Warum ist die Kaufpreisaufteilung beim Mehrfamilienhaus besonders lohnend?
Kaufpreise von einer bis zehn Millionen Euro sind bei Mehrfamilienhäusern in deutschen Großstädten keine Seltenheit. Da die Absetzung für Abnutzung (AfA) nur auf den Gebäudeanteil entfällt, wirkt sich die Kaufpreisaufteilung bei diesen Summen unmittelbar auf die Steuerlast aus, und das über 33 bis 50 Jahre.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 4.000.000 Euro Kaufpreis und einem Steuersatz von 42 Prozent macht jeder Prozentpunkt mehr Gebäudeanteil eine Differenz von rund 40.000 Euro aus, gerechnet über die gesamte Abschreibungsdauer. Diesen Hebel gibt es bei keinem anderen Immobilientyp so ausgeprägt wie beim MFH.
Finanzämter prüfen Kaufpreisaufteilungen bei Mehrfamilienhäusern deshalb besonders kritisch. Wer ohne fundierte Grundlage einen hohen Gebäudeanteil ansetzt, riskiert eine Korrektur und damit Nachzahlungen samt Zinsen. Wer die Kaufpreisaufteilung dem Zufall überlässt, verschenkt erhebliches steuerliches Potenzial.
Hohes Investitionsvolumen, lange Abschreibungsdauer, die Möglichkeit das richtige Bewertungsverfahren einzusetzen: Die Kaufpreisaufteilung beim Mehrfamilienhaus zählt zu den wichtigsten steuerlichen Stellschrauben für Kapitalanleger.
Das Ertragswertverfahren beim Mehrfamilienhaus
Für Mehrfamilienhäuser ist das Ertragswertverfahren das sachgerechteste Bewertungsverfahren. Der Bundesfinanzhof hat das in mehreren Entscheidungen bekräftigt, zuletzt in BFH IX R 26/19 und IX R 12/21. Bei Renditeobjekten, deren Wert sich primär aus den erzielbaren Mieteinnahmen ableitet, ist das Ertragswertverfahren dem Sachwertverfahren vorzuziehen. Das gilt für klassische Zinshäuser ebenso wie für größere Wohnanlagen mit Dutzenden Einheiten.
Niemand kauft ein Mehrfamilienhaus wegen der Bausubstanz allein. Entscheidend sind die Mieteinnahmen, die Lage, die Vermietbarkeit und die Rendite. Das Ertragswertverfahren bildet genau diese Faktoren ab: Es leitet den Gebäudewert aus dem Reinertrag und einem Vervielfältiger ab, der sich wiederum aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ergibt. Damit der Reinertrag nicht durch zu niedrig angesetzte Bestandsmieten verzerrt wird, sollten Ortsübliche Mietwerte von zertifizierten Sachverständigen als Vergleichsbasis dienen.
Reinertrag = Jahresrohertrag − Bewirtschaftungskosten − Bodenwertverzinsung
Vervielfältiger = (1 − (1 + p)^(−n)) / p [p = Liegenschaftszins, n = Restnutzungsdauer]
Das Ergebnis ist fast immer ein deutlich höherer Gebäudeanteil als beim Sachwertverfahren, das die BMF Arbeitshilfe verwendet. Marktübliche Mieten fließen in die Berechnung ein, und gerade bei gut vermieteten MFH in gefragten Lagen führt das zu hohen Gebäudewerten. Der Bodenanteil wird separat über den Bodenrichtwert ermittelt und vom Gesamtertragswert abgezogen.
Ein Sachverständigengutachten nach dem Ertragswertverfahren liefert beim MFH deshalb fast immer einen höheren Gebäudeanteil als die pauschale BMF Berechnung. Je nach Standort und Zustand beträgt die Differenz 10 bis 25 Prozentpunkte.
Welche Daten benötigt der Gutachter?
