Was ist ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist ein zeitlich begrenztes dingliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Der Erbbauberechtigte erwirbt damit das Gebäude, nicht das Grundstück. Das Grundstück verbleibt im Eigentum des Grundstückseigentümers, des sogenannten Erbbaurechtsgebers.
Typische Laufzeiten liegen zwischen 50 und 99 Jahren. Kommunen, Kirchen und Stiftungen vergeben Erbbaurechte häufig, um sozialverträglichen Wohnbau zu ermöglichen, ohne Grundstücke dauerhaft zu veräußern. Nach Ablauf der Laufzeit fällt das Gebäude gegen Entschädigung an den Grundstückseigentümer zurück.
Für die Grundstücksnutzung zahlt der Erbbauberechtigte einen laufenden Erbbauzins, vergleichbar einer Grundstücksmiete. Dieser wird im Erbbaugrundbuch eingetragen und ist wertgesichert, meist durch Indexierung an den Verbraucherpreisindex (VPI).
Wie unterscheidet sich die Kaufpreisaufteilung beim Erbbaurecht?
Beim normalen Immobilienkauf setzt sich der Kaufpreis aus Bodenwert und Gebäudewert zusammen. Da Grund und Boden nicht der Abnutzung unterliegt, ist nur der Gebäudeanteil AfA fähig. Der Bodenwert muss aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden, ein Vorgang, der bei hohen Bodenpreisen, etwa in München oder Hamburg, den abschreibungsfähigen Anteil drastisch reduzieren kann.
Beim Erbbaurecht verschiebt sich diese Logik fundamental: Der Käufer erwirbt kein Eigentum am Boden. Er kauft das Erbbaurecht als solches, das dingliche Recht, auf dem Grundstück zu bauen und zu wohnen, sowie das darauf stehende Gebäude. Ein eigenständiger Bodenwert ist damit kein Bestandteil des Kaufpreises.
| Merkmal | Normaler Immobilienkauf | Erbbaurecht |
|---|---|---|
| Kaufgegenstand | Grundstück + Gebäude | Erbbaurecht + Gebäude |
| Bodenwert im Kaufpreis enthalten? | Ja | Nein |
| Laufende Zahlung an Dritten | Keine | Erbbauzins |
| AfA Basis | Kaufpreis abzgl. Bodenwert | Kaufpreis abzgl. Erbbaurecht Wertanteil |
| Steuerlicher Vorteil | Nur Gebäude AfA | Gebäude AfA + Erbbauzins als WK |
Was ist der AfA fähige Anteil?
Das Gebäude auf dem Erbbaugrundstück ist in vollem Umfang als Wirtschaftsgut absetzbar. Es unterliegt der Abnutzung wie jedes andere Gebäude. Die reguläre lineare AfA beträgt 2 % jährlich, bei Gebäuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.2022 sind es 3 %.
Komplizierter ist die Frage, wie das Erbbaurecht selbst zu behandeln ist. Nach herrschender Meinung ist es als zeitlich begrenztes Recht grundsätzlich abnutzbar, da es eine definierte Restlaufzeit hat. Die Rechtsprechung setzt hier unterschiedliche Akzente:
- Ist die Restlaufzeit länger als die Restnutzungsdauer des Gebäudes, richtet sich die AfA nach der Gebäudenutzungsdauer (typischerweise 50 Jahre).
- Ist die Restlaufzeit kürzer als die Gebäudenutzungsdauer, kann die AfA nach der kürzeren Restlaufzeit bemessen werden. Das ergibt eine höhere jährliche Abschreibung.
- Das Erbbaurecht selbst wird häufig nicht als eigenständig abschreibungsfähig behandelt, solange das Gebäude die AfA Basis dominiert.
Der Erbbauzins als laufende Werbungskosten
Der Erbbauzins ist die laufende Gegenleistung für die Grundstücksnutzung. Anders als der Kaufpreis für ein Grundstück wird der Erbbauzins nicht aktiviert, sondern sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen (§ 9 Abs. 1 EStG). Das ist ein erheblicher steuerlicher Vorteil gegenüber dem normalen Immobilienkauf.
