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AfA Gebäude berechnen: alle Fälle und Sonderregelungen

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungskosten eines Gebäudes über Jahrzehnte und mindert so Jahr für Jahr das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Welcher AfA Satz gilt für welches Baujahr? Was bringt die neue degressive AfA wirklich? Und warum ist die Kaufpreisaufteilung die entscheidende Stellschraube für Ihre gesamte Abschreibungsstrategie? Auf all das finden Sie hier klare Antworten.

Grundlagen: Was ist die AfA?

Die Absetzung für Abnutzung bildet die planmäßige wirtschaftliche Wertminderung eines Gebäudes steuerlich ab. Der Gesetzgeber akzeptiert, dass ein Gebäude über eine bestimmte Nutzungsdauer an Wert verliert, und erlaubt dem Eigentümer, diesen Wertverlust jährlich als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen.

Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 EStG. Dort sind die zulässigen AfA Sätze für unterschiedliche Gebäudekategorien und Fertigstellungszeiträume festgelegt. Die Norm gilt für alle vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien im Privatvermögen.

Wichtig vorab: Die AfA wird ausschließlich auf den Gebäudeanteil am Gesamtkaufpreis berechnet. Grund und Boden gelten als unvergänglich und unterliegen keiner steuerlichen Abnutzung. Der auf das Grundstück entfallende Anteil ist nicht abschreibungsfähig.

Warum die Kaufpreisaufteilung so wichtig ist: Die AfA Basis ist nicht der Gesamtkaufpreis, sondern nur der auf das Gebäude entfallende Anteil. Wer den Bodenwert sachgerecht und ohne überhöhte Schätzungen des Finanzamts ermittelt, maximiert die AfA Basis und damit die steuerliche Entlastung über die gesamte Haltedauer.

Lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG: die AfA Sätze

Die lineare AfA verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist konstant: AfA Basis mal AfA Satz, Jahr für Jahr gleich, bis die Basis vollständig abgeschrieben ist.

Ausschlaggebend für den AfA Satz ist das Fertigstellungsjahr des Gebäudes, nicht das Kaufjahr. Wer 2026 eine Altbauwohnung aus dem Jahr 1935 erwirbt, nutzt den Satz für Gebäude, die nach 1924 und vor 2023 fertiggestellt wurden: 2,0 Prozent. Das Fertigstellungsjahr findet sich in der Baugenehmigung, im Grundbuch oder im Energieausweis.

Fertigstellungszeitraum AfA Satz (linear) Nutzungsdauer Rechtsgrundlage
Vor 1925 2,5 % 40 Jahre § 7 Abs. 4 Nr. 2b EStG
1925 bis 31.12.2022 2,0 % 50 Jahre § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG
Ab 1.1.2023 3,0 % 33⅓ Jahre § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG (n.F.)
Betriebliche Gebäude (Bauantrag nach 31.03.1985) 3,0 % 33⅓ Jahre § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG
AfA noch weiter optimieren: Die gesetzlichen AfA-Sätze sind der Ausgangspunkt. Wer für eine Bestandsimmobilie ein Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer einholt, kann die effektive Abschreibungsdauer deutlich reduzieren und die jährliche AfA über den gesetzlichen Standardsatz hinaus steigern.

Die Anhebung auf 3,0 Prozent für neue Wohngebäude ab 2023 ist eine der größten steuerlichen Änderungen der letzten Jahre. Wer heute eine Neubauimmobilie erwirbt, schreibt die Anschaffungskosten in 33 statt 50 Jahren ab. Das sind rund 33 Prozent mehr Abschreibung pro Jahr gegenüber der alten Regelung.

Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG (ab 2023)

Das Wachstumschancengesetz hat ab dem 1. Oktober 2023 eine degressive AfA für Wohngebäude eingeführt. In den ersten Jahren schreibt man damit deutlich mehr ab als mit der linearen Methode. Der absolute Betrag nimmt aber von Jahr zu Jahr ab.