Für die Anwendung des Ertragswertverfahrens beim MFH muss der Sachverständige folgende Unterlagen erhalten:
- Aktueller Mietvertragsspiegel mit Angaben zu Nettokaltmiete, Mietbeginn und Mietanpassungen, bei Leerstand oder unter Marktniveau liegenden Mieten zusätzlich ein Mietwertgutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- Grundbuchauszug und Flurkarte zur Bestimmung der Grundstücksfläche
- Auszug aus der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses
- Baujahr, Sanierungshistorie und ggf. Energieausweis
- Qualifizierte Wohnflächenberechnung und Grundrisse der einzelnen Einheiten
Rechenbeispiel: MFH mit 8 Wohneinheiten in Leipzig
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen. Ein Investor erwirbt ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten in Leipzig Gohlis. Das Gebäude wurde 1930 errichtet und 2016 umfassend saniert. Die Gesamtwohnfläche beträgt 800 Quadratmeter, die monatliche Nettokaltmiete liegt bei 12,50 Euro pro Quadratmeter.
| Position | Wert |
|---|---|
| Kaufpreis gesamt | 4.000.000 Euro |
| Grundstücksfläche | 600 m² |
| Bodenrichtwert | 500 Euro/m² |
| Bodenwert (600 × 500) | 300.000 Euro |
| Jahresrohertrag (800 × 12,50 × 12) | 120.000 Euro |
| Bewirtschaftungskosten (ca. 20 %) | 24.000 Euro |
| Bodenwertverzinsung (300.000 × 4,0 %) | 12.000 Euro |
| Reinertrag des Gebäudes | 84.000 Euro |
| Vervielfältiger (4,0 %, 45 Jahre RND) | 20,72 |
| Ertragswert Gebäude | 1.740.480 Euro |
| Ertragswert gesamt (Gebäude + Boden) | 2.040.480 Euro |
| Gebäudeanteil am Kaufpreis (Ertragswert) | 85,3 % = 3.412.000 Euro |
| Gebäudeanteil nach BMF Arbeitshilfe | ca. 62 % = 2.480.000 Euro |
AfA Vergleich über 33 Jahre (3 % AfA, Steuersatz 42 %)
Fast 388.000 Euro steuerliche Mehrersparnis gegenüber der BMF Arbeitshilfe. Selbst bei konservativerer Betrachtung bleibt ein sechsstelliger Steuervorteil über die Abschreibungsdauer.
BMF Arbeitshilfe vs. Gutachten beim Mehrfamilienhaus
Die BMF Arbeitshilfe basiert auf dem Sachwertverfahren. Sie berechnet den Gebäudewert über Normalherstellungskosten (NHK), die nach Gebäudeart, Ausstattungsstandard und Baujahr pauschal angesetzt werden. Von diesem Neuwert zieht sie eine lineare Alterswertminderung ab. Der Bodenwert ergibt sich aus Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert.
Beim Mehrfamilienhaus führt dieses Verfahren aus mehreren Gründen zu systematisch ungünstigen Ergebnissen. Die Normalherstellungskosten unterschätzen den tatsächlichen Gebäudewert häufig, weil Modernisierungen und überdurchschnittliche Ausstattung darin nicht angemessen abgebildet werden. Die lineare Alterswertminderung ist bei sanierten Gebäuden realitätsfern: Ein 1970 errichtetes, 2018 kernsaniertes MFH wird behandelt wie ein unsanierter Altbau.
Der entscheidende Mangel aber: Das Sachwertverfahren berücksichtigt die Ertragskraft der Immobilie überhaupt nicht. Ein hervorragend vermietetes MFH in einer gefragten Innenstadtlage wird mit denselben Pauschalwerten angesetzt wie ein schwer vermietbares Objekt in der Peripherie. Das verzerrt die Aufteilung zugunsten des Bodenanteils, besonders an Standorten mit hohen Bodenrichtwerten.
Ein Sachverständigengutachten nach dem Ertragswertverfahren ist beim Mehrfamilienhaus deshalb fachlich geboten. Der BFH hat mehrfach klargestellt, dass die BMF Arbeitshilfe keine bindende Wirkung hat und ein Gutachten stets vorgelegt werden kann, wenn es methodisch einwandfrei ist.
| Merkmal | BMF Arbeitshilfe | Ertragswertgutachten |
|---|---|---|
| Bewertungsverfahren | Sachwertverfahren | Ertragswertverfahren |
| Berücksichtigt Mieteinnahmen | Nein | Ja |
| Modernisierungen berücksichtigt | Nur eingeschränkt | Vollständig |
| Gebäudeanteil MFH (typisch) | 40 55 % | 60 80 % |
| Kosten | Kostenlos | 3.500 7.000 Euro |
| Akzeptanz Finanzamt | Standardmäßig akzeptiert | Akzeptiert bei methodischer Korrektheit |
Wie setzen Sie Liegenschaftszins und Vervielfältiger beim Mehrfamilienhaus richtig an?