Der Erbbauzins wird üblicherweise jährlich oder monatlich gezahlt, ist im Erbbaugrundbuch dinglich gesichert und folgt einer Wertsicherungsklausel, die an den Verbraucherpreisindex (VPI) gebunden ist. Steigt der VPI um 20 %, steigt der Erbbauzins entsprechend.
Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch Erbbauzins Abzug
Der Erbbauzins ist nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Erbbaurecht zu Vermietungszwecken gehalten wird. Bei Eigennutzung entfällt der Abzug.
Bewertung des Erbbaurechts nach ImmoWertV
Für die korrekte Kaufpreisaufteilung beim Erbbaurecht braucht es eine Bewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ziel ist es, den Wertanteil des Erbbaurechts vom Gebäudewert zu trennen.
Die Bewertung stützt sich auf folgende Komponenten:
- Fiktiver Bodenwert: Was wäre der Bodenwert des Grundstücks, wenn es frei von Erbbaurecht wäre? Dieser ergibt sich aus den Bodenrichtwerten des zuständigen Gutachterausschusses.
- Erbbauzinsbarwert: Der Barwert aller zukünftigen Erbbauzinszahlungen bis zum Laufzeitende, abgezinst mit dem marktüblichen Liegenschaftszins.
- Abzinsungsfaktor für Restlaufzeit: Je kürzer die Restlaufzeit, desto geringer ist der Wert des Erbbaurechts das Recht läuft irgendwann aus.
- Ertragswertkorrekturen: Abweichungen des vereinbarten Erbbauzinses vom marktüblichen Zins führen zu Zu- oder Abschlägen auf den Erbbaurechts Wert.
+ Barwert (Erbbauzins Abweichung vom Markt)
Gebäudewert = Kaufpreis Wert des Erbbaurechts
Bei langen Restlaufzeiten (über 70 Jahre) und marktüblichem Erbbauzins ist der Erbbaurecht Wertanteil relativ gering. Der Kaufpreis entfällt dann weitgehend auf das Gebäude. Bei kurzen Restlaufzeiten oder einem sehr niedrigen Erbbauzins kann der Erbbaurecht Wertanteil dagegen erheblich sein.
AfA, wenn die Restlaufzeit kürzer ist als die Nutzungsdauer
Ein besonders interessanter Fall liegt vor, wenn die Restlaufzeit des Erbbaurechts kürzer ist als die steuerliche Nutzungsdauer des Gebäudes. Nach § 7 Abs. 4 EStG beträgt die Nutzungsdauer eines Wohngebäudes pauschal 50 Jahre (AfA Satz 2 %).
Hat das Erbbaurecht nur noch eine Restlaufzeit von 30 Jahren, kann das Gebäude wirtschaftlich nur noch 30 Jahre genutzt werden. Danach fällt es an den Grundstückseigentümer. Die AfA richtet sich dann nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer: Statt 2 % ergibt sich ein AfA Satz von 1/30 = 3,33 % jährlich.
Für diesen erhöhten AfA Satz ist ein Nachweis erforderlich. Akzeptiert werden:
- Ein wertermittlungstechnisches Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, idealerweise als Restnutzungsdauer-Gutachten zur Absicherung der AfA
- Eine schriftliche Bestätigung des Erbbaurechtsgebers über die verbleibende Restlaufzeit
- Der notarielle Erbbaurechtsvertrag mit Laufzeitangabe
Das Finanzamt kann den erhöhten AfA Satz nur ablehnen, wenn der Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer fehlt. Allein mit dem Hinweis auf den pauschalen 50-Jahres Satz reicht das nicht.