Der Satz beträgt 5 Prozent auf den jeweils aktuellen Restbuchwert. Da dieser mit jedem Jahr sinkt, sinkt auch der absolute Abschreibungsbetrag, daher "degressiv". Der Prozentsatz bleibt konstant, die Abschreibungssumme nicht. Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass Neubauten die energetische Sanierungen und GEG-Standards einhalten, andernfalls droht der Verlust des erhöhten Satzes bei späterer Prüfung.

Voraussetzungen

Wechsel zur linearen AfA

Der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist jederzeit möglich, aber nur einmal zulässig. Er lohnt sich, sobald der lineare Jahresbetrag (AfA Basis geteilt durch Restnutzungsdauer) den degressiven Betrag (5 % des Restbuchwerts) übersteigt. Je nach Ausgangssituation liegt dieser Umkehrpunkt typischerweise zwischen Jahr 10 und Jahr 15.

Rechenbeispiel: Degressive AfA, Neubau 2024, Gebäudeanteil 600.000 Euro

Jahr 1: 5 % × 600.000 € = 30.000 €
Jahr 2: 5 % × 570.000 € (Restbuchwert) = 28.500 €
Jahr 3: 5 % × 541.500 € = 27.075 €
Vergleich linear: 3 % × 600.000 € = 18.000 € / Jahr (konstant)
Crossover Punkt (degressiv = linear) ca. Jahr 10 bis 11
Empfehlung Wechsel zu 3 % linear ab Jahr 10

In den ersten zehn Jahren bringt die degressive AfA einen deutlich höheren steuerlichen Abzug. Für Investoren mit hohem Steuersatz ist das besonders attraktiv, weil der Steuervorteil zeitlich vorgezogen wird. Wer langfristig hält, sollte den Umstieg auf die lineare AfA aktiv planen. Sonst verschenkt man Abschreibungspotenzial in den späteren Jahren.

Sonder AfA für Denkmäler nach § 7i EStG

Denkmalimmobilien bieten eine der steuerlich attraktivsten Förderungen überhaupt. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert, schreibt die Herstellungskosten für denkmalgerechte Maßnahmen über § 7i EStG deutlich schneller ab als bei normalem Bestand.

Die Sätze: 9 Prozent pro Jahr in den ersten acht Jahren, 7 Prozent in den folgenden vier Jahren. Damit sind 100 Prozent der begünstigten Sanierungskosten in zwölf Jahren abgeschrieben, statt in 50 Jahren bei der normalen linearen AfA. Der Unterschied ist erheblich.

Voraussetzung: Das Gebäude muss nach Landesrecht als Baudenkmal anerkannt sein, und Sie benötigen eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, dass die Maßnahmen denkmalgerecht sind. Fehlt diese Bescheinigung, entfällt die erhöhte AfA vollständig.

Achtung: Die Bescheinigung der Denkmalbehörde muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Wer mit den Arbeiten beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch auf die erhöhte AfA, auch wenn die Maßnahmen inhaltlich alles erfüllen. Dieser Fehler ist leider häufig, und er lässt sich im Nachhinein nicht mehr reparieren.

Die erhöhte AfA nach § 7i EStG gilt für die Sanierungskosten. Auf den Restwert des Gebäudes (Anschaffungskosten abzüglich Sanierungskosten) läuft parallel weiterhin die normale lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG. Beide Abschreibungen können gleichzeitig genutzt werden. Bei älteren Bestandsgebäuden lohnt es sich zusätzlich, die Restnutzungsdauer für höhere Abschreibung prüfen zu lassen, denn ein begründetes Gutachten kann den jährlichen AfA-Satz deutlich anheben.

AfA bei geerbten oder geschenkten Immobilien

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, tritt steuerrechtlich in die Position des Rechtsvorgängers ein. Die AfA startet nicht neu, sondern wird auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des ursprünglichen Erwerbers fortgeführt (§ 11d EStDV).

