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Kaufpreisaufteilung Ratgeber

Alle Spezialthemen rund um die Kaufpreisaufteilung: von der Eigentumswohnung über den Notarvertrag bis zu BFH Urteilen und Bewertungsverfahren. Jeder Artikel geht tiefer als eine allgemeine Übersichtsseite.

11 Artikel im Ratgeber
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Geprüft von zertifizierten Gutachtern

Alle Ratgeber Artikel im Überblick

Elf Spezialthemen, jeder Artikel geht tiefer als eine allgemeine Übersichtsseite.

Artikel 01

Kaufpreisaufteilung bei der Eigentumswohnung

Miteigentumsanteil-Berechnung, Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum, Tiefgaragen-Stellplatz, Instandhaltungsrücklage und ein konkretes Rechenbeispiel: Der Spezialfall ETW vollständig erklärt.

Eigentumswohnung Miteigentumsanteil Stellplatz Sondereigentum
Artikel 02

Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag festlegen

Konkrete Formulierungsbeispiele für den Notar, wann die vertragliche Aufteilung für das Finanzamt bindend ist, die 30 %-Grenze laut FG Düsseldorf und eine Checkliste für den Notartermin.

Notarvertrag Kaufvertrag Formulierung 30-%-Grenze
Artikel 03

Aufteilung Grund und Boden: So wird der Bodenwert ermittelt

Bodenrichtwert vs. tatsächlicher Verkehrswert, BORIS Portal, Rolle des Gutachterausschusses sowie Sonderfälle wie Eckgrundstück, Hanglage oder Altlasten. Wie der Bodenanteil in jedem dieser Fälle korrekt ermittelt wird.

Grund und Boden Bodenrichtwert BORIS Portal Gutachterausschuss
Artikel 04

AfA Gebäude berechnen: alle Fälle erklärt

Lineare vs. degressive AfA, § 7 Abs. 4 vs. 5a EStG, Sonder AfA Denkmal, AfA bei Erbschaft, AfA Wechsel und Beispielrechnungen für verschiedene Baujahre und Nutzungsarten.

AfA Gebäude § 7 EStG Degressive AfA Denkmal AfA
Artikel 06

BFH Urteile zur Kaufpreisaufteilung: das juristische Nachschlagewerk

Vollständige Analyse aller relevanten Urteile: IX R 26/19 (BMF Arbeitshilfe keine Methode), IX R 12/21 (Drei Verfahren-Gleichwertigkeit), FG Urteile, anhängige Revisionen. Mit Sachverhalt und praktischer Bedeutung.

BFH IX R 26/19 BFH IX R 12/21 Finanzgericht Revision
Artikel 07

Kaufpreisaufteilung beim Erbbaurecht

Der komplette Sonderfall: kein Grundstückseigentum, Erbbauzins als Werbungskosten, Bewertung des Erbbaurechts nach ImmoWertV, Restlaufzeit und was das für die AfA Basis bedeutet.

Erbbaurecht Erbbauzins ImmoWertV Restlaufzeit
Artikel 08

Bewertungsverfahren im Detail: Ertrags-, Vergleichs- und Sachwertverfahren

Jedes Verfahren mit vollständiger Formel, Schritt-für-Schritt Beispielrechnung, Vor- und Nachteilen und einer Entscheidungshilfe, wann welches Verfahren das optimale Ergebnis liefert.

Ertragswertverfahren Vergleichswertverfahren Sachwertverfahren Restwertmethode
Artikel 09

BMF Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung: Anleitung und Kritik

Excel Tool des Bundesfinanzministeriums: Schritt-für-Schritt ausfüllen, systematische Schwächen kennen, BFH Urteil IX R 26/19 und wann ein Sachverständigengutachten die bessere Wahl ist.

BMF Arbeitshilfe Excel Download NHK 2010 BFH IX R 26/19
Artikel 10

Kaufpreisaufteilung und Finanzamt: Prüfung, Einspruch, Anerkennung

Wie das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung prüft, wann es die vertragliche Aufteilung ablehnt, die 30-%-Grenze, Einspruch einlegen, Beweislast und ein Muster Einspruchsschreiben.

Finanzamt Einspruch 30-%-Grenze Betriebsprüfung
Artikel 11

Kaufpreisaufteilung beim Mehrfamilienhaus: AfA für MFH-Investoren

Ertragswertverfahren als erste Wahl, Liegenschaftszins und Vervielfältiger, Rechenbeispiel 12-WE MFH, Portfoliooptimierung und warum der Gutachten ROI beim Mehrfamilienhaus besonders hoch ist.