Restlaufzeit und AfA: Drei Szenarien im Vergleich
Die Restlaufzeit ist die wichtigste Variable bei der steuerlichen Planung. Sie bestimmt, ob der pauschale AfA Satz von 2 % gilt oder ob eine verkürzte Nutzungsdauer höhere jährliche Abschreibungen ermöglicht. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die Auswirkung für eine Eigentumswohnung mit einem Gebäudewert von 240.000 Euro:
| Restlaufzeit Erbbaurecht | AfA Satz | Jährl. AfA (240.000 €) | Steuerersparnis p.a. (42 %) | Gesamtersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 80 Jahre (Neuvergabe) | 2,0 % (50 J. Nutzungsdauer) | 4.800 € | 2.016 € | 100.800 € (50 J.) |
| 60 Jahre | 2,0 % (Nutzungsdauer maßgebend) | 4.800 € | 2.016 € | 100.800 € (50 J.) |
| 40 Jahre | 2,5 % (1/40 = verkürzte Nutzungsdauer) | 6.000 € | 2.520 € | 100.800 € (40 J.) |
| 20 Jahre | 5,0 % (1/20 = stark verkürzte Nutzungsdauer) | 12.000 € | 5.040 € | 100.800 € (20 J.) |
Das mag überraschen: Die Gesamtsteuerersparnis ist bei gleichem Gebäudewert nahezu identisch, ganz unabhängig von der Restlaufzeit. Der Unterschied liegt in der zeitlichen Verteilung. Bei kurzer Restlaufzeit wird die gesamte Steuerersparnis schneller realisiert. Das verbessert die Liquidität und erhöht den Barwert der steuerlichen Vorteile, da frühere Ersparnisse mehr wert sind als spätere.
Wann kurze Restlaufzeiten steuerlich attraktiv werden
Ein Erbbaurecht mit 20 Jahren Restlaufzeit und einem AfA Satz von 5 % bietet in den ersten Jahren eine fast dreimal so hohe jährliche Abschreibung wie ein vergleichbares Objekt mit 80 Jahren Restlaufzeit. Für Investoren in der Hochsteuerphase (Grenzsteuersatz 42 bis 45 %) ist die beschleunigte Abschreibung deshalb besonders wertvoll.
Gleichzeitig steigt mit kurzen Restlaufzeiten das Risiko: Verkäufe werden schwieriger, Banken verlangen höhere Eigenkapitalquoten, und eine Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht garantiert. Die steuerlichen Vorteile sollten deshalb immer gegen diese Risiken abgewogen werden.
Erbbauzins Szenarien: 3 %, 5 % und 7 % vom Bodenwert
Der Erbbauzins wird meistens als Prozentsatz des Bodenwerts festgelegt. Je nach Ausgeber und Vertragsjahr liegt er zwischen 2 % und 7 %. Da er vollständig als Werbungskosten absetzbar ist, steigt mit einem höheren Zinssatz auch die jährliche Steuerersparnis. Für ein Grundstück mit einem Bodenwert von 200.000 Euro ergibt sich folgendes Bild:
| Erbbauzins Satz | Jährl. Erbbauzins | Steuerersparnis p.a. (42 %) | Über 30 Jahre |
|---|---|---|---|
| 3 % (kommunal, günstig) | 6.000 € | 2.520 € | 75.600 € |
| 4 % (marktüblich) | 8.000 € | 3.360 € | 100.800 € |
| 5 % (kirchlich, mittel) | 10.000 € | 4.200 € | 126.000 € |
| 7 % (hoch, ältere Verträge) | 14.000 € | 5.880 € | 176.400 € |
Vollständiges Rechenbeispiel: ETW Berlin mit Erbbaurecht
Eigentumswohnung Berlin, Kaufpreis 280.000 €, Restlaufzeit 62 Jahre
Zum Vergleich: Hätte man dieselbe Wohnung ohne Erbbaurecht für 280.000 € gekauft und der Bodenwert läge bei 100.000 €, wäre die AfA Basis nur 180.000 €, die jährliche Abschreibung betrüge lediglich 3.600 €. Das Erbbaurecht führt in diesem Beispiel zu einer um 3.400 € höheren jährlichen steuerlichen Entlastung.
Heimfall: Was passiert am Ende der Laufzeit?