Übernommen werden: AfA Basis, AfA Satz und die bereits verstrichene Abschreibungsdauer. Hatte der Erblasser einen Gebäudeanteil von 300.000 Euro bereits 20 Jahre zu 2,0 Prozent abgeschrieben, verbleiben dem Erben noch 30 Abschreibungsjahre auf den Restbuchwert von 180.000 Euro.

Ausnahme: Einlage in Betriebsvermögen

Eine Neubewertung der AfA Basis ist möglich, wenn die geerbte oder geschenkte Immobilie in ein Betriebsvermögen eingelegt wird. Dann tritt der Teilwert zum Einlagezeitpunkt an die Stelle der historischen Anschaffungskosten, und die AfA beginnt auf dieser neuen Basis. Für Privatvermieter, die die Immobilie im Privatvermögen behalten, greift diese Ausnahme nicht. Das klingt technisch, hat aber praktische Relevanz für alle, die über eine GmbH-Struktur nachdenken.

Wann lohnt sich der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA?

Der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist einmalig und unwiderruflich. Kein zweiter Versuch, kein Zurück. Der Zeitpunkt muss also bewusst gewählt werden.

Der Wechsel lohnt sich, sobald der lineare Jahresbetrag den degressiven übersteigt. Die Formel: Restbuchwert geteilt durch verbleibende Nutzungsjahre muss größer sein als 5 % des Restbuchwerts. Praxistauglich vereinfacht: Die Restnutzungsdauer liegt unter 20 Jahren.

Bei einem Ausgangssatz von 5 % degressiv und dem Umstieg auf 3 % linear fällt dieser Punkt typischerweise zwischen Jahr 10 und Jahr 14. Prüfen Sie das jährlich in der Steuererklärung. Es kostet wenig Zeit und kann einige Tausend Euro ausmachen.

Rechenbeispiele im Vergleich

Was bedeuten verschiedene Gebäudeanteile und AfA Sätze konkret für Ihre Steuerersparnis? Die folgende Tabelle rechnet das durch. Gesamtkaufpreis in allen Szenarien: 500.000 Euro.

Gebäudeanteil AfA Basis AfA Satz 2,0 % AfA Satz 2,5 % AfA Satz 3,0 %
40 % 200.000 € 4.000 € / Jahr 5.000 € / Jahr 6.000 € / Jahr
50 % 250.000 € 5.000 € / Jahr 6.250 € / Jahr 7.500 € / Jahr
60 % 300.000 € 6.000 € / Jahr 7.500 € / Jahr 9.000 € / Jahr
70 % 350.000 € 7.000 € / Jahr 8.750 € / Jahr 10.500 € / Jahr

Der Unterschied zwischen 40 und 70 Prozent Gebäudeanteil macht bei einem AfA Satz von 3,0 Prozent jährlich 4.500 Euro mehr Abschreibung aus. Bei 42 Prozent Steuersatz sind das knapp 1.890 Euro weniger Steuer pro Jahr. Über 30 Jahre summiert sich das auf mehr als 56.000 Euro netto. Schon dieses eine Rechenbeispiel zeigt, dass die Kaufpreisaufteilung weit mehr wert ist als ihre Kosten.

Wie ermitteln Sie die AfA Bemessungsgrundlage korrekt?

Die AfA Basis ist mehr als nur der Kaufpreis für das Gebäude. Sie umfasst alle Anschaffungskosten und anteiligen Nebenkosten, die dem Gebäude wirtschaftlich zugerechnet werden können. Ein verbreiteter Fehler in der Praxis: Die Kaufnebenkosten werden pauschal dem Gesamtpreis zugeordnet, statt sie anteilig auf Gebäude und Boden aufzuteilen. Wer den realistischen Marktwert vorab kennt, kann die Aufteilung deutlich präziser begründen. Eine erste Marktwerteinschätzung durch einen Immobilienmakler in Köln liefert hier eine belastbare Datenbasis.

Welche Nebenkosten gehören zur AfA Basis?