Mehrfamilienhaus Ertragswertverfahren Liegenschaftszins Portfolio

Was ist die Kaufpreisaufteilung und warum lohnt sich dieser Ratgeber?

Bei einer vermieteten Immobilie können Sie den Gebäudeanteil des Kaufpreises steuerlich über die Abschreibung (AfA) geltend machen, den Bodenanteil hingegen nicht. Wie hoch dieser Gebäudeanteil ausfällt, entscheidet direkt darüber, wie viel Steuer Sie jedes Jahr sparen. Eine Differenz von 10 Prozentpunkten beim Gebäudeanteil ergibt bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bereits 1.050 Euro zusätzliche Steuerersparnis pro Jahr. Über 50 Jahre kumuliert sind das über 50.000 Euro.

Trotzdem gehen viele Immobilienkäufer dieses Thema zu spät oder gar nicht an. Häufige Fehler: die BMF Arbeitshilfe einfach akzeptieren, keine vertragliche Aufteilung festhalten oder erst nach dem Kauf ein Gutachten beauftragen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Maßnahmen wirklich zählen, je nach Ihrer persönlichen Situation.

Jeder der elf Artikel behandelt ein Spezialthema der Kaufpreisaufteilung. Ob Sie eine Eigentumswohnung in München kaufen, ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage erwerben oder mit Erbbaurecht konfrontiert sind: Die passenden Spezialfragen finden Sie in den einzelnen Artikeln. Sie können direkt zum für Sie relevanten Einstieg springen, ohne alle elf Artikel lesen zu müssen.

Welcher Artikel passt zu Ihrer Situation?

Finden Sie den richtigen Einstiegspunkt in drei Schritten.

Sie kaufen gerade

Sie stehen kurz vor dem Notartermin oder haben gerade unterschrieben? Dann sind die vertragliche Fixierung und das Gutachten die wichtigsten nächsten Schritte.

→ Notarvertrag: Aufteilung richtig festhalten → Gutachten beauftragen: Ablauf und Kosten → Energieausweis online erstellen (GEG-Pflicht) → Immobilienmakler in NRW: Wonora
Sie haben bereits gekauft

Das Finanzamt hat Ihre Aufteilung beanstandet? Oder Sie fragen sich, ob die BMF Arbeitshilfe zu Ihren Ungunsten ausgelegt wurde?

→ Finanzamt: Einspruch und Prüfpraxis → BMF Arbeitshilfe: Schwächen kennen
Spezieller Objekttyp

Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder Erbbaurecht haben eigene Bewertungsregeln, die die Standardvorgaben überlagern.

→ Eigentumswohnung (ETW) → Mehrfamilienhaus (MFH) → Erbbaurecht
AfA und Steuer optimieren

Sie wollen verstehen, wie AfA Sätze, Baujahre und Bewertungsverfahren zusammenspielen, bevor Sie entscheiden?

→ AfA berechnen: alle Fälle → Bewertungsverfahren im Vergleich → Bodenrichtwert und Bodenwert → Restnutzungsdauer Gutachten: AfA steigern

Das Wichtigste zur Kaufpreisaufteilung in Kürze

Was wird aufgeteilt?

Der Gesamtkaufpreis einer bebauten Immobilie wird in zwei Teile zerlegt: den Gebäudewert (abschreibbar, AfA fähig) und den Bodenwert (nicht abschreibbar). Nur der Gebäudeanteil mindert Ihre jährliche Steuerlast.

Was sind die AfA Sätze?

Gebäude vor 1925: 2,5 % / Jahr (40 Jahre). Fertigstellung 1925 bis 2022: 2,0 % / Jahr (50 Jahre). Fertigstellung ab 2023: 3,0 % / Jahr (33 Jahre). Hinzu kommen degressive AfA und Sonderabschreibungen für bestimmte Neubau Objekte.

Was ist die BMF Arbeitshilfe?

Eine Excel Tabelle des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung. Sie verwendet pauschal das Sachwertverfahren und unterschätzt systematisch den Gebäudeanteil. Der BFH hat 2020 (IX R 26/19) entschieden, dass sie kein taugliches Bewertungsinstrument ist.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Ab einem Kaufpreis von ca. 300.000 bis 400.000 Euro, wenn der Bodenwertanteil laut BMF Arbeitshilfe über 50 % liegt oder Bodenrichtwerte über 400 €/m² vorliegen. Gutachtenkosten von 1.500 bis 3.500 Euro amortisieren sich bei diesen Schwellenwerten meist innerhalb von 1 bis 2 Jahren.