Der Heimfall bezeichnet den Rückfall des Erbbaurechts an den Grundstückseigentümer. Er tritt ein, wenn die vereinbarte Laufzeit abläuft (regulärer Heimfall) oder wenn bestimmte vertragliche Bedingungen verletzt werden (vorzeitiger Heimfall, etwa bei Nichtzahlung des Erbbauzinses oder nicht genehmigter Umnutzung).
Entschädigung beim regulären Heimfall
Nach § 27 Abs. 1 ErbbauRG hat der Erbbauberechtigte bei Ablauf der Laufzeit Anspruch auf angemessene Entschädigung für das aufstehende Gebäude. In der Regel entspricht sie zwei Dritteln des Verkehrswerts zum Zeitpunkt des Heimfalls, kann aber vertraglich abweichend geregelt werden. Viele ältere Erbbaurechtsverträge sehen niedrigere Entschädigungssätze vor. Prüfen Sie das vor dem Kauf.
Steuerliche Behandlung der Heimfall Entschädigung
Die Entschädigung ist beim Erbbauberechtigten als Veräußerungserlös zu behandeln. Wird das Erbbaurecht innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren nach Erwerb heimfallbedingt beendet, kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG entstehen. Liegt der Heimfall außerhalb der 10-Jahres Frist, ist die Entschädigung für Privatanleger steuerfrei.
Verlängerung des Erbbaurechts
Die Verlängerung ist der praktisch häufigste Fall, da die meisten Erbbauberechtigten an einer Fortführung interessiert sind. Es gibt zwei Wege:
Vertragliche Verlängerung
Viele Erbbaurechtsverträge enthalten eine Verlängerungsklausel oder ein Vorkaufsrecht zugunsten des Erbbauberechtigten. Der Vertrag wird dann zu den vereinbarten Konditionen verlängert, oft nach einer Neuverhandlung des Erbbauzinses. Die Verlängerung muss notariell beurkundet und im Erbbaugrundbuch eingetragen werden.
Gesetzlicher Erneuerungsanspruch
Auch ohne vertragliche Verlängerungsklausel hat der Erbbauberechtigte nach § 31 ErbbauRG unter bestimmten Voraussetzungen einen Erneuerungsanspruch. Er setzt voraus, dass das Gebäude am Laufzeitende noch einen erheblichen Wert hat und ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Fortführung besteht.
Für die Kaufpreisaufteilung ist die Verlängerungsmöglichkeit relevant, weil sie den Marktwert des Erbbaurechts beeinflusst. Ein Erbbaurecht mit realistischer Verlängerungsperspektive ist deutlich mehr wert als eines, das definitiv in 15 Jahren endet. Der Gutachter sollte die Verlängerungsaussichten bei der Bewertung berücksichtigen.
Wie und wann darf der Erbbauzins angepasst werden?
Der Erbbauzins ist nicht statisch. Fast alle Erbbaurechtsverträge enthalten eine Wertsicherungsklausel, die den Erbbauzins an einen Index koppelt, fast immer den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts.
Berechnung der Anpassung
Rechenbeispiel: VPI-basierte Erbbauzins Anpassung
Die Anpassung erfolgt in festen Intervallen (alle 3 oder 5 Jahre) oder beim Erreichen einer bestimmten Schwelle, etwa 10 % Indexveränderung. Manche Verträge sehen eine Kappungsgrenze vor, die die maximale Anpassung pro Intervall begrenzt.
