)× 19,60
Gebäudeertragswert379.613 €
Gebäudeanteil am Kaufpreis50,6 %

Vergleichswertverfahren

MFH Köln Ehrenfeld Vergleichswertverfahren

Vergleichswert/m² (Gutachterausschuss Köln)1.450 €/m²
Wohnfläche480 m²
Vergleichswert brutto696.000 €
Anpassungsfaktor (Baujahr, Zustand)× 1,05
Angepasster Vergleichswert730.800 €
Bodenwert (350 m² × 1.200 €)420.000 €
Gebäudeanteil (730.800 420.000)310.800 €
Gebäudeanteil am Kaufpreis41,4 %

Sachwertverfahren

MFH Köln Ehrenfeld Sachwertverfahren

BGF (Bruttogrundfläche, geschätzt)600 m²
NHK 2010 (MFH, mittlere Ausstattung)1.050 €/m²
Baupreisindex Fortschreibung (2010→2026)× 1,52
Brutto Herstellungskosten957.600 €
Alterswertminderung (51 J. / 80 J. GND) 63,75 %
Gebäudesachwert nach AWM347.130 €
Sachwertfaktor (Gutachterausschuss Köln)× 0,95
Gebäudesachwert marktangepasst329.774 €
Gebäudeanteil am Kaufpreis44,0 %

Ergebnis Vergleich

Verfahren Gebäudeanteil (€) Gebäudequote Jährl. AfA (2 %) AfA Differenz vs. niedrigstes
Ertragswert379.613 €50,6 %7.592 €+ 1.376 €/Jahr
Sachwert329.774 €44,0 %6.596 €+ 380 €/Jahr
Vergleichswert310.800 €41,4 %6.216 €Basiswert

Das Ertragswertverfahren liefert hier den höchsten Gebäudeanteil, 9,2 Prozentpunkte mehr als das Vergleichswertverfahren. Über die AfA Laufzeit von 50 Jahren summiert sich der Unterschied auf 68.813 € zusätzliche Abschreibung. Bei 42 % Steuersatz bedeutet das rund 28.900 € mehr in der Tasche.

Hinweis: Der Gutachter muss die Verfahrenswahl fachlich begründen können. Beim MFH ist das Ertragswertverfahren die methodisch naheliegendste Wahl, weil das Kaufmotiv eines Investors die Renditeerzielung ist. Die gleichrangige Anerkennung durch den BFH (IX R 12/21) bedeutet nicht, dass beliebig gewählt werden darf. Die Verfahrenswahl muss zum Objekttyp passen.

Wann akzeptiert das Finanzamt welches Verfahren?

Die Finanzverwaltung folgt einer eigenen Hierarchie, die nicht dem BFH entspricht: Das Finanzamt bevorzugt die BMF Arbeitshilfe (Restwertmethode) und akzeptiert alternative Verfahren nur, wenn der Steuerpflichtige aktiv ein Gutachten vorlegt. Der BFH hat diese Praxis als fehlerhaft gerügt. Trotzdem ist sie im Alltag weit verbreitet.

Typische Ablehnungsgründe des Finanzamts

Wie oft klappt das? Qualifizierte Gutachten zur Kaufpreisaufteilung werden nach Erfahrungsberichten von Sachverständigen und Steuerberatern in 85 bis 90 % der Fälle anerkannt, oft schon im Veranlagungsverfahren, spätestens im Einspruchsverfahren. Die verbleibenden 10 bis 15 % betreffen überwiegend Fälle mit methodischen Mängeln im Gutachten oder sehr hohen Abweichungen zur BMF Arbeitshilfe, etwa 80 % Gebäudeanteil gegenüber 40 % nach BMF.
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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • Sachwertrichtlinie
  • ImmoWertV 2021
  • EStG §§ 7, 7h, 7i AfA-Sätze
  • Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
  • BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
  • BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten Steuerrecht und Bewertungsrecht sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

Glossar: Kaufpreisaufteilung Fachbegriffe

Kaufpreisaufteilung

Die steuerliche Aufteilung des Immobilienkaufpreises in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil. Grundlage für die jährliche AfA-Berechnung bei vermieteten Immobilien.

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer: 2,5 % (Baujahr vor 1925), 2,0 % (1925–2022), 3,0 % (ab 2023). Nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Boden, anwendbar (§ 7 Abs. 4 EStG).

BMF Arbeitshilfe

Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung. Vom BFH 2020 (IX R 26/19) als nicht sachgerecht kritisiert, da sie regelmäßig zu niedrige Gebäudeanteile ermittelt.

Verkehrswert

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Grundlage für alle drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV und Basis der Kaufpreisaufteilung gemäß BFH-Rechtsprechung.

Ertragswertverfahren

Bewertungsmethode auf Basis der Nettomieteinnahmen, Liegenschaftszins und Vervielfältiger. Bevorzugtes Verfahren bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern. Ergibt oft den höchsten Gebäudeanteil.

Sachwertverfahren

Bewertung auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung. Wird bei eigengenutzten Immobilien und bei fehlender Vergleichsdatenlage eingesetzt. Grundlage der BMF Arbeitshilfe.

Vergleichswertverfahren

Ableitung des Gebäudewerts aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen mit guter Datenlage (Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses).

Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone in €/m². Veröffentlicht durch den Gutachterausschuss im BORIS-Portal. Weicht oft erheblich vom tatsächlichen Bodenwert ab.

ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: Das maßgebliche Regelwerk für die Verkehrswertermittlung in Deutschland. Schreibt die drei gleichwertigen Verfahren vor. Die Neufassung 2021 modernisierte die Bewertungsstandards.

Liegenschaftszins

Zinssatz für die Verzinsung des Bodenwerts im Ertragswertverfahren. Wird vom Gutachterausschuss regional veröffentlicht und beeinflusst maßgeblich den Vervielfältiger und damit den ermittelten Gebäudewert.

Restnutzungsdauer

Die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Beeinflusst den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren. Kann durch ein separates Gutachten verkürzt werden, um die jährliche AfA zu erhöhen.

ÖbuvSV

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstücksbewertung. Höchste Qualifikationsstufe in Deutschland. Gutachten von ÖbuvSV werden vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern sie methodisch nach ImmoWertV erstellt sind.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
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