Drei gleichwertige Verfahren

Der BFH hat in IX R 12/21 (Sept. 2022) klargestellt: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren sind gleichrangig. Kein Verfahren hat gesetzlichen Vorrang. Die Wahl richtet sich nach Objekttyp und verfügbaren Marktdaten.

Vertragliche Aufteilung

Eine im Kaufvertrag schriftlich vereinbarte Aufteilung bindet das Finanzamt, solange sie die realen Wertverhältnisse nicht grob verfehlt. Die Festlegung der Aufteilung im Notarvertrag ist deshalb ein zentrales Instrument der Steuerplanung.

Der ideale Ablauf: Schritt für Schritt

So gehen Sie bei einem Immobilienkauf vor, um den maximalen steuerlichen Nutzen aus der Kaufpreisaufteilung zu ziehen.

1
Bodenrichtwert vorab recherchieren

Rufen Sie den aktuellen Bodenrichtwert für das Objekt über das BORIS Portal Ihres Bundeslandes ab. Liegt er über 400 bis 500 €/m², ist ein Gutachten fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Den Schritt können Sie bereits in der Angebotsprüfung erledigen.

2
BMF Arbeitshilfe als Orientierung nutzen

Füllen Sie die BMF Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums aus, um einen ersten Anhaltspunkt zu bekommen. Liegt der Gebäudeanteil unter 50 %, ist ein Gutachten sinnvoll: Ein Sachverständiger ermittelt fast immer einen deutlich höheren Gebäudeanteil.

3
Gutachter beauftragen vor dem Notartermin

Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbv) oder nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Gutachter. Die Erstellung dauert etwa 2 bis 4 Wochen. Das Gutachten sollte vorliegen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

4
Aufteilung verbindlich im Notarvertrag verankern

Lassen Sie die vereinbarte Kaufpreisaufteilung explizit im Kaufvertrag festhalten, mit konkreten Euro-Beträgen oder prozentualen Anteilen. Eine klar im Vertrag genannte Aufteilung bindet das Finanzamt und wird in der Regel ohne weitere Prüfung akzeptiert.

5
Gutachten mit der Steuererklärung einreichen

Reichen Sie das Gutachten zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Legt das Finanzamt die Aufteilung dennoch anders fest, haben Sie mit dem Gutachten das stärkste Beweismittel für einen Einspruch in der Hand.

6
AfA jährlich geltend machen

Mit dem festgestellten Gebäudewert als AfA Basis machen Sie jährlich die AfA in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) geltend. Bei einem Baujahr ab 2023 gilt der Satz von 3,0 % auf den Gebäudeanteil über die gesamte Nutzungsdauer von 33 Jahren konstant.

Die 5 teuersten Fehler bei der Kaufpreisaufteilung

1. Die BMF Arbeitshilfe einfach akzeptieren

Die BMF Arbeitshilfe arbeitet mit pauschalen Normalherstellungskosten und ignoriert Mieteinnahmen, Modernisierungen und Lagequalität. In Städten mit hohen Bodenrichtwerten führt sie regelmäßig zu einem viel zu niedrigen Gebäudeanteil. Wer sie unreflektiert akzeptiert, verschenkt oft mehrere Zehntausend Euro Steuerersparnis.

2. Keine Aufteilung im Kaufvertrag fixieren

Fehlt die Aufteilung im Notarvertrag, bestimmt das Finanzamt sie nach eigenem Ermessen meistens auf Basis der BMF Arbeitshilfe. Eine explizit vereinbarte und begründete Aufteilung ist für das Finanzamt hingegen bindend. Dieser Fehler ist nach Vertragsschluss nicht mehr vollständig korrigierbar.

3. Gutachten zu spät beauftragen

Viele Käufer denken erst nach dem Kauf ans Gutachten oft sogar erst nach der ersten Steuererklärung. Das Gutachten verliert dann an Überzeugungskraft, weil es keine Besichtigung des Kaufzustands mehr darstellt. Eine rückwirkende Korrektur der Aufteilung wirkt sich zudem nur auf künftige, nicht auf vergangene Steuerjahre aus.

4. Günstigen Online Gutachter ohne Zertifizierung wählen

Schreibtisch Gutachten ohne Ortsbesichtigung und ohne nachgewiesene Sachverständigenqualifikation werden vom Finanzamt häufig abgelehnt. Maßgeblich ist, dass der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt (öbv) oder nach DIN EN ISO 17024 zertifiziert ist. Das spart zunächst 500 bis 800 Euro und kostet im Streitfall ein Vielfaches.

5. Das falsche Bewertungsverfahren wählen lassen

Nicht jedes Verfahren ist für jeden Objekttyp gleich gut geeignet. Für Mehrfamilienhäuser liefert das Ertragswertverfahren in der Regel den realistischsten Gebäudewert; für Eigentumswohnungen ist oft das Vergleichswertverfahren besser. Ein erfahrener Gutachter wählt das Verfahren strategisch nicht pauschal.