Die Nebenkosten werden im selben Verhältnis aufgeteilt wie der Kaufpreis: Beträgt der Gebäudeanteil 65 Prozent, fließen auch 65 Prozent der Nebenkosten in die AfA Basis. Die verbleibenden 35 Prozent entfallen auf den Boden und sind steuerlich nicht nutzbar.

Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen

Beim Kauf einer Eigentumswohnung steckt im Kaufpreis oft ein Anteil für die angesammelte Instandhaltungsrücklage der WEG. Dieser Betrag gehört nicht zur AfA Basis und muss vor der Gebäude/Boden-Aufteilung vom Kaufpreis abgezogen werden. Der Betrag ist entweder im Kaufvertrag ausgewiesen oder lässt sich aus der WEG Jahresabrechnung ableiten.

AfA Basis Ermittlung: Eigentumswohnung, Kaufpreis 320.000 Euro

Kaufpreis laut Notarvertrag 320.000 €
Anteil Instandhaltungsrücklage (abzuziehen) 8.000 €
Bereinigter Kaufpreis 312.000 €
Kaufnebenkosten gesamt (ca. 10 %) + 32.000 €
Gesamte Anschaffungskosten 344.000 €
Gebäudeanteil aus Kaufpreisaufteilung (65 %) 223.600 €
Jährliche AfA bei 2,0 % (Baujahr 1998) = 4.472 € / Jahr

Nachträgliche Herstellungskosten

Investitionen nach dem Erwerb können die AfA Basis erhöhen, wenn das Finanzamt sie als Herstellungskosten einstuft. Die Abgrenzung zu sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen ist einer der häufigsten Streitpunkte im Immobiliensteuerrecht. Anbau, Dachausbau oder umfassende Modernisierungen, die über den ursprünglichen Zustand hinausgehen, sind in der Regel Herstellungskosten. Laufende Reparaturen und Instandhaltung werden dagegen im Jahr des Abflusses sofort als Werbungskosten abgesetzt.

AfA bei gemischt genutzten Immobilien

Wer seine Immobilie teils vermietet, teils selbst nutzt, kann die AfA nur für den vermieteten Teil geltend machen. Die Aufteilung erfolgt nach dem Flächenverhältnis: 80 m² Erdgeschoss selbst genutzt, 70 m² Obergeschoss vermietet ergibt 70/150 = 46,7 % AfA fähiger Anteil.

Rechenbeispiel: Gemischte Nutzung

Gebäudeanteil (AfA Basis gesamt)400.000 €
Gesamtwohnfläche150 m²
Davon vermietet70 m² (46,7 %)
AfA Basis vermietet (400.000 × 46,7 %)186.800 €
AfA Satz (Baujahr 2000)2,0 %
Jährliche AfA3.736 €

Ändert sich die Nutzung, etwa weil die Erdgeschosswohnung fortan auch vermietet wird, verschiebt sich der AfA fähige Anteil ab dem Monat der Umwidmung. Eine neue Kaufpreisaufteilung brauchen Sie dafür nicht. Nur der anteilige AfA Betrag ändert sich.

Sonderfall Arbeitszimmer: Wer einen Raum der eigengenutzten Wohnung beruflich nutzt, kann einen anteiligen AfA Betrag ansetzen, allerdings nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Ab 2023 ist alternativ die Jahrespauschale von 1.260 € möglich, was die anteilige AfA Berechnung in vielen Fällen überflüssig macht.

AfA bei Modernisierung und Sanierung

Investitionen nach dem Kauf können die AfA Basis erhöhen, aber nur wenn sie als Herstellungskosten einzustufen sind. Die Abgrenzung zu sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen ist einer der häufigsten Streitpunkte im Immobiliensteuerrecht. Wer hier falsch einordnet, muss mit einer Umqualifizierung durch das Finanzamt rechnen.