Kommunales vs. kirchliches Erbbaurecht
Die häufigsten Erbbaurechtsausgeber in Deutschland sind Kommunen und Kirchen (evangelische und katholische Kirchengemeinden, Bistümer, Stiftungen). Das rechtliche Grundgerüst ist identisch, die Konditionen unterscheiden sich in der Praxis aber erheblich.
| Merkmal | Kommunales Erbbaurecht | Kirchliches Erbbaurecht |
|---|---|---|
| Typische Laufzeit | 75 bis 99 Jahre | 60 bis 99 Jahre |
| Erbbauzins (% vom Bodenwert) | 2 % 4 % | 3 % 5 % |
| Verlängerungspraxis | Meist großzügig | Variabel, teils restriktiv |
| Vorkaufsrecht | Häufig vorhanden | Seltener |
| Zustimmungspflicht bei Verkauf | Ja (§ 5 ErbbauRG) | Ja (§ 5 ErbbauRG) |
| Soziale Bindung | Oft Einkommensgrenzen | Seltener, aber möglich |
Für die Kaufpreisaufteilung sind die Unterschiede beim Erbbauzins und der Laufzeit relevant: Ein höherer Erbbauzins (kirchlich) bedeutet höhere laufende Werbungskosten, aber auch einen geringeren Marktwert des Erbbaurechts, was den Gebäudeanteil am Kaufpreis erhöht.
Grunderwerbsteuer beim Erbbaurecht
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Erbbaurecht wird anders berechnet als beim klassischen Immobilienkauf. Die Bemessungsgrundlage umfasst nicht nur den Kaufpreis, sondern auch den kapitalisierten Erbbauzins für die verbleibende Laufzeit.
Barwert Erbbauzins = Jahres Erbbauzins × Vervielfältiger (aus Anlage 9a BewG, abhängig von Restlaufzeit)
Rechenbeispiel: GrESt beim Erbbaurecht (NRW, 6,5 %)
Finanzierung einer Erbbaurecht Immobilie
Wer eine Erbbaurecht-Immobilie finanzieren will, stößt bei Banken auf besondere Hürden. Da der Käufer kein Grundstückseigentum erwirbt, fehlt der Bank eine wesentliche Sicherheitenkomponente.
Bewertung durch die Bank
Banken bewerten Erbbaurecht Immobilien typischerweise mit einem Abschlag von 15 bis 30 % gegenüber vergleichbarem Volleigentum. Der Abschlag hängt vor allem von der Restlaufzeit ab: Je kürzer die Restlaufzeit, desto höher der Abschlag, weil die Verwertbarkeit der Sicherheit sinkt.
| Restlaufzeit | Typischer Bank Abschlag | Finanzierbarkeit |
|---|---|---|
| Über 60 Jahre | 10 15 % | Unproblematisch |
| 40 60 Jahre | 15 25 % | Möglich, erhöhter Eigenkapitalbedarf |
| 20 40 Jahre | 25 40 % | Schwierig, wenige Banken |
| Unter 20 Jahre | 40 % + | Kaum finanzierbar |
Die Bankbewertung hat keine direkte steuerliche Relevanz für die Kaufpreisaufteilung, ist aber ein wichtiger Indikator für den tatsächlichen Marktwert. Wenn die Bank das Erbbaurecht mit 25 % Abschlag bewertet, kann das die gutachterliche Bewertung des Erbbaurecht Wertanteils stützen.
Erbbaurecht verkaufen: Wertentwicklung und Marktfähigkeit
Die Wertentwicklung einer Erbbaurecht Immobilie folgt anderen Mustern als beim Volleigentum. Der Bodenwert in guten Lagen steigt zwar stetig, aber davon profitiert der Erbbauberechtigte nicht. Der Boden gehört ihm nicht.
Typische Wertabschläge bei Verkauf
Am Markt werden Erbbaurecht Immobilien gegenüber vergleichbarem Volleigentum mit Abschlägen gehandelt. Diese steigen mit abnehmender Restlaufzeit progressiv an:
- Restlaufzeit 70+ Jahre: Abschlag 5 bis 15 % gegenüber Volleigentum
- Restlaufzeit 40 bis 70 Jahre: Abschlag 15 bis 30 %
- Restlaufzeit 20 bis 40 Jahre: Abschlag 30 bis 50 %
- Restlaufzeit unter 20 Jahre: Abschlag 50 % und mehr; Verkauf oft nur deutlich unter Gebäudewert möglich
Für Investoren, die eine Erbbaurecht-Immobilie als Kapitalanlage kaufen, relativieren höhere AfA-Basis und der sofort abzugsfähige Erbbauzins die niedrigeren Kaufpreise und die schwierigere Wiederverkäuflichkeit. Bei ausreichend langer Restlaufzeit kann die Gesamtrendite durchaus mit Volleigentum mithalten.