Häufige Fragen zum Ratgeber

Muss ich alle Artikel lesen?

Nein. Nutzen Sie die Entscheidungshilfe oben, um direkt zum passenden Artikel für Ihre Situation zu springen. Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus kaufen, ist der MFH Artikel und der Bewertungsverfahren Artikel besonders relevant. Bei einer Eigentumswohnung sind der ETW Artikel und der Notarvertrags Artikel der beste Einstieg.

Kann ich die Kaufpreisaufteilung rückwirkend optimieren?

In bestimmten Fällen ja. Eine rückwirkende Änderung ist möglich, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist (Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe) oder wenn eine Korrekturvorschrift der AO greift. Eine optimierte Aufteilung wirkt sich aber in der Regel nur auf künftige Steuerjahre aus. Das ist der Grund, warum die Weichenstellung beim Kauf so entscheidend ist.

Gilt die Kaufpreisaufteilung auch für gewerblich genutzte Immobilien?

Ja, das Prinzip ist identisch: Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar. Bei gemischt genutzten Immobilien (teils privat, teils gewerblich vermietet) wird die AfA anteilig nach dem Flächenverhältnis aufgeteilt. Für rein gewerblich genutzte Gebäude gilt ein AfA-Satz von 3 % nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG, unabhängig vom Baujahr.

Was ist, wenn Käufer und Verkäufer sich nahestehen?

Bei Kaufverträgen zwischen nahestehenden Personen (Familienangehörige, verbundene Unternehmen) prüft das Finanzamt die vereinbarte Aufteilung intensiver als bei Geschäften unter fremden Dritten. Eine stark abweichende Aufteilung gilt als Indiz für eine Gestaltung zur Steuerminimierung und kann verworfen werden. Beauftragen Sie in diesen Fällen ein unabhängiges Sachverständigengutachten.


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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • ImmoWertV 2021
  • EStG §§ 7, 7h, 7i AfA-Sätze
  • Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
  • BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
  • BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

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Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten Steuerrecht und Bewertungsrecht sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

Glossar: Kaufpreisaufteilung Fachbegriffe

Kaufpreisaufteilung

Die steuerliche Aufteilung des Immobilienkaufpreises in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil. Grundlage für die jährliche AfA-Berechnung bei vermieteten Immobilien.

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer: 2,5 % (Baujahr vor 1925), 2,0 % (1925–2022), 3,0 % (ab 2023). Nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Boden, anwendbar (§ 7 Abs. 4 EStG).

BMF Arbeitshilfe

Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung. Vom BFH 2020 (IX R 26/19) als nicht sachgerecht kritisiert, da sie regelmäßig zu niedrige Gebäudeanteile ermittelt.

Verkehrswert

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Grundlage für alle drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV und Basis der Kaufpreisaufteilung gemäß BFH-Rechtsprechung.

Ertragswertverfahren

Bewertungsmethode auf Basis der Nettomieteinnahmen, Liegenschaftszins und Vervielfältiger. Bevorzugtes Verfahren bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern. Ergibt oft den höchsten Gebäudeanteil.

Sachwertverfahren

Bewertung auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung. Wird bei eigengenutzten Immobilien und bei fehlender Vergleichsdatenlage eingesetzt. Grundlage der BMF Arbeitshilfe.

Vergleichswertverfahren

Ableitung des Gebäudewerts aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen mit guter Datenlage (Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses).

Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone in €/m². Veröffentlicht durch den Gutachterausschuss im BORIS-Portal. Weicht oft erheblich vom tatsächlichen Bodenwert ab.

ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: Das maßgebliche Regelwerk für die Verkehrswertermittlung in Deutschland. Schreibt die drei gleichwertigen Verfahren vor. Die Neufassung 2021 modernisierte die Bewertungsstandards.

Liegenschaftszins

Zinssatz für die Verzinsung des Bodenwerts im Ertragswertverfahren. Wird vom Gutachterausschuss regional veröffentlicht und beeinflusst maßgeblich den Vervielfältiger und damit den ermittelten Gebäudewert.

Restnutzungsdauer

Die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Beeinflusst den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren. Kann durch ein separates Nutzungsdauer Gutachten verkürzt werden, um die jährliche AfA zu erhöhen.

ÖbuvSV

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstücksbewertung. Höchste Qualifikationsstufe in Deutschland. Gutachten von ÖbuvSV werden vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern sie methodisch nach ImmoWertV erstellt sind.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
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