Der Liegenschaftszins ist eine der zentralen Stellschrauben beim Ertragswertverfahren. Er drückt die marktübliche Verzinsung des Immobilienwerts aus und wird von den örtlichen Gutachterausschüssen aus Kaufpreissammlungen abgeleitet. Je niedriger er liegt, desto höher fallen Vervielfältiger und Gebäudeertragswert aus.
| Standorttyp / Lage | Liegenschaftszins MFH | Vervielfältiger (40 J. RND) |
|---|---|---|
| Toplagen A Städte (München, Hamburg) | 2,5 3,5 % | 22,8 25,1 |
| Gute Lagen A Städte | 3,5 4,5 % | 18,4 22,8 |
| Mittlere Lagen B Städte | 4,0 5,5 % | 15,8 20,0 |
| Einfache Lagen / C Städte | 5,0 6,5 % | 13,3 17,2 |
| Ländlicher Raum | 6,0 8,0 % | 11,2 15,0 |
Wie der Vervielfältiger berechnet wird
Der Vervielfältiger ergibt sich mathematisch aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer. Bei einem Liegenschaftszins von 4 Prozent und einer Restnutzungsdauer von 45 Jahren beträgt er 19,42. Diesen Faktor multipliziert der Sachverständige mit dem Reinertrag des Gebäudes, das Ergebnis ist der Gebäudeertragswert.
Den richtigen Liegenschaftszins für das konkrete Objekt zu bestimmen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Gutachters. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen in ihren Grundstücksmarktberichten differenzierte Liegenschaftszinsen nach Objektart, Lage und Gebäudealter. Ein zu hoch angesetzter Liegenschaftszins drückt den Gebäudeertragswert künstlich nach unten.
Warum ein falsch angesetzter Liegenschaftszins teuer wird
Der Gutachter muss den Liegenschaftszins aus den aktuellen Daten des zuständigen Gutachterausschusses ableiten, nicht pauschal ansetzen. Nur so lässt sich verhindern, dass das Finanzamt die Bewertung wegen methodischer Mängel anficht. Die Restnutzungsdauer ist dabei genauso wichtig: Modernisierte Gebäude haben eine höhere Restnutzungsdauer, was den Vervielfältiger und damit den Gebäudewert steigert.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach ImmoWertV
Neben dem konventionellen Ertragswertverfahren kennt die ImmoWertV ein vereinfachtes Ertragswertverfahren. Der wesentliche Unterschied: Der Bodenwert wird nicht separat über die Bodenwertverzinsung herausgerechnet. Stattdessen ermittelt der Gutachter den Gesamtertragswert auf Basis des Rohertrags und eines angepassten Vervielfältigers.
Beim MFH kann das vereinfachte Verfahren vorteilhaft sein, wenn der Bodenrichtwert unverhältnismäßig hoch ist. Im konventionellen Verfahren mindert die Bodenwertverzinsung den Reinertrag des Gebäudes; ein hoher Bodenwert drückt dann den Gebäudeertragswert stark nach unten. Das vereinfachte Verfahren umgeht diesen Effekt, weil der Boden nicht separat verzinst wird.
Das vereinfachte Verfahren wird beim MFH selten angewandt. Die meisten Sachverständigen bevorzugen das konventionelle Verfahren, weil es eine saubere Trennung von Boden- und Gebäudewert ermöglicht, die für die Kaufpreisaufteilung zwingend erforderlich ist. Das vereinfachte Verfahren erfordert hingegen einen zusätzlichen Rechenschritt, um die beiden Anteile zu separieren.
In Sonderfällen kann das vereinfachte Verfahren trotzdem zu besseren Ergebnissen führen. Hat der Bodenrichtwert durch spekulative Käufe eine Höhe erreicht, die sich nicht in den Mieteinnahmen widerspiegelt, liefert es einen realistischeren Gesamtwert. Ein erfahrener Gutachter prüft beide Varianten und wählt die Bewertung, die den Marktverhältnissen am besten entspricht.
Modernisierung und Restnutzungsdauer beim MFH
Die Restnutzungsdauer bestimmt maßgeblich den Vervielfältiger und damit den Gebäudeertragswert. Ein Mehrfamilienhaus, das 1960 errichtet und seither nicht modernisiert wurde, hat nach ImmoWertV eine wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von typischerweise 70 bis 80 Jahren. Die Restnutzungsdauer läge damit bei nur noch 4 bis 14 Jahren, ein Wert, der den Vervielfältiger und den Gebäudeertragswert massiv drückt.