Steueroptimierung beim Erbbaurecht: Alle Hebel im Überblick
Das Erbbaurecht bietet steuerlich eine Kombination von Vorteilen, die beim klassischen Immobilienkauf so nicht existiert. Hier alle Stellschrauben auf einen Blick:
| Steuerhebel | Mechanismus | Jährlicher Effekt (Beispiel) |
|---|---|---|
| Höherer Gebäudeanteil | Kein Bodenwert Abzug → mehr AfA Basis | + 1.600 € AfA |
| Erbbauzins als WK | Sofort abzugsfähig, nicht zu aktivieren | + 3.600 € Werbungskosten |
| Erhöhte AfA bei kurzer RLZ | Restlaufzeit < Nutzungsdauer → höherer AfA-Satz | + 2.667 € ggf. |
| Gesamteffekt (vermietete ETW) | Kombination aller drei Hebel | bis zu 7.867 € p.a. |
Gesamtvergleich: Erbbaurecht vs. Volleigentum (30 Jahre Haltedauer)
Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung beim Erbbaurecht
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Burak Uzun
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Methodik
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
- ImmoWertV 2021
- EStG §§ 7, 7h, 7i AfA-Sätze
- Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
- BMF Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung
- BFH Rechtsprechung (IX R 26/19 u.a.)
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Glossar: Kaufpreisaufteilung Fachbegriffe
Kaufpreisaufteilung
Die steuerliche Aufteilung des Immobilienkaufpreises in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil. Grundlage für die jährliche AfA-Berechnung bei vermieteten Immobilien.
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer: 2,5 % (Baujahr vor 1925), 2,0 % (1925–2022), 3,0 % (ab 2023). Nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Boden, anwendbar (§ 7 Abs. 4 EStG).
BMF Arbeitshilfe
Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung. Vom BFH 2020 (IX R 26/19) als nicht sachgerecht kritisiert, da sie regelmäßig zu niedrige Gebäudeanteile ermittelt.
Verkehrswert
Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Grundlage für alle drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV und Basis der Kaufpreisaufteilung gemäß BFH-Rechtsprechung.
Ertragswertverfahren
Bewertungsmethode auf Basis der Nettomieteinnahmen, Liegenschaftszins und Vervielfältiger. Bevorzugtes Verfahren bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern. Ergibt oft den höchsten Gebäudeanteil.
Sachwertverfahren
Bewertung auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung. Wird bei eigengenutzten Immobilien und bei fehlender Vergleichsdatenlage eingesetzt. Grundlage der BMF Arbeitshilfe.
Vergleichswertverfahren
Ableitung des Gebäudewerts aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen mit guter Datenlage (Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses).
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone in €/m². Veröffentlicht durch den Gutachterausschuss im BORIS-Portal. Weicht oft erheblich vom tatsächlichen Bodenwert ab.
ImmoWertV
Immobilienwertermittlungsverordnung: Das maßgebliche Regelwerk für die Verkehrswertermittlung in Deutschland. Schreibt die drei gleichwertigen Verfahren vor. Die Neufassung 2021 modernisierte die Bewertungsstandards.
Liegenschaftszins
Zinssatz für die Verzinsung des Bodenwerts im Ertragswertverfahren. Wird vom Gutachterausschuss regional veröffentlicht und beeinflusst maßgeblich den Vervielfältiger und damit den ermittelten Gebäudewert.
Restnutzungsdauer
Die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Beeinflusst den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren. Kann durch ein separates Gutachten verkürzt werden, um die jährliche AfA zu erhöhen.
ÖbuvSV
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstücksbewertung. Höchste Qualifikationsstufe in Deutschland. Gutachten von ÖbuvSV werden vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern sie methodisch nach ImmoWertV erstellt sind.
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