Herstellungskosten (erhöhen AfA Basis)

Erhaltungsaufwand (sofort abzugsfähig)

Die 15-%-Grenze im Detail: Fallen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf Modernisierungskosten an, die in Summe mehr als 15 % der Gebäude Anschaffungskosten ausmachen, werden alle diese Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt, unabhängig davon, ob sie einzeln betrachtet Erhaltungsaufwand wären. Bei einem Gebäudeanteil von 300.000 € liegt die Grenze bei 45.000 €. Wird sie überschritten, werden sämtliche Maßnahmen zu Herstellungskosten umqualifiziert und müssen über die AfA Laufzeit verteilt werden.

Sonder AfA nach § 7b EStG: Mietwohnungsneubau

Wer neu baut und vermietet, kann zusätzlich zur regulären AfA die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nutzen. Sie wurde geschaffen, um den Wohnungsneubau steuerlich anzuschieben, und ist besonders für Kapitalanleger mit hohem Steuersatz interessant.

Voraussetzungen

Höhe der Sonder AfA

Die Sonder AfA beträgt 5 % pro Jahr in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung, also bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage insgesamt. Sie kommt zusätzlich zur regulären linearen AfA von 3 % (bei Neubau ab 2023). In den ersten vier Jahren ergibt das zusammen bis zu 8 % AfA pro Jahr, ein erheblicher Vorteil gegenüber der Standardabschreibung.

Rechenbeispiel: Sonder AfA nach § 7b EStG

Wohnfläche Neubau80 m²
Herstellungskosten gesamt380.000 €
Kosten/m² (4.750 €)Unter 5.200 €/m² → qualifiziert
Bemessungsgrundlage § 7b (max. 4.000 €/m²)320.000 €
Sonder AfA pro Jahr (5 % × 320.000 €)16.000 €
Reguläre AfA (3 % × 380.000 €)11.400 €
Gesamte AfA in Jahr 1 bis 427.400 €/Jahr
Steuerersparnis (42 % Steuersatz)11.508 €/Jahr

AfA Tabelle: Komplettübersicht aller Fälle

Alle aktuell gültigen AfA Regelungen für Gebäude auf einen Blick:

Situation Rechtsgrundlage AfA Satz AfA Dauer
Wohngebäude, Fertigstellung vor 1925§ 7 Abs. 4 Nr. 2b EStG2,5 %40 Jahre
Wohngebäude, Fertigstellung 1925 bis 2022§ 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG (alt)2,0 %50 Jahre
Wohngebäude, Fertigstellung ab 2023§ 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG (neu)3,0 %33,3 Jahre
Degressive AfA (Neubau ab 10/2023)§ 7 Abs. 5a EStG5,0 % (degressiv)variabel
Sonder AfA Mietwohnungsneubau§ 7b EStG5,0 % (zusätzlich)4 Jahre
Denkmal AfA (Vermietung)§ 7i EStG9 % (8 J.) + 7 % (4 J.)12 Jahre
Denkmal AfA (Eigennutzung)§ 10f EStG9 % (10 J.)10 Jahre
Wirtschaftsgebäude (Betriebsvermögen)§ 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG3,0 %33,3 Jahre
Verkürzte ND (z. B. Erbbaurecht)§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG1/RestlaufzeitRestlaufzeit

AfA und Kaufpreisaufteilung: Warum jeder Euro zählt

Kaufpreisaufteilung und AfA Berechnung sind zwei Seiten derselben Rechnung. Die Aufteilung bestimmt die AfA Basis, die AfA Basis bestimmt die jährliche Steuerersparnis. Das folgende Beispiel macht den langfristigen Effekt greifbar:

Szenario Gebäudeanteil AfA/Jahr Ersparnis/Jahr (42 %) Kumuliert (50 J.)
BMF Arbeitshilfe (40 %)200.000 €4.000 €1.680 €84.000 €
Gutachten optimiert (55 %)275.000 €5.500 €2.310 €115.500 €
Differenz75.000 €1.500 €630 €31.500 €

Bei einem Kaufpreis von 500.000 € macht der Unterschied zwischen BMF Ergebnis und gutachterlich optimierter Aufteilung über die gesamte AfA Laufzeit 31.500 € Steuerersparnis aus. Bei höheren Kaufpreisen oder Hochpreislagen wächst dieser Betrag proportional. Gutachtenkosten von 2.000 bis 3.000 € sind eine einmalige Investition, die sich in den meisten Fällen bereits im ersten oder zweiten Jahr amortisiert.