Das Modernisierungspunktsystem der ImmoWertV
Modernisierungsmaßnahmen können die Restnutzungsdauer erheblich verlängern. Die ImmoWertV sieht dafür ein Punktesystem vor, das Modernisierungselemente wie Dach, Fenster, Heizung, Sanitärinstallation, Elektrik und Fassadendämmung bewertet. Je nach Umfang der Maßnahmen lässt sich die Restnutzungsdauer auf bis zu 60 Jahre anheben, selbst bei einem Gebäude, das bereits 60 Jahre alt ist. Für sanierte Mehrfamilienhäuser ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten nach Gebäudetyp in der Regel der schnellste Weg, diesen Modernisierungsabschlag gegenüber dem Finanzamt sauber zu dokumentieren.
Ein umfassend modernisiertes MFH erreicht damit eine höhere Restnutzungsdauer, einen höheren Vervielfältiger und einen deutlich höheren Gebäudeertragswert. Zur Veranschaulichung: Eine Anhebung der Restnutzungsdauer von 25 auf 45 Jahre bei einem Liegenschaftszins von 4,5 Prozent erhöht den Vervielfältiger von 14,83 auf 18,26, also 23 Prozent mehr Gebäudeertragswert.
Praxistipp: Modernisierungen dokumentieren
Wohnungsprivatisierung: Aufteilung bei Einzelverkauf
Wird ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt und einzeln verkauft, braucht jede Wohneinheit eine eigene Kaufpreisaufteilung. Die Miteigentumsanteile am Grundstück und die anteiligen Gebäudewerte verteilen sich dabei nicht gleichmäßig auf alle Wohnungen. Vor der notariellen Aufteilung muss zudem für jede Einheit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt beantragt werden, sonst kann die Teilungserklärung nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Bei der Wohnungsprivatisierung spielen Geschosslage, Ausrichtung, Balkon, Wohnungsgröße und Ausstattung eine Rolle. Eine Penthousewohnung im Dachgeschoss erzielt typischerweise einen höheren Quadratmeterpreis als eine Erdgeschosswohnung, obwohl beide denselben anteiligen Bodenwert tragen. Das Verhältnis von Gebäude- zu Bodenanteil verschiebt sich bei teureren Einheiten zugunsten des Gebäudes.
Für den Investor, der das gesamte MFH hält und Einzelverkäufe plant, bleibt die ursprüngliche Kaufpreisaufteilung relevant: Die AfA wird weiterhin auf Basis des ursprünglichen Gebäudeanteils berechnet, solange die Immobilie im Bestand gehalten wird. Erst beim Verkauf einzelner Einheiten muss der anteilige Buchwert ermittelt werden. Bei Privatisierung oder Komplettverkauf empfiehlt sich eine Bewertung Ihres Mehrfamilienhauses durch einen lokalen Immobilienprofi, damit Einheitspreise und Gesamtertragswert in einer Hand belegt sind.
Kauft jemand eine einzelne Wohnung aus einer ehemaligen MFH Umwandlung, gelten die allgemeinen Grundsätze der Kaufpreisaufteilung. Der Miteigentumsanteil am Grundstück ist aus der Teilungserklärung ersichtlich. Der Gebäudeanteil ergibt sich als Differenz zum Kaufpreis abzüglich des anteiligen Bodenwerts.
Kaufpreisaufteilung bei Denkmal Mehrfamilienhäusern
Denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser sind aus steuerlichen Gründen bei Investoren besonders begehrt. Reguläre AfA auf den Gebäudeanteil und erhöhte Denkmal AfA nach § 7i EStG ergeben zusammen ein außergewöhnliches steuerliches Potenzial, das eine präzise Kaufpreisaufteilung voraussetzt.
Wie die Denkmal AfA mit der Kaufpreisaufteilung zusammenwirkt
Die Denkmal AfA nach § 7i EStG erlaubt es, Sanierungskosten bei vermieteten Denkmälern in den ersten acht Jahren mit 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren mit 7 Prozent abzuschreiben, insgesamt 100 Prozent über 12 Jahre. Diese erhöhte Abschreibung gilt für die Sanierungskosten, also den Teil der Investition, der für die denkmalgerechte Wiederherstellung aufgewendet wird.
Die reguläre AfA nach § 7 Abs. 4 EStG gilt parallel für den Gebäudeanteil des Kaufpreises. Drei Komponenten müssen sauber getrennt werden, egal ob das Denkmal bereits saniert ist oder noch saniert werden soll: der Bodenwert (nicht abschreibbar), der Gebäudewert zum Kaufzeitpunkt (reguläre AfA) und die Sanierungskosten nach dem Kauf (Denkmal AfA).
Besonderheiten bei der Bewertung von Denkmälern
Denkmalgebäude sind schwierig zu bewerten, weil der Marktpreis häufig stark von dem abweicht, was die Normalherstellungskosten der BMF Arbeitshilfe ergeben würden. Denkmalgeschützte Objekte erzielen Aufschläge für Einzigartigkeit, historischen Charakter und steuerliche Vorteile, Faktoren, die das Sachwertverfahren schlicht nicht abbildet.
Das Ertragswertverfahren eignet sich deshalb bei Denkmal MFH besonders gut. Es bewertet das Gebäude anhand der tatsächlich erzielbaren Nettokaltmieten, die bei sanierten Denkmälern häufig deutlich über dem Vergleichsniveau liegen. Die Restnutzungsdauer sollte der Sachverständige realistisch ansetzen: Denkmalgerecht sanierte Gebäude können trotz hohem Alter eine Restnutzungsdauer von 50 bis 70 Jahren aufweisen.
Kaufpreis aufteilen: Vor Sanierung vs. nach Sanierung
Wird ein unsaniertes oder teilsaniertes Denkmal erworben, sind die nachträglichen Sanierungskosten getrennt vom ursprünglichen Kaufpreis zu erfassen. Die Kaufpreisaufteilung bezieht sich auf den Kaufpreis zum Anschaffungszeitpunkt; die Sanierungskosten werden separat nach § 7i EStG erfasst.
Wer ein bereits fertig saniertes Denkmal kauft, zahlt häufig einen erheblichen Aufschlag für die erbrachten Sanierungsleistungen. Der Kaufpreis enthält dann sowohl den eigentlichen Gebäudewert als auch den Wert der Sanierungsmaßnahmen. Eine saubere Kaufpreisaufteilung ist in diesem Fall besonders wichtig, um den maximalen AfA Anteil herauszuarbeiten.
Portfoliooptimierung: Kaufpreisaufteilung für mehrere Objekte
Professionelle Immobilieninvestoren halten häufig nicht nur ein einzelnes Mehrfamilienhaus, sondern ein ganzes Portfolio. Die systematische Optimierung der Kaufpreisaufteilung über alle Objekte hinweg verbessert die steuerliche Gesamtposition erheblich. Jedes Objekt braucht eine individuelle Kaufpreisaufteilung. Die Quote eines MFH auf ein anderes zu übertragen ist weder zulässig noch sinnvoll.
Gehen Sie strukturiert vor: Priorisieren Sie alle Objekte nach ihrem AfA Potenzial. Immobilien mit hohem Kaufpreis, ungünstigem BMF Ergebnis und hoher Ertragskraft haben den größten Optimierungshebel. Für diese sollten zuerst Gutachten erstellt werden. Bei Objekten, bei denen die BMF Arbeitshilfe bereits einen hohen Gebäudeanteil ausweist, ist das Verbesserungspotenzial geringer.
Beim Timing zählt Schnelligkeit. Die AfA beginnt mit dem Anschaffungsjahr. Wer die Kaufpreisaufteilung erst Jahre nach dem Erwerb optimiert, nutzt die höhere AfA nur noch für die verbleibenden Jahre. Die verstrichenen Jahre sind steuerlich verloren. Die Kaufpreisaufteilung sollte daher im Erwerbsjahr oder spätestens im Folgejahr durch ein Gutachten abgesichert werden.
Ab fünf Objekten bieten spezialisierte Sachverständige häufig Paketpreise an. Die Gutachtenkosten pro Objekt sinken damit spürbar, und eine zentrale Dokumentation aller Gutachten und AfA Berechnungen erleichtert die steuerliche Verwaltung und die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Gewerbeanteil im Mehrfamilienhaus
Viele Mehrfamilienhäuser sind gemischt genutzt: im Erdgeschoss Ladengeschäfte, Arztpraxen oder Büros, in den Obergeschossen Wohnungen. Diese Konstellation erfordert eine differenzierte Kaufpreisaufteilung, weil Wohn- und Gewerbenutzung unterschiedlich bewertet und steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Der gewerbliche Anteil eines MFH hat typischerweise einen höheren Liegenschaftszins als der Wohnanteil. Gewerbemietverträge haben kürzere Laufzeiten, das Leerstandsrisiko ist höher und die Bewirtschaftungskosten fallen anders aus. Ein höherer Liegenschaftszins führt zu einem niedrigeren Vervielfältiger und damit zu einem relativ niedrigeren Gebäudeertragswert für den Gewerbeanteil.