Kernpunkt: Die AfA ist der stärkste steuerliche Hebel bei vermieteten Immobilien. Jeder zusätzliche Euro im Gebäudeanteil wirkt sich über Jahrzehnte auf die Steuerlast aus. Eine sorgfältige Kaufpreisaufteilung, idealerweise durch ein Sachverständigengutachten, stellt sicher, dass die AfA steuerlich vollständig ausgeschöpft wird.
Interaktives Tool

AfA Verlaufsrechner: Linear vs. Degressiv

Vergleichen Sie die kumulative Steuerersparnis beider AfA Methoden über die gesamte Nutzungsdauer.

Kumulierte Steuerersparnis
Linear gesamt
Degressiv gesamt
Vorteil degressiv
Optimaler Wechsel

Hinweis: Degressive AfA (5 %) gilt nur für Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 30.09.2023 (§ 7 Abs. 5a EStG). Ein Wechsel von degressiv zu linear ist einmalig möglich.

Häufige Fragen zur AfA Berechnung beim Gebäude

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Bemessungsgrundlage und steuerlicher Anerkennung durch das Finanzamt.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • ImmoWertV 2021
  • EStG §§ 7, 7h, 7i AfA-Sätze
  • Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
  • BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
  • BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

KI und redaktionelle Prüfung

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Glossar: Kaufpreisaufteilung Fachbegriffe

Kaufpreisaufteilung

Die steuerliche Aufteilung des Immobilienkaufpreises in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil. Grundlage für die jährliche AfA-Berechnung bei vermieteten Immobilien.

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer: 2,5 % (Baujahr vor 1925), 2,0 % (1925 bis 2022), 3,0 % (ab 2023). Nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Boden, anwendbar (§ 7 Abs. 4 EStG).

BMF Arbeitshilfe

Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung. Vom BFH 2020 (IX R 26/19) als nicht sachgerecht kritisiert, da sie regelmäßig zu niedrige Gebäudeanteile ermittelt.

Verkehrswert

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Grundlage für alle drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV und Basis der Kaufpreisaufteilung gemäß BFH-Rechtsprechung.

Ertragswertverfahren

Bewertungsmethode auf Basis der Nettomieteinnahmen, Liegenschaftszins und Vervielfältiger. Bevorzugtes Verfahren bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern. Ergibt oft den höchsten Gebäudeanteil.

Sachwertverfahren

Bewertung auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung. Wird bei eigengenutzten Immobilien und bei fehlender Vergleichsdatenlage eingesetzt. Grundlage der BMF Arbeitshilfe.

Vergleichswertverfahren

Ableitung des Gebäudewerts aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen mit guter Datenlage (Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses).

Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone in €/m². Veröffentlicht durch den Gutachterausschuss im BORIS-Portal. Weicht oft erheblich vom tatsächlichen Bodenwert ab.

ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: Das maßgebliche Regelwerk für die Verkehrswertermittlung in Deutschland. Schreibt die drei gleichwertigen Verfahren vor. Die Neufassung 2021 modernisierte die Bewertungsstandards.

Liegenschaftszins

Zinssatz für die Verzinsung des Bodenwerts im Ertragswertverfahren. Wird vom Gutachterausschuss regional veröffentlicht und beeinflusst maßgeblich den Vervielfältiger und damit den ermittelten Gebäudewert.

Restnutzungsdauer

Die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Beeinflusst den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren. Kann durch ein separates Nutzungsdauer Gutachten verkürzt werden, um die jährliche AfA zu erhöhen.

ÖbuvSV

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstücksbewertung. Höchste Qualifikationsstufe in Deutschland. Gutachten von ÖbuvSV werden vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern sie methodisch nach ImmoWertV erstellt sind.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
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