Der Gebäudeanteil des Wohnanteils fällt prozentual deshalb häufig höher aus als der des Gewerbeanteils. Bewertet das Finanzamt die gesamte Immobilie pauschal ohne zwischen den Nutzungsarten zu differenzieren, führt das zu einem ungünstigen Ergebnis. Bei gemischt genutzten MFH ist ein Gutachten, das beide Nutzungsarten separat bewertet, besonders wertvoll.
Hinzu kommen steuerliche Unterschiede bei der AfA: Gewerblich genutzte Gebäudeteile, die vor 1925 errichtet wurden, werden mit 2,5 Prozent abgeschrieben, Wohngebäude mit 2 oder 3 Prozent je nach Baujahr. Bei Neubauten ab 2023 gilt einheitlich 3 Prozent. Die korrekte Zuordnung der Nutzungsanteile ist damit nicht nur für die Kaufpreisaufteilung, sondern auch für die AfA Berechnung entscheidend.
Das Finanzamt und die Kaufpreisaufteilung beim MFH
Mehrfamilienhäuser stehen bei Finanzämtern unter besonderer Beobachtung. Bei Kaufpreisen im Millionenbereich sind die steuerlichen Auswirkungen der Kaufpreisaufteilung erheblich. Ein um 10 Prozentpunkte höherer Gebäudeanteil bedeutet bei 4 Mio. Euro Kaufpreis eine um 400.000 Euro höhere AfA Basis. Das fällt bei der Veranlagung auf.
Die Prüfungsintensität hängt vom jeweiligen Finanzamt und Sachbearbeiter ab. Kaufpreisaufteilungen bei MFH werden häufiger hinterfragt als bei einzelnen Eigentumswohnungen. Das Finanzamt kann eine eigene Berechnung nach der BMF Arbeitshilfe aufstellen und den Steuerpflichtigen auffordern, seinen abweichenden Ansatz zu begründen.
Wer ein methodisch einwandfreies Sachverständigengutachten vorlegt, ist in einer starken Position. Der BFH hat in IX R 26/19 klargestellt, dass die BMF Arbeitshilfe kein geeignetes Mittel ist, eine vertragliche Kaufpreisaufteilung zu widerlegen. Ein qualifiziertes Gutachten nach ImmoWertV verdrängt die Arbeitshilfe. Das Finanzamt muss das Gutachten inhaltlich prüfen, eine pauschale Ablehnung ist nicht möglich.
Typische Angriffspunkte der Finanzverwaltung beim MFH: ein als zu niedrig empfundener Liegenschaftszins, eine zu hoch angesetzte Restnutzungsdauer oder nicht nachvollziehbare Modernisierungsmaßnahmen. Gegen alle drei schützt eine saubere Dokumentation. Der Liegenschaftszins muss aus den Daten des Gutachterausschusses abgeleitet sein, die Restnutzungsdauer nach dem Modernisierungsgrad gemäß ImmoWertV, und alle Baumaßnahmen müssen durch Rechnungen oder Baugenehmigungen belegt werden.
Checkliste: So sichern Sie Ihre Kaufpreisaufteilung ab
- Gutachten durch einen zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen erstellen lassen
- Liegenschaftszins aus dem aktuellen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses ableiten
- Restnutzungsdauer nach dem Modernisierungsgrad gemäß Anlage 4 ImmoWertV bestimmen
- Alle Modernisierungsmaßnahmen mit Rechnungen, Fotos und ggf. Baugenehmigungen dokumentieren
- Mietverträge und Mietaufstellung als Anlage dem Gutachten beifügen
- Gutachten zusammen mit der Steuererklärung einreichen, nicht erst auf Nachfrage
Gutachten ROI beim Mehrfamilienhaus
Die Kosten für ein Ertragswertgutachten liegen typischerweise zwischen 3.500 und 7.000 Euro, abhängig von Komplexität, Anzahl der Wohneinheiten und Standort. Lohnt sich das?
Wie das Rechenbeispiel zeigt, kann die Differenz zwischen BMF Arbeitshilfe und Ertragswertgutachten allein beim Gebäudeanteil über 700.000 Euro betragen. Selbst bei einer konservativeren Differenz von 300.000 Euro ergibt sich bei 3 Prozent AfA und 42 Prozent Steuersatz eine jährliche Steuerersparnis von rund 3.780 Euro. Das Gutachten amortisiert sich damit bereits im ersten Jahr.
Über 33 Jahre summiert sich die Mehrersparnis im konservativen Szenario auf 124.740 Euro, ein Return on Investment von über 1.700 Prozent bezogen auf die Gutachtenkosten. Bei größeren Objekten oder ungünstigeren BMF Ergebnissen fällt der ROI noch höher aus.
Hinzu kommt Rechtssicherheit. Ein professionelles Gutachten nach ImmoWertV ist das stärkste Argument gegenüber dem Finanzamt. Die Kosten für einen jahrelangen Einspruchs- oder Klageprozess übersteigen die Gutachtenkosten um ein Vielfaches. Wer präventiv investiert, spart nicht nur Steuern, sondern auch Zeit, Nerven und Anwaltskosten.
Gutachten ROI bei typischem MFH (Kaufpreis 4 Mio. Euro)
Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung beim Mehrfamilienhaus
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Kaufpreisaufteilung beim MFH professionell erstellen lassen
Die vermittelten Sachverständigen ermitteln den optimalen Gebäudeanteil Ihres Mehrfamilienhauses nach dem Ertragswertverfahren finanzamtssicher und auf maximale AfA ausgelegt.
Burak Uzun
Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln
Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.
Methodik
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
- ImmoWertV 2021
- EStG §§ 7, 7h, 7i AfA-Sätze
- Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
- BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
- BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.
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Glossar: Kaufpreisaufteilung Fachbegriffe
Kaufpreisaufteilung
Die steuerliche Aufteilung des Immobilienkaufpreises in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil. Grundlage für die jährliche AfA-Berechnung bei vermieteten Immobilien.
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer: 2,5 % (Baujahr vor 1925), 2,0 % (1925 bis 2022), 3,0 % (ab 2023). Nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Boden, anwendbar (§ 7 Abs. 4 EStG).
BMF Arbeitshilfe
Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung. Vom BFH 2020 (IX R 26/19) als nicht sachgerecht kritisiert, da sie regelmäßig zu niedrige Gebäudeanteile ermittelt.
Verkehrswert
Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Grundlage für alle drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV und Basis der Kaufpreisaufteilung gemäß BFH-Rechtsprechung.
Ertragswertverfahren
Bewertungsmethode auf Basis der Nettomieteinnahmen, Liegenschaftszins und Vervielfältiger. Bevorzugtes Verfahren bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern. Ergibt oft den höchsten Gebäudeanteil.
Sachwertverfahren
Bewertung auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung. Wird bei eigengenutzten Immobilien und bei fehlender Vergleichsdatenlage eingesetzt. Grundlage der BMF Arbeitshilfe.
Vergleichswertverfahren
Ableitung des Gebäudewerts aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen mit guter Datenlage (Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses).
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone in €/m². Veröffentlicht durch den Gutachterausschuss im BORIS-Portal. Weicht oft erheblich vom tatsächlichen Bodenwert ab.
ImmoWertV
Immobilienwertermittlungsverordnung: Das maßgebliche Regelwerk für die Verkehrswertermittlung in Deutschland. Schreibt die drei gleichwertigen Verfahren vor. Die Neufassung 2021 modernisierte die Bewertungsstandards.
Liegenschaftszins
Zinssatz für die Verzinsung des Bodenwerts im Ertragswertverfahren. Wird vom Gutachterausschuss regional veröffentlicht und beeinflusst maßgeblich den Vervielfältiger und damit den ermittelten Gebäudewert.
Restnutzungsdauer
Die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Beeinflusst den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren. Kann durch ein separates Nutzungsdauer Gutachten verkürzt werden, um die jährliche AfA zu erhöhen.
ÖbuvSV
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstücksbewertung. Höchste Qualifikationsstufe in Deutschland. Gutachten von ÖbuvSV werden vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern sie methodisch nach ImmoWertV erstellt sind.
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